HPHV - Hessischer Philologenverband

Die Gewerkschaft der Gymnasiallehrrerinnen und Gymnasiallehrer in Hessen

Berichte

Hier finden Sie aktuelle Berichte rund um das Schulwesen.

 

Vertreterversammlung 2010 in Weilburg: Rede Dr. Dittmann

vom 28.11.2010

Es ist ja nicht nur der Unterricht selbst – mit Vor- und Nachbereitung, Korrekturen, Leistungsbewertung etc. -, der von den Kolleginnen und Kollegen zu bewältigen ist, sondern eine Fülle zusätzlicher Aufgaben, die in den letzten Jahren hinzugekommen sind, wie etwa
-    die Umsetzung, ständige Überarbeitung und nie enden wollende Arbeit am Schulprogramm,
-    die Erarbeitung einer Förderkonzepts für Schülerinnen und Schüler mit Lese-Rechtschreib-Schwäche nebst Durchführung entsprechender Tests, Einrichtung von Förderkursen, Beratungsgesprächen mit Eltern, immer wiederkehrenden Konferenzen zum Zwecke der Abstimmung und Koordination,
-    die Erstellung von Förderplänen nebst Konferenzen, Elterngesprächen, Evaluation der Fördermaßnahmen  - und hier rufe ich dem Ministerium ein weiteres Mal zu: Wann endlich beenden Sie diesen bürokratischen Unsinn?  Hier könnten Sie Gutes tun, ohne dass es Sie auch nur einen einzigen Cent kosten würde!

Nunmehr kommen auf uns zusätzlich zu
-    Konferenzen in großer Zahl, um Kerncurricula auf Schulcurricula herunterzubrechen und Inhalte mit daran zu erwerbenden Kompetenzen zu verknüpfen,
-    Kompetenzprüfungen in den modernen Fremdsprachen,
-    gänzlich neue Herausforderungen im Zusammenhang mit der angestrebten Inklusion von behinderten Kindern und Jugendlichen.

Wir rufen der Landesregierung zu: Eine Verringerung der Pflichtstundenzahl – in einem ersten Schritt um eine Unterrichtsstunde pro Woche - ist unabdingbar. In Niedersachsen haben unsere Kollegen eine Unterrichtsverpflichtung von 23,5 Wochenstunden. Dies sind zweieinhalb Unterrichtstunden weniger; dies ist im Mittel eine Lerngruppe weniger. Das Argument, es sei kein Geld da und es müsse gespart werden, verfängt nicht. Es ist immer eine Frage des politischen Willens, wofür Geld da ist; und wieso ist eigentlich in Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen das Geld da, das nötig ist, um eine vernünftige Unterrichtsverpflichtung für die gymnasialen Lehrkräfte zu ermöglichen, und im wohlhabenden Hessen nicht? Und wir lassen es der Landesregierung auch nicht durchgehen, die Erhöhung der Ruhestandseintrittsgrenze für Beamte auf 67 Jahre damit zu begründen, dass die Beamten mit den Angestellten gleichgestellt werden müssten, aber eben diese Gleichstellung bei der Wochenarbeitszeit zu verweigern und die hessischen Beamten weiterhin 42 Stunden in der Woche arbeiten zu lassen. Die nächste Landtagswahl kommt bestimmt: Und dann werden wir sehr genau hinschauen, welche Parteien eine Reduzierung der Arbeitszeit für Beamte auf 40 Wochenstunden in Aussicht stellen, und welche Parteien in dieser Frage über Jahre hinweg gemauert haben werden.     

