Fortführung des Maßnahmenpaketes Deutsch in Hessen unerlässlich – Hessischer Philologenverband zum IQB-Bildungstrend 2021

vom | Kategorie: hphv Mitteilungen

Mit großer Besorgnis hat der Hessische Philologenverband (hphv) das Abschneiden des Landes Hessen im Bildungstrend 2021 zur Kenntnis genommen. Auch wenn sich die Ergebnisse Hessens kaum von denen anderer Bundesländer unterscheiden, sind dennoch deutliche Leistungsrückgänge bei den Viertklässlern zu erkennen. Der Umstand, dass Hessen im Kompetenzbereich „Zuhören“ besser als im Mittel der Länder abschneidet, deutet darauf hin, dass das vom hphv stets unterstützte Maßnahmenpaket zur Förderung der Bildungssprache Deutsch des Hessischen Kultusministeriums erste Früchte trägt. Dies zeigten zuvor bereits die Ergebnisse des „INSM-Bildungsmonitors 2022“, die Hessen bescheinigten, dass im Ländervergleich der drittniedrigste Anteil ausländischer Jugendliche die Schule ohne Abschluss verlasse.

Daher fordert der Hessische Philologenverband die konsequente Fortführung des Maßnahmenpaketes. Die im Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG) als Querschnittsthema verankerte Förderung der Bildungssprache muss nun entsprechend mit Leben gefüllt werden.

Vonnöten ist eine stärkere Gewichtung der Vermittlung von bildungssprachlichen Kompetenzen in allen Phasen der Lehrerbildung! Zudem müssen bestehende Maßnahmen wie der Verbund „TeKom 4+5“, der sprachdiagnostische und sprachförderdidaktische Handlungskompetenzen an Lehrerinnen und Lehrer aller Fächer im Bereich der Primar- und Sekundarstufe vermittelt, fortgeführt und intensiviert werden. „Eine konsequente Fehlerkorrektur als ‚Rotstiftpädagogik‘ zu kritisieren, ist nicht zielführend“, so Reinhard Schwab, Landesvorsitzender des Hessischen Philologenverbandes.

Nur durch das Herstellen einer einheitlichen Sprachförderung vom frühen Kindesalter, bis zum Abitur können weitere Leistungsrückgänge verhindert werden! Es muss darum gehen, soziale Disparitäten im Bildungssystem durch konsequente Maßnahmen zu bekämpfen.

hphv-Pressemeldung vom 17.10.2022

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