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Novellierung des Hessischen Beihilferechts erst Mitte 2012
vom 06.12.2011HPhV und dbb Hessen begrüßen, dass damit die Chance besteht, über beabsichtigte Veränderungen des Beihilferechts weiter mit dem HMdIS verhandeln. Entwarnung besteht allerdings nur bezüglich des Zeitpunkts der Novellierung, nicht jedoch in der Sache selbst.
Die ersten Änderungsentwürfe sahen gravierende Einschnitte ins Beihilfenrecht vor. Es gelang wohl im Zuge der Verhandlungen z. B. eine rechtsstandswahrende Regelung für die Empfänger von Sachleistungsbeihilfe, die man zunächst ganz abschaffen wollte, zu erreichen. Aber es besteht noch erheblicher Erörterungsbedarf bei der Regelbeihilfe. Hier sollte nach den bisherigen Vorstellungen des Verordnungsgebers – unabhängig davon, ob zum personenbezogenen Bemessungssatz gewechselt wird oder ob es beim familienbezogenen Bemessungssatz bleibt – der sog. „Stationärzuschlag“ von 15 % entfallen und die Eigenbeteiligung bei Unterkunftskosten im Krankenhaus täglich auf bis zu 26 € angehoben werden. Solche Verschlechterungen des Beihilferechts lösen mit Sicherheit einen höheren Versicherungsbedarf aus.