Auch die Situation, was Beförderungsmöglichkeiten angeht, ist unbefriedigend. Aus der Politik hören wir, es gelte, gerade die besten unserer Abiturienten für den Lehrerberuf zu gewinnen. Dies wird nur gelingen, wenn der Lehrerberuf wieder attraktiver gemacht wird. Gerade für karriereorientierte, sich über Aufstieg und soziales Prestige definierende  junge Männer ist der Lehrerberuf derzeit unattraktiv. Diese jungen Menschen wollen für gute Arbeit auch entsprechende Anerkennung und Aufstiegschancen. Vor allem in den MINT-Fächern werden Studenten von der Wirtschaft umworben; hier ist der Öffentliche Dienst nicht konkurrenzfähig. Deshalb ist es dringend erforderlich, im Lehrerbereich mehr Beförderungsmöglichkeiten zu schaffen. Hessen hat hier – etwa gegenüber Bayern und Baden-Württemberg – großen Nachholbedarf. Dies wird von dieser Landesregierung auch grundsätzlich anerkannt. Deshalb hatte diese vorgesehen, in den nächsten drei Jahren jeweils 350 zusätzliche A 14-Stellen im Landeshaushalt auszuweisen. Und wir erinnern uns lebhaft, dass uns Staatssekretär Brockmann auf dem letzten Vertretertag in Bensheim die ersten 350 zusätzlichen A 14-Stellen in Aussicht stellte. Insofern stellt die Tatsache, dass diese Beförderungsstellen nunmehr den Sparbemühungen der Landesregierung zum Opfer gefallen sind, auch den Bruch eines Versprechens dar. Auch hieran werden sich die Kolleginnen und Kollegen, sollte dies das letzte Wort der Landesregierung sein, bei den nächsten Landtagswahlen erinnern.

Schließlich: Wenn im Zuge der politisch gewollten größeren Eigenverantwortung und Selbständigkeit der Schulen diesen zusätzliche Aufgaben übertragen werden sollen, benötigen sie auch eine entsprechende personelle Ausstattung. Dies gilt sowohl für die zu erwartenden zusätzlichen Verwaltungsaufgaben wie auch hinsichtlich des Erfordernisses, die Bildungsstandards in den Schulen zu implementieren sowie die Qualität der an den selbständigen Schulen geleisteten Arbeit intern und extern zu evaluieren. Mit anderen Worten: Die Schulen benötigen zusätzliche Funktionsstellen, und sie benötigen – über eine Ausweitung der Schul- und Schulleitungsdeputate – mehr Möglichkeiten, zusätzliche Aufgaben auf mehr Schultern zu verteilen.  Ohne eine entsprechende personelle Ausstattung kann und wird es keine vernünftig und effektiv arbeitende eigenverantwortliche Schule geben.

