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Neues Tarifrecht für die hessischen Landesbeschäftigten
vom 30.07.2009Redaktionsverhandlungen beendet! TV-H steht!
„Hessen hält Anschluss!“ lautete das Versprechen, mit dem die dbb tarifunion die Einigung auf Eckpunkte zu einem TV-H (Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst des Landes Hessen) umschrieb. Nach monatelanger Detailarbeit liegt nunmehr ein kompletter Entwurf für den TV-H vor. Und weil dort, wo TV-H draufsteht, in weiten Teilen TV-L (Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder) drin ist, hält Hessen tatsächlich Anschluss an die tarifpolitischen Entwicklungen im Länderbereich. Seit April 2009 haben Arbeitsgruppendaran gearbeitet, Entwürfe für ein Tarifrecht auf Grundlage des TV-L zu fertigen.
Diese Redaktionsverhandlungen sind abgeschlossen. Nun erfolgt die endgültige Abstimmung mit den zuständigen Gremien.
Überleitung in die neue Entgelttabelle
Für jeden Beschäftigten wird zum Stichtag 31. Dezember 2009 ein so genanntes Vergleichsentgelt auf der Grundlage der Bezüge, die im Dezember zustanden, ermittelt. In das Vergleichsentgelt für Angestellte fließen grundsätzlich die Grundvergütung aus der Lebensaltersstufe, die allgemeine Zulage und der Ortszuschlag der Stufe 1 oder 2 ein. Mit diesem Vergleichsentgelt erfolgt die Zuordnung in die neue Tabelle. Da hier niemand eine „Punktlandung“ hinlegen wird, wird immer in eine individuelle Zwischenstufe übergeleitet.
Zum 1. Januar 2012 erfolgt dann die Überleitung aus dieser Zwischenstufe in die nächsthöhere Erfahrungsstufe der neuen Tabelle. Für Arbeiter richtet sich das Vergleichsentgelt nach dem Monatstabellenlohn. Dabei wird
jedoch eine Güns tigkeitsberechnung vorgenommen. Entweder es erfolgt eine Überleitung in die Zwischenstufe oder es erfolgt eine Überleitung in die Stufe des TV-H, die nach der bisherigen Beschäftigungszeit erreicht worden wäre.
Arbeitszeit
Ab dem 1. Januar 2010 wird die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden betragen. Hiervon gibt es jedoch zahlreiche Ausnahmen. Die Arbeitszeit beträgt beispielsweise 38,5 Wochenstunden für Beschäftigte in Straßenmeistereien und Autobahnmeistereien und für Beschäftigte, die ständig Wechselschicht- oder ständig Schichtarbeit leisten.
Für Beschäftigte, deren Arbeitszeit am 31. Dezember 2009 38,5 Stunden beträgt, verbleibt es bei dieser Arbeitszeit, sofern sie am 31. Dezember 2009 das 58. Lebensjahr vollendet haben. Diejenigen Beschäftigten, deren Arbeitszeit am 31. Dezember 2009 38,5 Stunden und aufgrund der Regelungen des TV-H am 1. Januar 2010 40 Stunden beträgt, erhalten in den Kalenderjahren 2010 und 2011 einen Freizeitausgleich von jeweils drei Tagen. Auch Beschäftigte, die sich am 31. Dezember 2009 in einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis befinden, werden gesondert geschützt. Bei diesen Beschäftigten wird das Einkommen auch nach dem 1. Januar 2010 nach der individuellen, am 31. Dezember 2009 jeweils geltenden Arbeitszeit berechnet. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Beschäftigten, die mit 38,5 Stunden in die Altersteilzeit gegangen sind, keine Einkommensverluste aufgrund der Arbeitszeiterhöhung auf 40 Stunden haben.
Jahressonderzahlung
Grundsätzlich gilt, dass die Jahressonderzahlung in den Entgeltgruppen 1 bis 8
90 v. H. und bei den Entgeltgruppen 9 bis 15 60 v. H. beträgt. Im TVÜ-H wurde
jedoch, ebenso wie 2006 in den anderen Ländern, eine Anpassungsregelung vereinbart.
