HPHV - Hessischer Philologenverband

Die Gewerkschaft der Gymnasiallehrrerinnen und Gymnasiallehrer in Hessen

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Verwaltungsgericht Osnabrück bestätigt Streikverbot für Lehrer - dbb begrüßt die Entscheidung

vom 24.08.2011

"Der dbb begrüßt die Entscheidung des Gerichts", sagte Bundesvorsitzender
Peter Heesen am 22. August 2011. "Wir sehen uns in unserer Auffassung
bestärkt, dass an den Eckpfeilern des Berufsbeamtentums nicht gerüttelt
werden darf. Wir lehnen ein Streikrecht für alle Beamten ab. Nur so bleibt
der Staat in zentralen Bereichen wie Polizei, Finanzverwaltung und eben auch
Schule funktionsfähig", sagte Heesen. Eltern müssten sich auch künftig
darauf verlassen können, dass Schulen nicht wegen Streiks geschlossen
werden.

Das VG Osnabrück begründete seine Entscheidung vom 19. August 2011 mit den
im Grundgesetz Artikel 33 Absatz 5 normierten hergebrachten Grundsätzen des
Berufsbeamtentums. Darin enthalten sei nach Auslegung des
Bundesverfassungsgerichts auch das allgemeine Streikverbot für Beamte. Eine
funktionsbezogene Differenzierung - wie vom Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte gefordert - lasse sich mit dem Kernbestand des Grundgesetzes
nicht vereinbaren. "Auch der dbb lehnt eine solche künstliche Unterscheidung
zwischen Beamten aus gutem Grunde ab", machte Bundesvorsitzender Heesen
deutlich. "Der Staat müsste demnach Beamte im klassischen hoheitlichen
Bereich wie dem Zoll bei Streiks bestrafen, verbeamtete Lehrer dagegen
nicht. Eine solche Unterscheidung ist nicht haltbar."
 

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