Personalratswahlen am 4. und 5. Mai 2021
In den Schulen sind die Vorbereitungen für die Personalratswahlen bereits in die Endphase eingetreten. Die Wahlen zum Schulpersonalrat können als Persönlichkeitswahl (nur eine Liste) oder Mehrheits- bzw. Listenwahl (mehrere konkurrierende Listen) durchgeführt werden. Die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge endet (lt. dem auch an Ihrer Schule aushängenden Wahlausschreiben) am 16.03.2021.
Für den Fall, dass bei Listenwahl mindestens ein Mitglied des Hessischen Philologenverbandes (hphv) im aktuellen Personalrat Ihrer Schule vertreten ist, reichen auf dem einzureichenden Wahlvorschlag die Unterschriften von zwei Beauftragten des hphv aus.
Hiermit bitten wir Sie, die Ihnen im letzten Jahr zugesandten Beauftragungen unseres Landesvorsitzenden für die diesjährigen Wahlen zu benutzen (mit zwei Namen versehen und zusammen mit Ihrem Wahlvorschlag und den Zustimmungserklärungen der Kandidatinnen und Kandidaten an Ihren örtlichen Wahlvorstand einreichen). Mit der Beauftragung werden Sie zur Entgegennahme von Erklärungen und Entscheidungen des örtlichen Wahlvorstandes legitimiert.
Sollte Ihnen die letztjährige Beauftragung nicht mehr vorliegen, so bitten wir Sie, sich umgehend, am besten telefonisch, bei der hphv-Geschäftsstelle unter 0611-307445 zu melden, damit Ihnen noch rechtzeitig vor Ablauf der Einreichungsfrist eine neue Beauftragung zugesandt werden kann.
Zahlreiche Vordrucke und Materialien zur PR-Wahl finden Sie auf unserer Website unter https://www.hphv.de/personalratswahlen-2021/.
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