dbb fordert 5 Prozent mehr Einkommen, mindestens aber 175 Euro

vom | Kategorie: dbb Mitteilungen

Am 1. September 2021 starten die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des Landes Hessen.
Der dbb fordert eine Einkommenssteigerung um 5 Prozent – mindestens aber um 175 Euro, bei einer Laufzeit von 12 Monaten.

„Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes halten dieses Land rund um die Uhr am Laufen. Gerade in Ausnahmesituationen wie der Corona-Pandemie sehen wir, wie wichtig eine leistungsfähige öffentliche Daseinsvorsorge ist. Deshalb muss hier investiert werden, gerade auch in die Bezahlung. Aus Wertschätzung für die geleistete Arbeit der Kolleginnen und Kollegen und um auch in Zukunft ausreichend Fach- und Nachwuchskräfte für den Staatsdienst gewinnen zu können“, sagte Volker Geyer, dbb Fachvorstand Tarifpolitik, am Freitagabend nach dem Beschluss der gewerkschaftlichen Forderungen.

Heini Schmitt, Vorsitzender des dbb Landesbundes in Hessen, unterstrich: „Die Landesregierung hantiert gerade im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie mit zusätzlichen Milliarden, Stichwort ‚Sondervermögen‘. Da kann es nicht sein, dass ausgerechnet für den öffentlichen Dienst kein Geld da ist. Wir brauchen einen ordentlichen Tarifabschluss, der dann zeitgleich systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger von Land und Kommunen übertragen werden muss. Die Frage der Herstellung einer insgesamt verfassungstreuen Alimentierung wollen wir bewusst nicht in diese Einkommensrunde hineintragen, zumal die Entscheidung unserer Klage vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof noch nicht entschieden ist.“

Nach ausführlicher Diskussion wurden folgende Forderungen beschlossen: 

– Erhöhung der Tabellenentgelte um 5 %, mindestens aber 175 Euro monatlich
– Erhöhung der Ausbildungs- und Praktikantenentgelte um 100 Euro monatlich
– Wiederinkraftsetzung der Vorschrift zur Übernahme von Auszubildenden im TVA-H und TVA-H Pflege
– Laufzeit 12 Monate

Weiterhin fordert der dbb:

– eine Anhebung der Jahressonderzahlung für die EG 9a und 9b von 60 auf 90 Prozent

– die Einführung einer dynamischen Pflegezulage von 120 EUR monatlich für alle Pflegekräfte im Justizvollzug und den Justizvollzugskrankenhäusern

– die Erfüllung der Verhandlungszusage aus der Tarifeinigung von 2019 zur Entgeltordnung für die Beschäftigten im Straßenbetriebsdienst und Straßenbau analog der tarifvertraglichen Regelung bei der Autobahn GmbH des Bundes

– die Entfristung der Regelung zu den Besitzständen aus dem Tarifvertrag zu § 73 MTL II betreffende Besitzstandswahrung vom 27. Februar 1964 gemäß Anlage 1 Teil C des TVÜ-H und eine Dynamisierung der Beträge nach § 50 Nr. 2 zu § 19 Abs. 4 und 5 TV-H / pauschalierte Erschwerniszulagen

– die Weiterentwicklung von Eingruppierungsvorschriften im TV-H bzw. Anpassung an das Tarifrecht im Übrigen öffentlichen Dienst, z.B. in den Bereichen Landschaftsingenieure, Meisterinnen und Meistern, Beschäftigte mit Restaurierungs-, Präparierungs- und Konservierungsarbeiten, Laborantinnen und Laboranten

– Digitalisierung und Home-Office: Im Zuge der Modernisierung der Arbeitswelt erwarten wir eine tarifvertragliche Regelung zum mobilen Arbeiten bzw. Home-Office, in der die Rahmenbedingungen hierfür festgelegt werden, sowie die Absicherung / Qualifizierung der Beschäftigte im Zusammenhang mit digitalem Arbeiten

– Entlastung der Beschäftigten z.B. durch Verringerung der Jahresarbeitszeit, Anerkennung von Reisezeit als Arbeitszeit

– Beschränkungen im Befristungsrecht: In § 40 wird Nr. 8 zu § 30 TV-H dahin ergänzt, dass die Ausweitung unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse für wissenschaftliche und künstlerische Beschäftigte auf zunächst 35 % zum Jahr 2023 und mindestens 50 % bis zum Jahr 2025 angestrebt wird. Für administrativ-technische Beschäftigte sollen Befristungen nur in Fällen persönlicher Vertretung möglich sein

– die Einbeziehung wissenschaftlicher und künstlerischer Hilfskräfte in den Geltungsbereich des TV-H Weiterhin erwartet der dbb die zeitgleiche- und systemgerechte Übertragung des Verhandlungsergebnisses auf die Beamtinnen / Beamten sowie Versorgungsempfänger/-innen des Landes Hessen und der Kommunen Alle weiteren Informationen zur Einkommensrunde sind auf der Sonderseite des dbb zur Einkommensrunde 2021 unter www.dbb.de/einkommensrunde abrufbar. Dort ist auch das Flugblatt zur Forderungsfindung nachlesbar.

Hintergrund:

Am 1. September 2021 starten in Wiesbaden die Verhandlungen für den Tarifvertrag Hessen (TV-H). Davon sind rund 72.000 Tarifbeschäftigte sowie indirekt die Beamtinnen und Beamten, Versorgungsempfängerinnen und -empfänger, auf die das Tarifergebnis übertragen werden soll. Die nächste Verhandlungsrunde ist für den 14./15. Oktober 2021 in Dietzenbach angesetzt.

 

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