Da jetzt gerade von Entlastungsdeputaten die Rede war: Es wäre ein Zeichen von Realitätssinn und gutem Willen, wenn die Studienleiter für die drei Jahre, die der Doppeljahrgang die gymnasiale Oberstufe durchläuft, was erhebliche zusätzliche Belastungen mit sich bringt, etwas mehr entlastet werden könnten, als dies üblicherweise der Fall ist, und wir würden es auch begrüßen, wenn es zusätzliche Studientage für die Zeit der Durchführung der mündlichen Abiturprüfungen gäbe.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, haben wir also, was die Berufspolitik angeht, allen Anlass zu Kritik und wenig Grund zur Zufriedenheit, sieht es im Bereich der Bildungspolitik doch zumindest in Teilen besser aus. So wissen wir es zu schätzen, dass wir in Hessen derzeit keinen Kampf um Schulstrukturen haben. Dies ist – ich sage dies mit Blick auf andere Bundesländer – alles andere als selbstverständlich. So hat sich in Thüringen der sozialdemokratische Kultusminister das längere gemeinsame Lernen und die Gemeinschaftsschule ebenso auf die Fahnen geschrieben wie in Nordrhein-Westfalen die grüne Bildungsministerin, die die Gemeinschaftsschule  nicht von oben dekretieren will, sondern Initiativen von unten ermutigen will – im Vertrauen auf die von der demographischen Entwicklung gebeutelten und ihren Schulstandort mit allen Mitteln retten wollenden Kommunen -, was sie aber nicht hindert, als  bis zum Ende der Legislaturperiode zu erreichendes  Ziel die Umwandlung von 30% der Sekundarschulen zu Gemeinschaftsschulen zu erklären. Optimistisch stimmt uns das grandiose Scheitern des grün-schwarzen Projekts der Primarschule, d. h. der sechsjährigen Grundschule in Hamburg, wo die CDU nunmehr vor einem bildungspolitischen Scherbenhaufen steht, weil ihr die Tiefe der Elbe wichtiger war als die Höhe des Bildungsniveaus, und ebenso optimistisch stimmt uns das Scheitern des 5. Grundschuljahres im Saarland, wo die hierfür notwendige verfassungsändernde Mehrheit ausgerechnet von der SPD vereitelt worden ist. Angesichts all dieser Kämpfe in anderen Bundesländern sage ich: Wir sind froh, dass diese Landesregierung die Vielfalt der bestehenden Schulformen respektiert und die bestehenden Schulen und insbesondere auch die Gymnasien strukturell unangetastet lässt – sieht man einmal von der Amputation um das 9. gymnasiale Schuljahr ab. Auch die neue Mittelstufenschule ist ja doch der Versuch, einerseits auf die demographische Entwicklung zu reagieren, andererseits Haupt- und Realschule im Kern zu erhalten: Zwar sollen potentielle Haupt- und Realschüler ab der 5. Klasse zunächst gemeinsam unterrichtet werden, aber dann soll doch bald eine Differenzierung in den Hauptfächern erfolgen und in den Jgs.stufen 8 und 9 generell getrennt unterrichtet werden mit dem Ziel  je eigener Abschlüsse.     

Auch beim Thema Lehrerausbildung können wir in Hessen zufrieden sein. Wenn es denn stimmt, dass die Qualität das Unterrichts und damit die Qualität der Lehrerinnen und Lehrer über die Qualität von Schule entscheidet, dann kommt der Lehrerbildung schlechterdings entscheidende Bedeutung zu. Es findet unsere Zustimmung, dass die Landesregierung an der zweiphasigen Lehrerausbildung – mit Hochschulstudium und Vorbereitungsdienst - sowie an den Abschlüssen des 1. und 2. Staatsexamens festhält. Es findet ebenso unsere Zustimmung, dass den Studienseminaren weiterhin eine zentrale Bedeutung zuerkannt wird bei der Aufgabe, die fachdidaktische und pädagogische Kompetenz der LiVs im Rahmen einer praxisorientierten Ausbildung zu entwickeln. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies ist nicht selbstverständlich: In Mecklenburg-Vorpommern werden die Studienseminare gerade abgeschafft zugunsten eines auf 12 Monate verkürzten „training on the job“ an den Schulen, begleitet lediglich von Lehrkräften der Schulen als Mentoren. Bei dem nunmehr vorliegenden Entwurf für eine Novellierung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes sind auch etliche unserer Forderungen, die wir in den letzten Jahren formuliert haben,  aufgenommen worden, so etwa
-    die Reduzierung der Zahl der Module von zwölf auf acht,
-    die Bewertungsfreiheit der Eingangsphase,
-    die Wiedereinführung des Schulgutachtens und die damit einhergehende stärkere Gewichtung der schulischen Praxis
-    der Wegfall der Leistungspunkte bei weiterhin grundsätzlicher Fortbildungpflicht der Lehrkräfte.

