HPHV - Hessischer Philologenverband

Die Gewerkschaft der Gymnasiallehrrerinnen und Gymnasiallehrer in Hessen

DPhV-Mitteilungen

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Philologenverband verschärft nochmals Kritik am „Schultrojaner“-Vertrag

vom 11.11.2011

„Dadurch, dass in diesem Vertrag den Lehrkräften jegliche Verwendung digitalisierter Kopien untersagt wird, wird die Arbeit mit modernen Medien, White- und Smartboards, sowie Lehrerrechnern in der Unterrichtsvorbereitung und -durchführung enorm erschwert. Es macht sich ein Lehrer somit schon strafbar, wenn er in ein Arbeitsblatt eine Digitalkopie einer Tabelle aus einem Unterrichtsbuch einfügt. Die Lehrkraft von heute stützt sich aber in ihrem Unterricht nicht mehr auf Dutzende von Aktenordnern mit Papierdokumenten, sondern auf digitale Speichermedien. Die Vertragsgestaltung ist alles andere als zeitgemäß und geht statt von einem modernen mediengestützten Unterricht von einem antiquierten aus dem ‚Kreidezeitalter‘ aus!“, sagte der Verbandschef.

Es gehe nicht darum, das Urheberrecht auszuhebeln oder Autorenrechte gering zu schätzen, betonte Meidinger. Es wäre aber sinnvoll gewesen, in diesem Vertrag Lehrern die Verwendung solcher digitalisierter Printdokumente im Unterricht zu erlauben, die nur als Bilddatei vorliegen und nicht einem Texterkennungsvorgang unterzogen wurden. Ohne eine solche Regelung würde entweder die Nutzung moderner Medien erheblich erschwert oder, was wahrscheinlicher sei, Schulbücher würden bei der Unterrichtsgestaltung für Lehrkräfte zunehmend uninteressanter.

Auch die rechtlichen Bedenken gegen die im Vertrag vereinbarte Installation einer Spähsoftware auf Schulrechnern hält der DPhV-Vorsitzende aufrecht: „Die Gefahr, dass ein solches Programm aufgrund der völlig unterschiedlichen Netzwerkkonstellationen an den Schulen nicht auch Teile des Schulservers durchsucht, die er gar nicht inhaltlich erfassen darf, ist nach Ansicht von Datenschutzexperten nicht auszuschließen. Wir teilen deshalb die Bedenken der Bundesjustizministerin, die darin einen besonders gravierenden datenschutzrechtlichen Sündenfall sieht.“

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