HPHV - Hessischer Philologenverband

Die Gewerkschaft der Gymnasiallehrrerinnen und Gymnasiallehrer in Hessen

DLH-Nachrichten

Hier finden Sie die Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL).

Der Lehrerverband Hessen (DLH) ist der Zusammenschluss der drei Verbände

· Hess. Philologenverband, Gewerkschaft der Gymnasiallehrerinnen und -lehrer (HPhV)

· Gesamtverband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen (GLB)

· Verband der Lehrer an Grund-, Haupt-, Real-, Förder- und Gesamtschulen (VdL)

Das Bündnis des DLH spiegelt die Eigenständigkeit der Interessenvertretung der Lehrerinnen und Lehrer der verschiedenen Schulformen am besten wieder und nutzt gleichwohl die Synergie-Effekte der Kompetenzen dreier spezialisierter Verbände in der Personalratsarbeit beim Hessischen Kultusministerium und den Staatlichen Schulämtern.

 

www.dlh-hessen.de

 

Nachrichten aus dem HPRLL September 2011

vom 18.10.2011

Neustrukturierung der Staatlichen Schulämter, der Studienseminare, des AfL, des IQ und der Führungsakademie

Der HPRLL möchte von der Dienststelle über die geplanten Strukturen informiert werden. Er will wissen, welcher Zeitplan für die Umsetzung vorgesehen sei und wie Beteiligungsrechte umgesetzt werden würden.
Die Dienststelle sagt, dass sie nichts Neues berichten könne, da nach wie vor die politische Abstimmung noch nicht abgeschlossen sei. Es sei lediglich politisch entschieden worden, die Standorte der Staatlichen Schulämter zu erhalten. Sie würden aber umstrukturiert. Der Abbau von Personal werde sozial verträglich vollzogen. Es sei ferner beabsichtigt, dass es eine zweistufige Schulaufsicht gebe mit einem zentralen Schulamt und einem weiteren zentralen Amt, das IQ, AfL und Führungsakademie beinhalte. Mehr wisse die Dienststelle auch nicht. Eventuell könne am 5.10. der HPR Verwaltung und am 6.10. der HPRLL informiert werden.

Haushaltsplan der Landesregierung 2012 (Einzelplan 04 - HKM) – Referendarstellen

Seit Juni bittet der HPRLL die Dienststelle - unter Verweis auf die Veröffentlichungen in der Presse - ihn über die vom HKM geplanten Sparvorhaben zu informieren.
Die Dienststelle erklärte lange Zeit, dass man mit dem Finanzministerium im Bezug auf die Sparmaßnahmen noch streitig sei. Der Rahmen sei fürs HKM mit Einsparungen von insgesamt 68,3 Millionen vorgegeben, aber man hoffe, diesen noch ändern zu können. Nach dem Rahmen des Finanzministeriums müssten alle Häuser einen Sparbeitrag leisten. Der Grund für die im Vergleich der Ministerien geringeren Sparvorgaben für das HKM liege im hohen Personalkostenanteil des HKM-Haushalts und in dem Ziel einer 105%-igen Lehrerversorgung bis zum Ende der Legislaturperiode, das oberste Priorität habe.
Im Haushalt 2011 seien zum 1. August 500 zusätzliche Lehrerstellen eingestellt worden, für den Haushalt 2012 seien weitere 150 zusätzliche Lehrersteilen vorgesehen. Dem Ziel der Landesregierung von 2500 zusätzlichen Lehrersteilen fehlten somit lediglich noch 200, die dann in den Haushalt 2013 eingestellt werden sollen.

Die 2500 zusätzlichen Lehrersteilen müssten jedoch an anderer Stelle erwirtschaftet werden. Es werde Reduzierungen im Bereich der Schulverwaltung und der Lehrerausbildung geben.
Für den Bereich der Ausbildung sei vorgesehen, die Ausbildungsstellen um 1000 zu reduzieren und dadurch zusätzlich 150 Ausbildersteilen einzusparen.
Von 5350 Stellen müsse auf 4350 Stellen reduziert werden. Dies habe Auswirkungen auf den 1.11.2011 und die beiden nächsten Einstellungstermine. Im Sommer seien 1250 ehemalige Referendarinnen und Referendare abgegangen und zum 1.11. würden nur 1010 LiV eingestellt werden. In Mangelfächern werde eingestellt, für Quereinsteiger und LiV anderer Fächer gebe es aber deutlich weniger Ausbildungsplätze. Wie immer könnten aufgrund von Absagen weitere Plätze besetzt werden. Die Ausbildungsstandorte würden zwar alle erhalten bleiben, man müsse aber für die Zukunft Überlegungen bezüglich Schwerpunktsetzungen anstellen.