Für Beschäftigte, mit denen arbeitsvertraglich vor dem 31. Dezember 2009
eine vom nachwirkenden Tarifvertrag abweichende Vereinbarung zur Zuwendung
und zum Urlaubsgeld getroffen wurde, gilt: Im Jahr 2010 wird die nach den jeweiligen
arbeitsvertraglichen Vereinbarungen zustehende Summe aus Zuwendung und
Urlaubsgeld um 50 Prozent des Differenzbetrages zu der Jahressonderzahlung nach
TV-H erhöht, sofern die Jahressonderzahlung nach TV-H höher wäre.
Urlaub
Der Urlaubsanspruch beträgt bis zum vollendeten 30. Lebensjahr 26 Arbeitstage, bis zum vollendeten 40. Lebensjahr 29 Arbeitstage und nach dem vollendeten 40. Lebensjahr 30 Arbeitstage. Der Zusatzurlaub für Beschäftigte ab dem 50. Lebensjahr konnte in schwierigen Verhandlungen durch eine umfassende Besitzstandsregelung gerettet werden.
Dabei werden auch die Beschäftigten einbezogen, die noch nicht das 50. Lebensjahr vollendet haben. Diejenigen, die im Jahr 2009 einen solchen Anspruch haben, behalten diesen. Entsprechendes gilt für Beschäftigte bis einschließlich des Geburtsjahrgangs 1969.
Besondere Zulagen
Im Dezember 2009 zustehende Funktionszulagen für Techniker, Meister und Programmierer bleiben bis zur Vereinbarung einer neuen Entgeltordnung erhalten.
Für Straßenwärterinnen und Straßenwärter relevante Regelungen gesichert
Die bisher außertariflich gewährte „66 2/3-Prozent-Regelung zur Arbeitsbereitschaft“ im Bereich des Straßen- und Verkehrswesens bleibt von der Tarifeinigung unberührt. Im Tarifvertrag zu § 73 MTL II betr. Besitzstandswahrung vom 27. Februar 1964 sind besondere Zuschlagsregelungen vorgesehen. Nach ursprünglicher Ansicht des Hessischen Innenministeriums sollten die Regelungen künftig nicht mehr angewendet werden. Nach schwierigen und intensiven Verhandlungen konnte eine zehnjährige statische Weiteranwendung tarifvertraglich gesichert werden. Es verbleibt dabei beim bisherigen Geltungsbereich (am 29. Februar 1996 in einem Arbeitsverhältnis stehende Arbeiterinnen und Arbeiter).
Bewertung
Der TV-H steht am Ende eines langen Weges. Mit dem Austritt aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) im Jahre 2004 hatte Hessen versucht, Sonderwege zu beschreiten und die Einkommens- und Arbeitsverhältnisse der hessischen Landesbeschäftigten von der Entwicklung der übrigen Länder abzukoppeln. Zeitweilig operierte die hessische Landesregierung sogar mit so genannten Tarifgesetzen. Die Geschlossenheit und Hart näckigkeit der Gewerkschaften brachte die hessische Landesregierung jedoch wieder zurück an den Verhandlungstisch. „Der TV-H ist ein guter Kompromiss“, bewertet Frank Stöhr, 1. Vorsitzender der dbb tarifunion, den fertiggestellten Entwurf positiv: „Natürlich entspricht nicht alles unseren Vorstellungen. Aber gerade bei der Arbeitszeit oder der Jahressonderzahlung haben wir einiges erreicht und an anderen Stellen vieles von dem verhindert, was Programm der Landesregierung war. Ohne ein geschlossenes Auftreten wäre das nicht möglich gewesen. Hierbei möchte ich vor allem unsere gute Zusammenarbeit
mit dem dbb hessen betonen, sowohl bei der inhaltlichen Arbeit, als auch bei der Vorbereitung und Durchführung unserer Demos und Streikaktionen.“
