Hinweis: Erstattung der Reisekosten von Lehrkräften bei Schulwanderungen und Schulfahrten
Uns wurde in letzter Zeit mehrfach berichtet, dass Lehrkräften auf ihre Abrechnung von Reisekosten noch immer die Erstattung der tatsächlichen Kosten verweigert wird und auf den Erlass aus dem Jahre 2009 verwiesen wird. Tatsächlich entstandene Übernachtungs- und sonstige Kosten werden nicht unter Beachtung der Regelungen im Hessischen Reisekostengesetz erstattet. Nach mehreren erfolgreichen vom hphv durchgeführten Klagen und unseren mehrfachen Forderungen, hat das Hessische Kultusministerium reagiert, sodass bereits seit einiger Zeit die entstandenen Reisekosten von Lehrkräften bei Schulwanderungen und Schulfahrten gem. der Regelungen im Hessischen Reisekostengesetz erstattet werden müssen. Sollte man Ihre Reisekosten nicht korrekt erstattet haben und ist die Widerspruchsfrist (ohne Rechtsbehelfbelehrung = 1 Jahr) noch nicht abgelaufen, können Sie als Mitglied des hphv die Abrechnung von unserem Justiziar prüfen lassen oder selbst gegen den Bescheid Widerspruch einlegen.
← zurück