Der HPRLL sagt, dass der Stellenabbau einerseits für ihn als Personalvertretung äußerst kritikwürdig sei, da er auch Mangelfächer betreffe und in letzter Zeit viele Quereinsteiger eingestellt worden seien. Andererseits sei er aber auch für Qualität und Professionalität in der Schule unerträglich. Der HPRLL hebt ferner hervor, dass Menschen nach ihrem 1. Examen ihre Ausbildung nicht bzw. nur sehr verspätet beenden könnten. Er erwarte ein akzeptierbares Konzept für eine zeitnahe Beendigung der Ausbildung. Er sei empört über die Kürzungsmaßnahmen ohne Konzeption, die dazu geführt hätten, dass Ausbildungsbeauftragte eine Woche vor Ferienende wieder an die Schulen geschickt worden seien.

Die Dienststelle sagt, dass zwar die 1010 Ausbildungsstellen – davon müssten übrigens 50 für EU-Lehrerinnen und EU-Lehrer reserviert werden – den Haushalt 2012 beträfen, nun aber schon im Vorfeld gehandelt werden müsse. Es gebe den Einstellungsschlüssel: 50 % Note, 15 % Härtefälle, 35 % Warteliste. Daher seien nicht alle Personen mit Mängelfächern einstellbar.

Der HPRLL weist auf das Ausbildungsmonopol des Landes hin.
Die Dienststelle sagt, dass die Wahl des Studienfaches nicht gesteuert werden könne und der selbstständigen Entscheidung des Einzelnen bei entsprechendem Risiko unterliege.
Bis 2020 werde es ca. 15 % Schülerinnen und Schüler weniger geben. Trotz des Ausbildungsmonopols sei eine Verengung der Ausbildungsplätze und eine Verlängerung der Wartezeiten zulässig. Bei den beiden nächsten Einstellungsterminen könnten jeweils ca. 500 LiV weniger eingestellt werden. Aber mit weiterhin ca. 4000 Stellen sei Ausbildung gewährleistet. 2012 könnten zu den beiden Terminen jeweils ca. 840 und 2013 je 1087 LiV eingestellt werden.

Obwohl damit sichergestellt sei, dass weiterhin bedarfsdeckend ausgebildet werde, gebe es die weitere Folge, dass die Zahl der Ausbilderstellen um 150 sinke. Zum 1.2.2012 gingen 35 Ausbilderinnen und Ausbilder in Pension. Ausbilderinnen und Ausbilder müssten mehr im Unterricht (ca. 68) oder in der Fortbildung (z.B. zum kompetenzorientierten Unterricht, ca. 47) eingesetzt werden. Die Zahl der Ausbildungsbeauftragten müsse reduziert werden. Ausbilderinnen und Ausbilder dem Unterricht zuzuführen könne aber besonders an kleinen Grundschulen problematisch werden, weil es unter Umständen mit Abordnungen von Stammpersonal verbunden sein könnte. Mit den gesamten Fragestellungen werde man sich auf einer Vollversammlung von AfL und IQ mit Staatssekretär Brockmann am 28. 9. befassen.

Die Dienststelle betont, dass der vorgestellte Haushaltsplan ein Kabinettentwurf sei. Durch den Souverän, also durch die Beratungen im Landtag seien Änderungen natürlich möglich.

Auch müsse man sehen, dass im Schuljahr 1998/99 die Lehrerstellenzahl 43800 betragen habe, 2011 gebe es 50261 Lehrerstellen. Dies sei ein Plus von ca. 6450 Stellen, vom heutigen Stand aus gerechnet rund 13 %. Eine solche unvergleichbare Entwicklung gebe es in keinem anderen Bundesland.
Der HPRLL möchte diese Zahlen natürlich nicht bestreiten. Er weist aber auf den für die gesamte Bundesrepublik negativen Bericht der OECD über die Bildungspolitik hin und sagt, dass man auch betrachten müsse, wie viele der neuen Stellen primär dem Unterricht zugute gekommen seien.

