HPHV - Hessischer Philologenverband

Die Gewerkschaft der Gymnasiallehrrerinnen und Gymnasiallehrer in Hessen

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Steueränderungsgesetz 2007 - Häusliches Arbeitszimmer

vom 28.09.2009

Das durch das Steueränderungsgesetz 2007 eingeführte Verbot, Aufwendungen für ein Arbeitszimmer als Werbungskosten abzuziehen, wenn das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet, könnte nach Einschätzung des BFH nicht verfassungsgemäß sein.

Die Kosten für ein Arbeitszimmer von Lehrern, bei denen der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit in der Regel in der Schule liegt, sind seit 2007 nicht mehr als Werbungskosten abziehbar. Mit diesem Beschluss stellt der BFH jetzt klar, dass bei einem Lehrer, dem kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten im Lohnsteuerermäßigungsverfahren zu berücksichtigen sind.

Einschränkend muss hierzu gesagt werden, dass sich die Entscheidung in diesem vorläufigen Rechtsschutzverfahren auf den hier verhandelten konkreten Einzelfall bezieht. Zudem stellt der BFH ausdrücklich fest, dass diese Entscheidung das Ergebnis des zurzeit anhängigen Hauptsacheverfahrens nicht vorweg nimmt.

Bei der Erstellung einer Steuererklärung sollten betroffene Steuerzahler die Aufwendungen weiterhin geltend machen. Wird der Abzug verweigert, müssen Betroffene lediglich darauf achten, dass der Steuerbescheid einen diesbezüglichen Vorläufigkeits-
vermerk enthält, der das Verfahren insoweit offenhält. Die Finanzämter sind entsprechend angewiesen, so dass dies in aller Regel der Fall sein wird. Soweit die jetzige Regelung höchstrichterlich für verfassungswidrig erklärt wird, ist dann eine Rückzahlung zu viel entrichteter Steuern möglich.

Mit kollegialen Grüßen
( Peter Heesen )
- Bundesvorsitzender -

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