DPhV-Mitteilungen
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Philologenverband verteidigt Einordnung des Abiturs im Deutschen Qualifikationsrahmen
vom 24.10.2011„Beim DQR sollten ausschließlich die Qualifikationsprofile und nicht politische Erwägungen im Vordergrund stehen. Deshalb begrüßt der DPhV, dass die Kultusministerkonferenz eine sehr differenzierte Zuordnung der beruflichen Abschlüsse und Ausbildungen vorgenommen und diese von Stufe 3 bis 5 eingeordnet hat. Eine pauschale Zuordnung zu Stufe 4 wäre weder sach- noch systemgerecht gewesen! Die Forderung des Bundesbildungsministeriums und der Handwerkskammern hätte im Übrigen bedeutet, dass aus vordergründig politischen Erwägungen in Deutschland der Stufe 5 kein Abschlussprofil zugeordnet worden wäre. Dies wäre widersinnig!“, betonte der Verbandschef.
Es gebe berufliche Ausbildungen, etwa in den Gesundheitsberufen, die dem Abitur gleichwertig seien, aber auch viele, die diese Anforderungen nicht erfüllten.
Meidinger verwies darauf, dass das Abitur in Deutschland nach wie vor mit einer allgemeinen Studierberechtigung verbunden sei, was in den meisten Vergleichsländern nicht der Fall sei.
