Amtsangemessene Alimentation: Erinnerung für alle verbeamteten Lehrkräfte im aktiven Schuldienst – Antragsfrist ist der 31.12.2024

vom | Kategorie: dbb Mitteilungen, hphv Mitteilungen, Tipps und Hinweise

Auch für das Jahr 2024 hat sich an der grundsätzlichen Situation, dass die hessische Besoldung verfassungswidrig zu niedrig ist, nichts geändert.
Wie in den letzten Jahren auch, möchten wir daran erinnern, dass Sie vor dem 31.12.2024 einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation für das Jahr 2024 und die Folgejahre stellen sollten.

Dies gilt für alle verbeamteten Lehrkräfte des Landes Hessen, die bisher noch keinen Antrag gestellt haben sowie für Lehrkräfte mit drei oder mehr Kindern.

Haben Sie bereits in den vergangenen Jahren einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation gestellt, müssen Sie dies, nach Aussage des dbb, nicht erneut tun.

Als Hilfestellung stellt der dbb Hessen seinen Mitgliedsgewerkschaften ein entsprechendes Musterschreiben für die Mitglieder zur Verfügung. Dieses finden Sie unter https://www.hphv.de/downloads/-> FORMULARE.

Der dbb Hessen weist darauf hin, dass die Geltendmachung der Ansprüche bei der jeweiligen Bezügestelle spätestens bis zum 31.12.2024 erfolgt sein muss. Es ist sinnvoll, sich eine Eingangs- bzw. Sendebestätigung aufzubewahren.

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