Der DLH fragt sich, warum das HKM nicht wie die anderen Bundesländer die Schüler-Lehrer-Relation der einzelnen Schulformen veröffentliche.

Vertretungsweise Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Amtes

Nach der Entscheidung des BVerwG zur Verwendungszulage auch bei auf Dauer angelegter Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Amtes werden die hessischen Regelungen angepasst. Einer Beamtin oder einem Beamten wird somit eine Zulage auch für den Fall gezahlt, dass bei vertretungsweiser Übertragung der Aufgaben eines unbesetzten höherwertigen Amtes die Übertragung auf Dauer angelegt wurde.

Entwurf Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen

Der HPRLL spricht folgende, für ihn zentrale Punkte an:
•    Anspruch auf eine Einschulung in einer Regelschule für jedes Kind
•    Doppelbesetzung durch eine Regel- und eine Förderschullehrkraft
•    keine Ausgrenzung von schwerst-mehrfach behinderten Kindern.
Der HPRLL fragt, welche Haushaltsanforderungen das HKM zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gestellt habe. Der HPRLL hält es für unabdingbar, dass bestehende Maßnahmen wie gut funktionierende GU-Klassen oder Kleinklassen erhalten werden müssten.

Die Dienststelle sagt, dass jedes Kind in den allgemeinbildenden Schulen angemeldet werden könne (HSchG § 58), dass die Doppelbesetzung in § 13 Entwurf der VO zur sonderpädagogischen Förderung so geregelt sei, dass sie stattfinde, wenn Unterrichtsstunden in entsprechender Anzahl zur Verfügung stünden, sich somit teilweise ergebe. Im Rahmen des Stellenkontingents sei eine zusätzliche Zuweisung von Lehrerstunden von bis zu 11 Stunden pro Schüler (Förderschwerpunkt: geistige Entwicklung - § 54.7) möglich, d. h. bei 2 Schülerinnen oder Schülern pro Klasse sei eine völlige Doppelbesetzung möglich. 

Die Dienststelle sagt, dass im Haushaltsplan 2012 keine neuen Stellen für die Inklusion vorgesehen seien. Bei den bestehenden Maßnahmen sei eine schrittweise Veränderung der Klassen beabsichtigt, d. h. bei den Neuaufnahmen solle begonnen werden. Wenn es ein neues Konstrukt für die 1. und 5. Klassen geben sollte, werde es Ende des Jahres von der Dienststelle vorgelegt werden.
Für die Durchführung von Stütz- und Fördermaßnahmen als Aufgabe der allgemeinen Schule würden keine zusätzlichen personellen Ressourcen eingeplant. Der Kleinklassenerlass sei ausgelaufen. Sich als notwendig erweisende Abordnungen bzw. Einversetzungen müssten seitens der StSchÄ abgeklärt werden. Die Kleinklassen würden durch weitergehende, vorbeugende Maßnahmen der dezentralen Erziehungshilfe, wie Unterstützung von Schülerinnen und Schülern bei Verhaltensauffälligkeiten, ersetzt (HSchG §§ 49 ff). Die Umsetzung sei Auftrag an die StSchÄ. Es gebe kein gesondertes Programm.

Der HPRLL berichtet, dass der Eindruck entstanden sei, dass die Beratungs- und Förderzentren nur noch für die Beratung zuständig seien.
Die Dienststelle entgegnet, dass die Abteilung für Erziehungshilfe natürlich bestehen bleibe. Das sich aus den §§ 3 und 4 ergebene Konstrukt sonderpädagogischer Unterstützungssysteme bleibe erhalten, somit natürlich auch begleitende Maßnahmen wie Förderkurse.