Was nun die Dauer des Referendariates angeht, kann man sich vieles wünschen. Aber wir  bewegen uns im politischen Raum. Und hier gab es in Wiesbaden in den vergangenen Monaten einen erbitterten Kampf zwischen denen, die die Einführungsphase des Referendariats um drei Monate  und damit das Referendariat auf 21 Monate verkürzen wollen, und denjenigen, die das Referendariat auf 18 Monate verkürzen und dafür ein Praxissemester in der ersten Phase der Ausbildung einführen wollen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, angesichts dieser Alternative meine ich, dass wir denen den Rücken stärken sollten, die sich mit der Verkürzung auf 21 Monate begnügen. Denn auch der Idee eines Praxissemesters – und hier war sich der Landesvorstand einig – kann ich gar nichts abgewinnen. Zunächst: Praxissemester, so hören wir, soll in einer frühen Phase des Studiums seinen Platz haben. In dieser frühen Phase jedoch werden die Studentinnen und Studenten noch gar nicht die fachwissenschaftliche und fachdidaktische Qualifikation haben, um eine längere Unterrichtssequenz selbständig planen und durchführen zu können; Unterrichten ist aber doch das Kerngeschäft des Lehrers. Im Praxissemester werden die Studenten also niemals mehr sein können als Beobachter und Statisten. Und dann heißt es ja, am Ende des Praxissemesters solle der Schulleiter ein Eignungsgutachten mit hoher Verbindlichkeit erstellen. Hierzu ist zu sagen: Erstens: Ob jemand für einen Beruf geeignet ist, entscheidet sich nicht am Beginn einer Ausbildung, sondern an deren Ende; die Ausbildung ist doch gerade dazu da, die Fähigkeiten zu vermitteln, die man für einen Beruf braucht. Zweitens: Es macht uns stutzig, dass die Idee, am Anfang einer Ausbildung die Eignung zu überprüfen, nur für angehende Lehrkräfte diskutiert wird; soll damit eigentlich das Vorurteil bedient werden, dass in unserem Beruf sich besonders viele Unfähige tummeln? Davon, dass es ein Praxissemester für angehende Juristen, Betriebswirte oder Ministerialbeamte geben solle, haben wir noch gar nichts gehört. Drittens: Aufgrund welcher Erkenntnisse soll ein Schulleiter eigentlich das Eignungsgutachten erstellen? Der Unterricht, also das Kerngeschäft des Lehrers, scheidet mangels fachlicher und fachdidaktischer Kompetenz der Studenten in einer so frühen Phase ja nun aus. Soll also Grundlage für ein Eignungsgutachten sein, ob der Kandidat einen festen Händedruck hat und Blickkontakt halten kann? Dies, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann doch alles gar nicht sein.   

Selbstverständlich  haben wir in unserer Stellungnahme zum Entwurf einer Novellierung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes auch Forderungen formuliert, so etwa
-    dass die Mittel, die durch die Verkürzung des Referendariates um drei Monate eingespart werden, weiterhin für die 2. Phase der Ausbildung und insbesondere für die Entlastung der Mentorinnen und Mentoren verwandt werden,
-    dass der eigenverantwortliche Unterricht der LiVs auf 8 – 10 Stunden reduziert wird,
-    dass der Prüfungsausschuss um eine Lehrkraft des Vertrauens der LiV als 5. Prüfungsmitglied erweitert wird, weil wir der Auffassung sind, dass die Prüfungserfahrung in die Ausbildungsarbeit an der Schule einfließen und diese bereichern würde,
-    dass die Studienseminare personell angemessen mit hauptamtlichen Ausbildern ausgestattet werden.

