Beihilferecht – Schädliche Zuschussgrenze der Rententräger zu Krankenkassenbeiträgen ist gefallen
Endlich ist die Änderung des Beihilferechts in Kraft getreten, die den Wegfall der beihilfeschädlichen Zuschussgrenze der Rentenversicherung in Höhe von 41,00 EUR manifestiert. Das 3. Dienstrechtsänderungsgesetz ist am 24. November 2021 in Kraft getreten. Artikel 12 beinhaltet die beihilferechtlichen Änderungen. Von dieser Neuregelung sind Versorgungsempfänger betroffen, die aus früheren Angestelltentätigkeiten eine Rente aus einer Rentenversicherung und dadurch einen Zuschuss für die private Krankenversicherung erhalten.
Wenn dieser Zuschuss den Betrag von 40,99 EUR überstieg, also 41,00 EUR und mehr betrug, wurde der Beihilfeanspruch um 20 Prozent gekürzt. Um das zu verhindern, musste gegenüber der Rentenversicherung ein Verzicht erklärt werden. Diese Verzichtserklärung ist nicht mehr nötig; erfolgte Verzichtserklärungen sollten widerrufen werden. Das Regierungspräsidium Kassel hat mittels 2 Merkblättern ausführliche Informationen, auch zu anderen Änderungen, gegeben.
Merkblatt Rechtsänderung 24.11.21
Beihilfe Merkblatt Beitragszuschuss 27.12.2021
dbb Hessen Januar 2022
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