Hessischer Philologenverband fordert: Hängepartie beim Impfen nicht zu Lasten der Lehrkräfte

vom | Kategorie: hphv Mitteilungen

Mit den Schulöffnungen müssen unbedingt Impfangebote für alle Lehrkräfte verbunden sein, denn auch die Schulen sind nachweislich Infektionsorte. Ab heute kommen die Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Jahrgangsstufen in die Schulen, außerdem die Oberstufenschüler der Qualifikationsphase an den Gymnasien. Somit ergeben sich, selbst unter Beachtung des Abstandsgebots, zwangsläufig häufige und engere Kontakte. In Innenräumen ist die Ansteckungsgefahr besonders hoch, selbst von symptomfreien Kindern und Jugendlichen kann eine Infektiosität ausgehen.

Zur Einschätzung der Lage an den Schulen wird gern die Reproduktionszahl herangezogen. Mit Maske und halber Belegung liegt der situationsbedingte R-Wert immer noch bei 2,9, was einer aktuellen Studie der TU Berlin zu entnehmen ist. Und die neue britische Virusmutante mit ihrer höheren Ansteckungsfähigkeit ist noch nicht in der Studie berücksichtigt. Zum Vergleich: Im Supermarkt liegt der Wert für eine Person mit Maske bei 1,0.

Die Lehrkräfte aller Altersgruppen in den weiterführenden Schulen werden nach wie vor nur in die Gruppe 3 eingeordnet. Die Impfverordnung unterscheidet vier Gruppen. Die dritte Gruppe besteht derzeit aus Personen im Alter von 60 bis 70 Jahren, medizinisch vorbelasteten Menschen, Polizei und Feuerwehr sowie Personal in Kitas, Schulen und im Einzelhandel.

Eine am Impfstoffmangel ausgerichtete Risikoabwägung ist bedenklich. Wir dürfen die Brisanz der Lage in den Schulen nicht unterschätzen, nur strenge Hygienevorkehrungen und Impfschutz verhindern, dass wir erneut in eine schwierige Situation hineinschlittern.

hphv-Pressemeldung vom 22.02.2021

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