Zu den Herausforderungen, die uns in den kommenden Monaten und Jahren an den Schulen beschäftigen werden, gehören die Bildungsstandards. Unsere Stellungnahmen, unsere heutige Resolution zu diesem Thema, auch das, was ich selbst dazu in „Blickpunkt Schule“ geschrieben und am Gymnasialtag in Grünberg gesagt habe – all dies lässt keinen Zweifel aufkommen, dass wir den kompetenzorientierten Bildungsstandards mit großer Skepsis gegenüberstehen. Ich will gerne konzedieren, dass die jüngsten Entwürfe der Bildungsstandards, die nunmehr für Hessen vorliegen, Verbesserungen gegenüber den ersten Fassungen enthalten: So ist das Kapitel „überfachlichen Kompetenzen“ deutlich gestrafft worden und inhaltliche Ergänzungen, wie rudimentär auch immer, vorgenommen worden. Aber es bleibt doch beim Befund, dass von Kompetenzen viel, von fachstrukturierten Inhalten, Fachcurricula gar oder von den Schülern zu erwerbenden Wissensbeständen kaum oder gar nicht die Rede ist. Dies droht einem Zeitgeist Vorschub zu leisten, dem Wissen als etwas Verächtliches gilt, was sich unschwer festmachen lässt an dem Gerede vom angeblich „toten“ Wissen oder von der sich ständig verringernden „Halbwertzeit des Wissens“ – als würde dieses Phänomen für das, was in der Schule verhandelt wird, relevant sein – oder auch in dem törichten Satz: „Das muss ich nicht wissen; es reicht, wenn ich weiß, wo ich es nachschlagen kann.“ Auch in der Rede der Ministerin klang die Relativierung der Bedeutung von Wissen an, als sie davon sprach, dass sich der Stand des Wissens rasch verändere, dass Wissen rasch veralte. Der Verweis auf die Wissensexplosion und Informationsflut ist ja richtig. Aber die Schlussfolgerung sollte unseres Erachtens nicht die Relativierung der Bedeutung von Wissen sein, sondern die Schlussfolgerung muss sein, dass wir uns an den Schulen des Lernbestandes an nötigem Wissen vergewissern und diesen dann verbindlich machen müssen.   Wie auch immer: Wir, der Hessische Philologenverband, werden weiterhin dafür arbeiten, dass unsere Schülerinnen und Schüler in den Schulen Wissen erwerben und eine breite und wissenschaftspropädeutische Allgemeinbildung erfahren. Eine Reduzierung von Bildung auf allgemein verwertbare Kompetenzen wäre in unseren Augen nicht ein Fortschritt, sondern eine Verarmung, und wir müssten eine solche Reduzierung ablehnen.

Nun registriere ich, dass die Ausführungen unserer Kultusministerin und weiterer Repräsentanten des HKM zum Thema „Bildungsstandards“ in den letzten Wochen in bemerkenswerter Weise sich unterscheiden von früheren Verlautbarungen. Zu Beginn der Diskussion um Bildungsstandards hieß es ja, es gehe um einen ungeheuren Paradigmenwechsel, was die Unterrichtsgestaltung angehe, ja, so war zu hören, der Unterricht werde revolutioniert werden.  Vor wenigen Wochen nun sagte die Ministerin im Landesschulbeirat – und auch heute hat sie dies so gesagt -, von einem Paradigmenwechsel könne keine Rede sein; Inhalte und Wissen seien weiterhin von entscheidender Bedeutung und an vielen Schulen werde sich gar nicht viel ändern, schon bisher sei kompetenzorientiert unterrichtet worden. Und der Abteilungsleiter im HKM, unser Ehrenvorsitzender Martin Günther, sagte sinngemäß in Grünberg, eigentlich gehe es doch nur darum, „die Kompetenzbrille aufzusetzen“, d. h. die Lehrerinnen und Lehrer müssten Inhalte und zu vermittelndes Wissen, worum es weiterhin im Unterricht gehen werde, auf ihre Transferfähigkeit überprüfen; es müsse der Fokus gelegt werden auf  das Wissen und Können, das geeignet sei, unter neuen Fragestellungen und in neuen Zusammenhängen Anwendung zu finden. Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, ließe sich ja leben. Es würde bedeuten, um es noch einmal zuzuspitzen, dass wir im Unterricht verstärkt unser Augenmerk richten auf Transferwissen und Wissenstransfer, also das, was wir bisher den Anforderungsbereich II nannten. Ich denke, dass der neue Sprachgebrauch auch eine Reaktion auf unsere  Kritik an den ersten Entwürfen der Kerncurricula und auf unser Pochen auf Inhalte, Wissen und Bildung ist.  Ich verkneife mir die Frage, ob es allein dafür, dass wir „die Kompetenzbrille aufsetzen“ und unser Augenmerk verstärkt auf  Transferwissen und Wissenstransfer richten, des ganzen Aufwands an Kommissionen und neuen Plänen bedurft hätte. Fragen will ich aber doch: Wenn es im Unterricht weiterhin ganz wesentlich um Inhalte und Wissen gehen soll, warum ist dann in den vorliegenden Plänen von fachstrukturierten Unhalten und von den Schülern zu erwerbenden Wissensbeständen  gar so wenig die Rede?