Der HPRLL fragt, warum sich der neu eingerichtete Förderausschuss mit einstimmiger Entscheidung festlegen müsse. Einstimmigkeit sei sehr unwahrscheinlich.
Die Dienststelle sagt, dass dies die Frage betreffe, welche Rechte Eltern bzw. Schülerinnen und Schüler in Bezug auf Schule hätten. Wenn eine Lehrerin bzw. ein Lehrer die Anforderungen auf sonderpädagogische Förderung nicht erfüllen könne, dann könne die Maßnahme eben nicht ergriffen werden. Im Hintergrund stehe immer das Wohl des Kindes, da nur bei Einstimmigkeit sonderpädagogische Förderung Erfolg verspräche. Falls es keine Einstimmigkeit gebe, müsse das StSchA in einem Widerspruchsausschuss das Problem klären. Eltern stehe natürlich immer der Klageweg offen.

Der HPRLL sieht in der geplanten Ressourcenzuweisung von einer Lehrkraft für 7 Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung eine deutliche Verschlechterung gegen¬über der GU-Zuweisung.
Die Dienststelle betont, dass in den Schulentwicklungsplänen Förderschwerpunkte ausgewiesen werden sollen. Bei 7 Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung erfolge eine Zuweisung von einer Lehrerstelle mit 28 Pflichtstunden. Entsprechend ergebe sich bei 5 Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung eine Zuweisung von ca. 20 Pflichtstunden. Dies dürfe aber nicht mit einer Pauschale von 4 Pflichtstunden für eine Schülerin bzw. einen Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung verwechselt werden. Die bisherige Flexibilität von 5 – 10 Stunden bei 1 bis 2 Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung sei zu groß und falle zugunsten der Einheitlichkeit weg. Dafür aber gebe es nun Gewissheit über die Stundenzahl, die pro Schülerin bzw. Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung zusätzlich zugewiesen werde.

Zeitanteilige Besoldung für überobligatorische Arbeit von teilzeitbeschäftigten Lehrkräften im Beamtenverhältnis

Eine Vorgriffsregelung für überobligatorische Arbeit von teilzeitbeschäftigten Lehrkräften unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BVerwG zur Mehrarbeitsvergütung wird von der Dienststelle zugesagt. Leisteten teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte über die Grenze ihrer Teilzeitrate hinaus weitere Mehrarbeit, werde diese nun bis zum Erreichen der regelmäßigen Arbeitszeit von entsprechend voIlzeitbeschäftigten Lehrkräften anstelle der bestehenden Mehrarbeitsvergütung bezahlt. Wenn eine Teilzeitkraft z. B. eine 2/3-Stelle einnehme, müsse sie 2 Vertretungsstunden unentgeltlich halten, bei 3 Stunden müssten alle 3 Stunden bezahlt werden, und zwar nicht über die Mehrarbeitsvergütung, sondern auf der Basis der zeitanteiligen Besoldung. Laut Dienststelle müssten die Ausgaben aus dem Budget finanziert werden, da keine zusätzlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stünden. Da aber ein individueller Anspruch der Beamtin bzw. des Beamten bestehe, müsse folglich an anderer Stelle gespart werden.

Der HPRLL will wissen, wie die Kolleginnen und Kollegen informiert werden, damit sie rückwirkend für 3 Jahre Ansprüche per Antrag geltend machen können. Die Dienststelle sagt, dass die nachgeordneten Behörden informiert seien und diese Informationen weitergeben würden. Da aber vom StSchA nicht rückwirkend ermittelt werden könne, wer z. B. wie viele Vertretungsstunden gehalten habe, würden die korrigierten Zahlungen von Amts wegen ab diesem Jahr erfolgen. Um die länger zurückliegende Zeit müsse sich jede Lehrkraft individuell kümmern. Die Dienststelle sagt die Veröffentlichung der Vorgriffsregelung in angemessener Form im Amtsblatt zu.

Umsetzungsverordnung zum HLbG (HLbG-UVO)

Das Beteiligungsverfahren wurde umfassend ausgewertet. Mit der Veröffentlichung im GVBl ist noch im September zu rechnen.
Nach intensiver Diskussion werden 2 Unterrichtsbesuche pro Modul für angemessen gehalten.
Die Präsenzzeiten pro Modul werden auf mindestens 20 Stunden festgeschrieben.
Die Unterrichtsverpflichtung für hauptamtliche Ausbilderinnen und Ausbilder soll 6 Unterrichtsstunden betragen.
LiV sollen immer 2 Stunden pro Ausbildungssemester hospitieren. LiV für Förderschulen sollen auch im inklusiven Unterricht an allgemeinbildenden Schulen ausgebildet werden.
Das Schulleitergutachten soll Aussagen zur Teamarbeit und Teamfähigkeit enthalten.

