Anschreiben der Ministerien bezüglich Besteuerung des LandesTickets Hessen

vom | Kategorie: Tipps und Hinweise

Das LandesTicket Hessen erfreut sich großer Beliebtheit.
Deshalb haben wir bereits im Frühjahr mit den Tarifpartnern vereinbart, das LandesTicket Hessen bis zum 31.12.2021 fortzusetzen. Unklar waren nach einer Gesetzesänderung im vergangenen Jahr jedoch noch die steuerlichen Rahmenbedingungen.

Hessen hat sich in den vergangenen Monaten intensiv für eine Pauschalbesteuerung als gesetzliche Alternative zur Steuerbefreiung von Jobtickets eingesetzt. Es freut uns sehr, dass diese Bemühungen erfolgreich waren. Vor wenigen Tagen hat der Bundesrat eine entsprechende gesetzliche Regelung verabschiedet.

Jeder Arbeitgeber hat damit die Möglichkeit, Jobtickets zur Verfügung zu stellen, die nicht auf die Entfernungspauschale angerechnet werden.

Ihr LandesTicket bleibt nicht steuerfrei, sondern das Land Hessen übernimmt die pauschale Besteuerung – dadurch unterbleibt die Kürzung der Entfernungspauschale. Durch das LandesTicket entstehen Ihnen also keinerlei steuerliche Nachteile.

Für Sie ergeben sich keine Änderungen zum bisherigen Verfahren: Sie können das LandesTicket Hessen wie gewohnt einsetzen und unabhängig von wirtschaftlichen Erwägungen durch eigenes Handeln einen aktiven Beitrag zur Verkehrsvermeidung und Umweltentlastung leisten.

Das LandesTicket Hessen für das Jahr 2020 wurde zwischenzeitlich erstellt und in den nächsten Tagen werden Sie Ihr persönliches Exemplar über Ihre personalverwaltende Dienststelle erhalten.

Wir bedanken uns für Ihren engagierten Einsatz für das Land Hessen und wünschen Ihnen weiterhin eine gute Fahrt mit dem LandesTicket in Hessen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Beuth                            Dr. Thomas Schäfer

Staatsminister                       Staatsminister

 

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