Öffnung der Schule – Schutz der Schülerschaft und der Bediensteten
In diesen Tagen wird über Ausstiegsszenarien aus dem Lockdown für mehrere Bereiche des öffentlichen Lebens nachgedacht. Entscheidungen müssen zeitnah getroffen werden. Ein Bereich, der sicher in welcher Form und in welchem Umfang auch immer hiervon betroffen sein wird, ist der Bildungssektor. Viele Fragen müssen aus Sicht des Hessischen Philologenverbandes unbedingt im Vorfeld geklärt werden. Dabei steht immer der Gesundheitsschutz für die Kinder und Jugendlichen sowie für alle im Bildungswesen Beschäftigten an erster Stelle.
Als Lehrergewerkschaft erwarten wir von der Landesregierung:
- Eindeutige Aussagen, welche Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen, damit Schüler und Bedienstete weitestgehend vor Ansteckung geschützt werden können und welche Schutzmaßnahmen der Dienstherr zur Verfügung stellen kann.
- Eindeutige und verlässliche Aussagen dazu, welche Personengruppen nicht im Unterricht eingesetzt werden dürfen. In diesem Zusammenhang muss auch geklärt werden, wie der entfallende Fachunterricht vertreten werden soll.
- Handlungsanweisungen, wie unter schulischen Bedingungen die Abstandsregelungen eingehalten werden sollen. Allgemeine Aussagen wie: „… die Schulleitung regelt in eigener Verantwortung …“ wären keinesfalls akzeptabel.
- Unabhängig von den gesundheitlichen Aspekten müssen auch die formalen Aspekte juristisch eindeutig geregelt werden. Hierzu gehören die Abschlussprüfungen, die Versetzungen und die Unterrichtsinhalte insbesondere in den Jahrgängen, die im folgenden Jahr ihre Abschlussprüfungen ablegen werden.
- Eine Fortführung des sog. Homeschooling sieht der hphv kritisch, da nicht alle Schülerinnen und Schüler über die technischen Voraussetzungen verfügen, Aufgaben adäquat zu bearbeiten, an Videokonferenzen teilzunehmen oder überhaupt die Aufgaben zu erhalten. An dieser Stelle rächt sich auch die mangelhafte technische Ausstattung der Schulen mit digitalen Arbeitsmitteln. Die Umsetzung des Digitalpaktes, die dieses Problem beheben wird, läuft nur schleppend an.
Welche Entscheidungen auch immer getroffen werden, sie werden Schülern, Eltern und in Schulen Beschäftigten weiter große Anstrengungen abverlangen. Diese werden alle Beteiligten nur dann klaglos auf sich nehmen, wenn die getroffenen Entscheidungen begründet, nachvollziehbar und vor allem perspektivisch sind.
hphv-Pressemeldung vom 08.04.2020
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