Jede Schule hat ein Fortbildungsprogramm zu erstellen. Für die Lehrerinnen und Lehrer besteht eine Verpflichtung zur Fortbildung. In den freiwilligen Jahresgesprächen kann sich über die Fortbildung ausgetauscht werden.

Über die Arbeitszeit der Ausbilderinnen und Ausbilder und der LiV wird in der UVO nichts konkret ausgesagt werden. Dies soll an anderer Stelle geschehen.
Der HPRLL geht davon aus, dass hierzu ein formales Beteiligungsverfahren eröffnet wird.

Auf die Frage des HPRLL, wie die Entlastung der Mentorinnen und Mentoren geregelt werden soll, gibt die Dienststelle keine Antwort, da es eine Frage an die politischen Entscheidungsträger sei.
Für den DLH hat es den Anschein, dass wieder einmal eine gegebene Zusage nicht eingehalten werden wird. Er erinnert daran, dass versprochen wurde, die durch die Verkürzung des Vorbereitungsdienstes eingesparten Mittel für die Entlastung der Mentorinnen und Mentoren zu verwenden.

Der HPRLL fragt, wie Ausbildung an der Schule denn noch funktionieren soll. Es sei schlicht eine Frage der Belastung der Mentorinnen und Mentoren und ihrem Anspruch auf Qualität der Ausbildung. Von den Studienseminaren würden Ausbildungsschulen gesucht, an den Grundschulen gehe die Bereitschaft zur Ausbildung aber langsam gegen Null.

Erlass über die Lernstandserhebungen

Für die 8. Klassen sind erstmalig die Lernstandserhebungen nicht mehr freiwillig, sondern jede Schule muss in einem der Fächer Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache (Gymnasium) verpflichtend teilnehmen. Dagegen wird die Teilnahme am Mathematikwettbewerb mit der ganzen Klasse freiwillig, man kann z.B. nur die 5 besten Schülerinnen bzw. Schüler anmelden. Auch für die 6. Klassen sollen die Lernstandserhebungen weiterhin auf freiwilliger Basis durchgeführt werden. Die Dienststelle sagt, dass die Verbindlichkeit in einem Fach der 8. Klasse im Vorgriff auf eine im November 2011 zu beschließende KMK-Vereinbarung festgelegt wurde.

In der Klasse 3 finden die Lernstandserhebungen für Deutsch am 8. und 10. Mai und für Mathematik am 15./16. Mai statt, in der Klasse 6 am 24.02 in Mathematik, am 28.02. in Deutsch und am 01.03 in Englisch. Klasse 8: Deutsch 24.02, Englisch 28.02., Französisch 28.02., Mathematik 01.03.

Nach der Durchführung der Lernstandserhebungen sollen die Schulen sofort nach der Eingabe der Ergebnisse eine „Schnellantwort“ bekommen, die hessenweite Auswertung erfolge später. Es werde die Erstellung eines Aufgabenpools angestrebt, für den die Kompetenzstufe 5 ab nächstem Schuljahr die Grundlage bilde. Weiter sei ein Online-System für Schülerinnen und Schüler geplant, in dem sie Kompetenzen einüben und trainieren könnten. Die Schulen würden einen Leitfaden in Form eines Ordners mit späteren Ergänzungen erhalten. Für Grundschulen, Mathe, Ethik, Physik und Sport (Sek.I) befinde sich der Leitfaden bereits im Druck, die anderen Fächer sollen bis zu den Herbstferien folgen.
Ab 01.02.12. würden 37 Fortbildner für das "Kompetenzorientierte Unterrichten" - Fortbildungsprojekt des AfL/HKM/SSÄ für die Fächer des gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfelds zur Verfügung stehen. Die Maßnahme wird ausgedehnt und den Schulen ab 1.2.12 für Ma, Nat, Neue Sprachen, De und die gesellschaftswissenschaftl. Fächer angeboten.

