Schule und Recht: Was kann, was muss, was soll?
„Toll und informativ“, „super interessant“, „absolut hilfreich für die Praxis“
So lauteten nur einige der zahlreichen positiven Rückmeldungen zu den Online-Veranstaltungen „Schule und Recht: Was kann, was muss, was soll?“ mit dem Referenten Dr. Günther Hoegg, die am 24. Februar und 31. März stattfanden. Kaum waren sie angekündigt, waren sie auch schon ausgebucht.
Die Webinare begannen jeweils mit der Vorstellung einiger juristischer Grundlagen. Dazu gehören Vorgaben des Grundgesetzes sowie die rechtliche Bindungswirkung von Muss-, Soll- und Kann-Vorschriften.
Unter dem Oberthema „Justizfeste Leistungsbewertung“ ging es um die Standards, die Lehrkräfte erfüllen müssen, damit ihre Noten einer möglichen Überprüfung durch Schülerinnen und Schüler, Eltern, der Schulleitung oder der Schulbehörde standhalten. Behandelt wurden u.a.: der Beurteilungsspielraum von Lehrkräften, Umgang mit „vergessenen“ Hausaufgaben, die Bringschuld von Schülern, Bewertung von verspätet erbrachten Leistungen, Verschlechterung von Noten sowie Reaktionen auf Täuschungsversuche.
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf dem Thema „Disziplinprobleme und schulrechtliche Gegenmaßnahmen“, bei dem die Teilnehmerinnen und Teilnehmer etwas über die juristische Legitimation für pädagogische disziplinarische Maßnahmen in der Schule erfuhren. Ausführlich wurden das gezielte Fehlen von Schülern, der Toilettengang während des Unterrichts und das Problemfeld Handy abgehandelt. Ferner wurden die Verweisung aus dem Klassenraum sowie das Anfassen von Schülerinnen und Schülern thematisiert. Weiterhin ging es um die schulgesetzlichen Ordnungsmaßnahmen, die Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Schülern sowie die Bedingungen der Nothilfe durch Lehrkräfte.
Die Online-Veranstaltungen, organisiert vom stellvertretenden Vorsitzenden des Hessischen Philologenverbandes (hphv) Thorsten Rohde, gaben viele grundsätzliche Informationen und Hilfestellung für den Schulalltag und die Unterrichtspraxis. Weitere Webinare zu diesem Thema sind schon in Planung.
Dr. jur. Günther Hoegg hat eine seltene Doppelqualifikation. Er ist nicht nur Jurist mit dem Schwerpunkt Schulrecht, sondern ist zudem ausgebildeter Lehrer (nds. Gymnasium) und hat dort bis vor Kurzem täglich vor der Klasse gestanden. Er kennt also die Schule von innen. Viele Veröffentlichungen zum Schulrecht, bundesweite Fortbildungen an Schulen und Universitäten weisen ihn als Experten auf diesem Gebiet aus.
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