HPHV - Hessischer Philologenverband

Die Gewerkschaft der Gymnasiallehrrerinnen und Gymnasiallehrer in Hessen

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Zeckenbiss bei Klassenfahrt ist Dienstunfall

vom 01.12.2009

Das Land NRW wehrte sich dennoch bis zuletzt, die Erkrankung als Dienstunfall einzustufen. „Das ist allgemeines Lebensrisiko. Das ist doch das gleiche, als wenn sie von einer Mücke gestochen worden wäre“, hieß es.
 
Michael Labrenz, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht, betonte gegenüber einer örtlichen Zeitung, dass der Zeckenbiss im konkreten Fall die Voraussetzungen erfülle, die die Richtlinien für Dienstunfälle beinhalten. Labrenz: „Es handelt sich um ein plötzliches Ereignis. Und die Lehrerin wurde gebissen, während sie ihren Dienst ausübte.“ Die Frau habe die Schüler, als sie gebissen wurde, beaufsichtigen müssen. Es habe also sehr wohl einen Zusammenhang zwischen der Ausübung ihres Dienstes und dem Biss bestanden.

Die Bezirksregierung hatte sich auf den Standpunkt gestellt, dass ein Zeckenbiss zum allgemeinen Lebensrisiko gehört.

Einen Monat hat die Bezirksregierung jetzt Zeit, Berufung anzumelden. Eine Sprecherin sagte gestern auf Nachfrage, dass erst einmal die schriftliche Begründung abgewartet werde. „Ob wir in Berufung gehen, steht noch nicht fest.“

(Aktenzeichen: 4 K 217/09). Quellen: Münstersche und Märkische Allgemeine Zeitung

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