Lehrerzuweisung – Perspektiven bis zum Ende der Legislaturperiode

2011 sind die Schulen zu 100,25% versorgt. Die 33 Selbstständigen Schulen, in denen die 17 SVP-Schulen enthalten sind, haben 1% Lehrerzuweisung mehr erhalten. Auch aus heutiger Sicht werden es ab 01.02. 1% mehr sein. Das Ziel bleibt weiterhin eine 105% Versorgung.
Die Rückführung der Ausbilderstellen (Funktionsstellen A15) in die Schulen könnte zur Folge haben, dass Funktionsstellen an Schulen nicht ausgeschrieben werden, sondern mit diesen „Versorgungsfällen“ besetzt werden. Zum 01.02.2012 werde es 800 Einstellungen geben. Der Stellenrahmen für PROSÜM (Schulübergreifende Maßnahmen und Projekte) sehe zur Zeit 170 Berater und 390 Projekte vor. Es könnte sein, dass dieser Umfang zurückgefahren werden muss.
Es werde davon gesprochen, dass im Jahr 2013 100 Mio. im Bildungsbereich eingespart werden sollen. Dies werde dann möglicherweise auch Auswirkungen auf den Unterricht haben.

Schulversuch mittlerer Abschluss

Nach der Einführung der Bildungsstandards wurde erneut über den Mittleren Abschluss nach der Klasse 9 Gymnasium nachgedacht. Pro Staatl. Schulamt sollen in einem von der KMK genehmigten Schulversuch über 5 Jahre zwei Schulen teilnehmen (30 insgesamt). Er betreffe 1% eines Jahrganges. Für September seien Dienstversammlungen in den Staatl. Schulämtern geplant. Die Schülerinnen und Schüler würden an den Abschlussarbeiten der Sek I teilnehmen, die Hausarbeit mit Präsentation entfalle aber, da sie schon im 1. Halbjahr durchgeführt werden müsse und die Entscheidung zur Teilnahme für die Schülerinnen und Schüler solange wie möglich offen bleiben solle. Die Schulstundenzahl für den Abschluss nach Klasse 9 Gymnasium reduziere sich von 176 auf 165. Die Ressourcenplanung sei noch nicht konkretisiert, hier werde die Resonanz an den Schulen abgewartet.

Schulentwicklungsberatung

Die Schulen sollen bei regionaler Planung, Schulentwicklung, Unterrichtsberatung (allerdings werden die Fachberater/innen für D, M, E abgelöst), Koordination und der psychologischen Beratung Unterstützung erhalten. Alle Mitglieder der Unterstützungssysteme sollen sich untereinander kennen und um die Grenzen ihrer Beratung wissen. Der Schulleiter bzw. die Schulleiterin soll sich an den jeweiligen Leiter des Bereichs um Unterstützung wenden. Wenn Selbstständige Schulen zu 105% versorgt seien, würden sie sich ihre Unterstützung selbst suchen, z.B. auf dem freien Markt, an Universitäten, in den Studienseminaren, beim AfL, bei regionalen staatl. Angeboten oder in schulischen Netzwerken. Die Schulen würden entscheiden, welche Unterstützung sie benötigen. Momentan gebe es für Fortbildung auf dem freien Markt, an den Universitäten, im AfL und an den Studienseminaren nur wenige Angebote. Die Ressourcen für die regionalen staatlichen Angebote seien gering und die Führungsakademie beschränke sich auf Funktionsstelleninhaber/innen.
Zentral gebe es Schulentwicklungsberater Kerncurriculum (SEB/KC), regional Schulentwicklungsberater Selbstständige Schule (SEB/SES) und Schulentwicklungsberater Zielvereinbarungen (SEB/ZV). Die Ressourcen seien in PROSÜM hinterlegt (zurzeit 32 Projekte mit 293,60 Abordnungsstellen). SEB/ZV würden Schulen nach Zielvereinbarungen, im Anschluss an die Schulinspektion oder zum Schulprogramm beraten. Die Beratung erfolge vor Ort als Prozessbegleitung, in Workshops oder in Netzwerken. Die Kolleginnen und Kollegen würden mit 0,5 Stellen abgeordnet, jedes Staatl. Schulamt soll 4 Berater erhalten, insgesamt gebe es 60. SEB/SES würden Schulleitungen auf dem Weg zur selbstständigen Schule beraten. Jedes StSchA erhalte wohl 6 Stunden, zurzeit seien 10 Personen aktiv. Obwohl die Nachfrage für diese Berater noch sehr gering ausfalle, sollen die Stellen auf 24 aufgestockt werden. SEB/KC würden ebenfalls die Schulleitungen beraten, wie man vom Kerncurriculum zum Schulcurriculum gelange. Hier gebe es 47 Personen (Anrechnung: 16 Stellen), die nicht an die StSchÄ angebunden seien.

