Mitteilung über die Verschiebung der Personalratswahlen

vom | Kategorie: hphv Mitteilungen

Der Hessische Landtag hat am 24. März in erster und zweiter Lesung den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zur Verschiebung der Personalratswahlen einstimmig angenommen: Die Amtszeit aller nach dem HPVG gewählter Personalvertretungen wird über den 31. Mai 2020 hinaus verlängert, längstens bis 31. Mai 2021. Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung den Zeitraum für die Personalratswahlen festzulegen.

Der Deutsche Lehrerverband (dlh) und seine Mitgliedsverbände glb, hphv und VDL begrüßen die Entscheidung des Parlaments ausdrücklich. „Mit dieser Entscheidung hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, eine personalratsfreie Zeit über den 31. Mai dieses Jahres hinaus zu vermeiden, da eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen in der momentanen für alle am System Schule Beteiligten äußerst schwierigen Situation nicht realistisch erscheint. In den Schulen und bei den Kolleginnen und Kollegen sind im Moment andere Aktivitäten prioritär“, betonte die dlh-Landesvorsitzende heute Nachmittag.
Es bleibt nunmehr abzuwarten, welchen neuen Zeitraum das Hessische Ministerium des Innern und für Sport in Zusammenarbeit mit den Spitzenverbänden dbb Hessen und DGB Hessen-Thüringen für die Durchführung der Personalratswahlen anberaumt. Mit dem Ablauf der Einreichungsfrist am 17. März stehen momentan zwar die Wahlvorschläge, aber durch den Erlass des HMdIS (s. Anlage) wird geregelt, dass sämtliche Wahlhandlungen (auf allen Ebenen) einzustellen sind, da das heute verabschiedete Gesetz diesen Wahlen und allen Vorbereitungen die rechtliche Grundlage entzogen hat.

Edith Krippner-Grimme, dlh-Landesvorsitzende

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