Nunmehr sollen also – so der Wille der Verantwortlichen - an Hunderten von Schulen Hunderte von Fachkonferenzen und „fachübergreifenden Planungsgremien“ die Inhalte definieren, Fachcurricula erstellen, verschiedene Kompetenzbereiche und Inhaltsfelder innerhalb eines Faches und über Fächergrenzen hinaus vernetzen und Prinzipien einer kompetenzorientierten Gestaltung von Lernwegen, Diagnostik und individueller Förderung sowie geeignete Formen der Leistungsbewertung im schulischen Curriculum verankern. Ich fürchte, ja ich bin mir ziemlich sicher, dass  die Kolleginnen und Kollegen  bei einer Unterrichtsverpflichtung von 26 Wochenstunden für diese anspruchsvolle Aufgabe nicht die nötige Zeit haben werden. Gerne lasse ich mich eines Besseren belehren; welche Voraussetzungen hierfür vom HKM geschaffen werden müssten, haben wir in unserer heute verabschiedeten Resolution, auf die ich an dieser Stelle verweise, formuliert.

Beschäftigen wird uns auch in nächster Zeit das Thema „Inklusion“. Wie Sie wissen, ist die Bundesregierung im März 2009 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen beigetreten. Art. 24 dieser Konvention besagt, dass auch Menschen mit Behinderung das Recht auf Bildung haben. Dies ist nicht selbstverständlich: 98% der Menschen mit Behinderungen haben weltweit bis heute keinen Zugang zu Bildungseinrichtungen. Die UN-Konvention ist also ein entscheidender Schritt nach vorne. Die genannte Zahl zeigt aber auch, dass Deutschland nicht etwa Nachholbedarf in der Förderung behinderter Kinder und Jugendlicher hat, sondern seit Jahrzehnten deren Zugang zu Bildungseinrichtungen in vorbildlicher Weise sicherstellt. Zum Teil in gemeinsamem Unterricht, vor allem aber auch in Förderschulen werden sie von hervorragend ausgebildeten und engagiert arbeitenden Förderschullehrerinnen und –lehrern unterrichtet.

In der aktuellen Debatte wird nun die in Rede stehende  UN-Konvention politisch instrumentalisiert und aus ihr die Forderung nach Abschaffung der Förderschulen abgeleitet. Dieser Forderung müssen wir entschieden entgegentreten: Die Förderschulen sind Teil des Regelschulsystems in Deutschland, und es steht nicht im Widerspruch zur Behinderten-Konvention, wenn Kinder und Jugendliche mit Behinderung in Förderschulen unterrichtet werden.

Als Grundsatz muss weiterhin gelten: Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sind in ihrem Interesse dort zu unterrichten, wo dies mit den besten Erfolgsaussichten geschehen kann. Dies kann im Einzelfall die allgemein bildende Schule, es kann aber auch die Förderschule sein. Gewiss: Kinder mit körperlichen Handicaps, die geistig dem Unterricht folgen können, sollen in die allgemein bildende Schule, auch gegebenenfalls auf das Gymnasium gehen; allerdings müssen hierfür vom Schulträger die Rahmenbedingungen wie Aufzüge, behindertengerechte Sanitäreinrichtungen etc. geschaffen werden.