Änderung der Konferenzordnung

Der HPRLL möchte wissen, warum geheime Abstimmungen z.B. in der Schulkonferenz ermöglicht werden sollen, in der Gesamtkonferenz der Lehrkräfte aber fehlten. Er halte die Position des HKM für nicht konsequent.
Die Dienststelle erklärt, dass die Möglichkeit der geheimen Abstimmung bei der Eltern- und bei der Schülervertretung im Gesetz vorgegeben sei, bei den aber Lehrerkonferenzen nicht. Die geheime Abstimmung diene dem Schutz der Eltern- und Schülervertretungen. Bei Lehrkräften sei dies anders, diese nehmen aufgrund ihrer Dienstfunktion an Abstimmungen in Konferenzen teil.

Der HPRLL sagt, dass für Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler gleichermaßen gelte, dass Informationen aus einer Konferenz nicht gegen Personen verwendet werden dürften. Hier gebe es keine Ausnahme. Er verweist weiter auf das Spannungsfeld, dass selbstverständlich selbstbewusste Lehrkräfte in den Schulen erwartet würden, aber insbesondere in den befristeten Beschäftigungsverhältnissen Lehrkräfte arbeiten würden, die in einem besonderen Abhängigkeitsverhältnis stünden.  Auch gebe es in der Gesamtkonferenz bereits die geheime Abstimmung (§ 26 Absatz 4).
Die Dienststelle sagt, dass es hierbei um Personal- und nicht um Sachentscheidungen gehe.
Der DLH hat in seiner Stellungnahme die Dienststelle aufgefordert, ernsthaft zu prüfen, ob auf Verlangen eines Fünftels der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der Gesamtkonferenz geheim abgestimmt werden könne.

Neufassung der Verordnung Schulverhältnis

Der HPRLL bittet die Dienststelle den Passus, wonach die Grundschule bei nicht bekannten Gründen des Fernbleibens die Eltern unmittelbar nach Unterrichtsbeginn von der Abwesenheit in Kenntnis setzen soll, zu streichen. Es sei nicht durchführbar. Er sagt ferner, dass die geplanten Förderpläne bei Fehlverhalten unangebracht seien.
Schriftliche Arbeiten innerhalb von drei Wochen korrigiert zurückzugeben, sei manchmal, besonders in Zeiten der Belastung durch Abitur- und Abschlussarbeiten, nicht zu realisieren. Obwohl die Dienststelle in der Erörterung zugesteht, zumindest „ … in der Regel …“ zu ergänzen, fehlt der Passus in der im ABl. veröffentlichten Endfassung.

Bildungsgänge u. Schulformen der Grund- u. Mittelstufe / Abschlussprüfungen (VOBGM)

Der HPRLL kritisiert, dass mit Streichung des §57 der „qualifizierende Hauptschulabschluss am Ende der Klasse 10“ wegfallen soll und bittet um Beibehaltung der alten Regelung, nach der ein Berufsschulabschluss mit „mittlerer Reife“ möglich gewesen sei.

Beförderungsstellen A 14

Nach Intervention des HPRLL ist sichergestellt, dass bei rechtzeitiger Vorlage des Bewährungsberichts eine Beförderung nach A14 zum 1. 10. möglich sein könne. Pauschale Anweisungen aus StSchÄ, dass die Sommerferien nicht in die notwendige Bewährungszeit von 3 Monaten eingerechnet werden könnten, wurden zurückgenommen.

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