Die „neue Normalität“ im Schuljahr 2020/21 – Voraussetzungen dafür jetzt schaffen!
In diesen Wochen und nicht erst am Ende der Sommerferien müssen die Weichen für einen strukturierten Arbeitsalltag der Schülerinnen und Schüler sowie ihrer Lehrkräfte im neuen Schuljahr gestellt werden. Der Hessische Philologenverband erwartet, dass dabei in differenzierter und zukunftsorientierter Weise auf die besonderen Gegebenheiten der aktuellen Situation reagiert wird. Zum einen muss eine Kompensation der durch die Covid 19-Pandemie im noch laufenden Schuljahr entstandenen Defizite erfolgen, zum anderen muss den immer noch notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Ansteckungsgefahr Rechnung getragen werden.
Lerninhalte und Kompensation
Es muss entschieden werden, wie mit den durch wochenlangen Ausfall und nachfolgende Reduzierung des Präsenzunterrichts entstandenen Lücken im Bereich der Lerninhalte umzugehen ist.
- Muss hier eine Veränderung oder Reduzierung der Lehrpläne vorgenommen werden?
- Sollen alle Fächer im bisherigen Umfang unterrichtet werden?
- Wie ist eine Kompensation im Bereich der prüfungsrelevanten Fächer insbesondere im Hinblick auf das Abitur 2021 zu erreichen?
- Welche Fördermaßnahmen können angeboten werden; woher kommen dazu die Lehrkräfte?
- Wie können Betreuungsangebote gesichert werden? Es muss geklärt werden, inwieweit zur Unterstützung der Lehrkräfte digitale Medien und Materialien zur Verfügung gestellt werden können.
Im Sinne des Ausgleichs der verlorenen Zeit sollten wichtige Inhalte gestraffter vermittelt werden, die methodische Vielfalt müsste für eine gewisse Zeit etwas in den Hintergrund treten.
Stundentafel und Unterrichtsverteilung
Anders als in der Grundschule gilt im Gymnasium das Fachlehrerprinzip. Es ist demnach nicht möglich, Klassen über einen ganzen Vormittag von einer Lehrkraft unterrichten zu lassen. Es muss geklärt werden, in welchem Umfang Unterricht in den einzelnen Klassenstufen zu erteilen ist, welcher Wahlunterricht, welche Arbeitsgruppen stattfinden sollen. Dann erst können Schulleitungen den sicher mit einigen Verschiebungen verbundenen Einsatz der Lehrkräfte in den benötigten Fächern planen und einen Stundenplan erstellen.
Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit
Als Arbeitgeber der Lehrkräfte ist der Hessische Staat und damit das Hessische Kultusministerium in der Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass diese nicht ihre Gesundheit gefährden und für diejenigen, die zur Risikogruppe gehören, tragbare Lösungen entwickelt werden. Eine Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Schulträgern ist dabei unabdingbar.
hphv-Pressemeldung vom 19.06.2020
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