Änderungsmitteilung
- Haben Sie eine neue Bankverbindung?
- Sind Sie in letzter Zeit umgezogen oder sind Sie befördert worden?
- Sind Sie in Elternzeit?
- Haben Sie zum neuen Schuljahr die Schule gewechselt, haben Sie Ihr Pflichtstundenmaß erhöht oder verringert – oder hat sich sonst etwas geändert, was wir wissen müssten?
Es kann immer einmal passieren, dass versäumt wird, diese Änderungen mitzuteilen. Leider ist dies für die Geschäftsstelle und für Sie oftmals mit Zeit und auch mit Kosten verbunden. So hat zum Beispiel eine nicht aktuelle Bankverbindung die Folge, dass eine kostenpflichtige Rückbuchung entsteht. Eine falsche Anschrift ist mit Rücksendungsgebühren verbunden.
Aber auch Sie könnten finanziell belastet sein, wenn Sie es zum Beispiel verpasst haben, uns mitzuteilen, dass Sie sich in Elternzeit befinden oder Ihre Stunden reduziert haben. Nicht bekannte Privatanschriften führen z.B. bei Pensionären dazu, dass sie keine Zeitschriften mehr erhalten.
📌 Für eine Solidargemeinschaft wie unseren Verband ist es wichtig, dass wir eine Änderung Ihrer Amtsbezeichnung mitgeteilt bekommen, um Ihren Beitrag entsprechend anzupassen.
Bitte teilen Sie uns alle Änderungen zu Ihrer Besoldungsgruppe zeitnah mit. Reduzierungen des Mitgliedsbeitrages (durch Beurlaubung, Stundenreduzierung, etc.) können erst ab dem Zeitpunkt der Mitteilung an die Geschäftsstelle berücksichtigt werden.
Damit Ihnen dies erleichtert wird, finden Sie hier eine Änderungsmeldung. Änderungsmitteilung
Schicken Sie diese bitte ausgefüllt per Post, als Scan oder Fax an unsere Geschäftsstelle. Herzlichen Dank!
Hessischer Philologenverband e.V.
Schlichterstraße 18
65185 Wiesbaden
Fax: 0611 / 37 69 05
E-Mail: hphv@hphv.de