Es wird jedoch sicherlich weiterhin Förderschulen geben müssen. Keine andere Schule wird jemals  für sehbehinderten oder blinde Schülerinnen und Schüler eine Ausstattung anbieten können wie die Blindenschule in Marburg. Und es gibt Kinder mit Mehrfachbehinderungen, Schwerstbehinderungen, geistigen Behinderungen mit einem individuellen Förder- und Pflegebedarf, dem nur eine besondere Förderschule  mit besonders geschultem Fachpersonal  
und Spezialeinrichtungen gerecht werden kann.

Es muss also weiterhin ein Elternwahlrecht geben und es muss weiterhin eine sachkundige Beratung geben. Maßgeblich für die Entscheidung, ob ein Kind eine allgemeinbildende Schule oder eine Förderschule besucht, muss das Wohl des Kindes sein. Sowohl der Hessische Ministerpräsident als auch die Hessische Kultusministerin haben bei unterschiedlichen Gelegenheiten gesagt: Es wird weiterhin Förderschulen geben müssen. Dem, liebe Kolleginnen und Kollegen, stimmen wir ausdrücklich zu.

Liebe Freunde, lassen Sie mich abschließend folgendes sagen: Ich weiß doch und ich habe es ausgeführt: Wir haben in den berufspolitischen Angelegenheiten Grund zu Klage und Unzufriedenheit: zu hohe Unterrichtsverpflichtung und Arbeitsbelastung, zu wenig Beförderungsmöglichkeiten. Und wir stehen vor beträchtlichen Herausforderungen und schwierigen Diskussionen: Bildungsstandards und Inklusion habe ich genannt. Aber lassen Sie uns doch bei allen Schwierigkeiten  nicht die Augen davor verschließen, dass sich in den letzten Jahren vieles zum Guten gewendet hat: Tausende von zusätzlichen Lehrern sind eingestellt worden, wodurch sich die Lehrerversorgung an den Schulen deutlich verbessert hat; die Klassen werden kleiner; viele Ganztagsangebote – und sei es in Gestalt der pädagogischen Mittagsbetreuung – sind geschaffen worden. Für all dies hat das Land viel Geld investiert. Die Schulträger haben viel Geld in die Hand genommen, um  die Schulen zu sanieren und deren Ausstattung  zu verbessern. In der Schulstrukturfrage haben wir in Hessen derzeit Ruhe; in der Lehrerbildung gibt es  Entwicklungen in unserem Sinne.  Ich sage dies, weil ich es satt habe, wie Bildung in Deutschland und Hessen von interessierter Seite oder aus Ahnungslosigkeit kaputtgeredet wird. Dabei können wir doch stolz sein auf eine „kontinuierliche Erfolgsgeschichte“ des Gymnasiums – die Ministerin hat in ihrer Rede diesen Gedanken aufgegriffen -, wie es in einer Veröffentlichung des Max-Planck-Instituts für Bildungsforschung in Berlin heißt, die zum Ergebnis kommt: „In den vergangenen 50 Jahren entwickelte sich das Gymnasium in der Bundesrepublik von einer Eliteanstalt zu einer Schule, die mittlerweile das attraktivste Programm einer intellektuell anspruchsvollen Grundbildung für einen breiten Anteil der Sekundarschüler anbietet.“ Unsere Arbeit und ihre Ergebnisse können sich doch sehen lassen. Oder haben Sie schon jemals von den Schülerinnen und Schülern, die für ein halbes oder ganzes Jahr ins Ausland gegangen sind, gehört, dass es dort anspruchsvoller und niveauvoller zugegangen wäre? Ich jedenfalls nicht.
Und so wünsche ich uns allen, dass wir mit Selbstbewusstsein und Optimismus und Zuversicht für das Gymnasium und unsere Vorstellung von Bildung und unsere Arbeit einstehen. Nur wer von sich selbst überzeugt ist, kann auch andere überzeugen.  Lassen Sie uns in diesem Sinne weiterhin froh und guten Mutes an die Arbeit gehen!
 

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