HPHV - Hessischer Philologenverband

Die Gewerkschaft der Gymnasiallehrrerinnen und Gymnasiallehrer in Hessen

DLH-Nachrichten

Hier finden Sie die Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL).

 

Nachrichten aus dem HPRLL Oktober 2009

vom 29.10.2009

Verordnung über das besondere berufsbegleitende Verfahren zum Erwerb einer einem Lehramt gleichgestellten Qualifikation

Die Dienststelle erlässt nach einer Änderung des HLBG die entsprechende Verordnung.
Der HPRLL konnte große inhaltliche Veränderungen des VO-Entwurfs durchsetzen. Auch die Forderungen des DLH wurden weitestgehend erfüllt:
Beschränkung auf Mangelfächer und Mangelbereiche
universitärer Abschluss (Master oder Diplom), aus dem sich 2 Fächer bzw. Fachrichtungen ableiten lassen
mindestens fünfjährige Berufserfahrung im studierten Berufsfeld
sechsmonatige Erprobungszeit, Eignungsfeststellung zur Teilnahme am weiteren Qualifizierungsverfahren
verpflichtende berufsbegleitende Qualifizierung (max. drei Jahre)
individuelle Qualifizierung mit vorgeschriebenen Begleitmaßnahmen (Pflichtmodule der Studienseminare, Führung eines Portfolios)
Qualifizierungsauflagen und abschließende Prüfung des Qualifizierungserfolgs
Lehrkräfte aus dem Programm „Lehrer nach Hessen“ können an dem Verfahren teilnehmen
Eine Schule muss über Rangliste und Ausschreibungsverfahren keine Lehrerin oder keinen Lehrer gefunden haben, bevor ein Quereinsteiger eingestellt werden darf.
Ein Bachelorabschluss genügt nicht.
Der DLH ist der Meinung, dass es außer der bewährten Einstellung nach Rangliste und den schulscharfen Ausschreibungsverfahren somit keine sogenannte „dritte Einstellungssäule“ gibt.

Suchtprävention in der Schule

Der Erlass von 1997 wird überarbeitet. Nach Ansicht des HPRLL handele es sich in dem Entwurf um strukturelle Veränderungen, die mit inhaltlichen Neuerungen einhergehen würden.
Bisher habe das HKM die Fachberaterinnen und Fachberater für Suchtprävention an den StSchÄ beauftragt, verbunden mit einer gleichzeitigen Zuweisung eines bestimmten Stundenvolumens. Im vorliegenden Erlassentwurf sei jedoch vorgesehen, dass die Schulleitungen die Beratungslehrkraft beauftragen würden und die Unterrichtsentlastung aus dem Schuldeputat genommen werden solle. Diese Koppelung sei so jedoch nicht zulässig, da es über die Verteilung der Schuldeputate eine klare Regelung gebe. Weiterhin sei rechtlich auch nicht zulässig, Vorgaben für Beförderungs- oder Funktionsstellen für die Tätigkeit einer Beratungslehrkraft zu machen, da diese Stellen ausgeschrieben werden müssen. Er macht den Vorschlag, die Koppelungen der Tätigkeit einer Beratungslehrkraft an Beförderungsstellen und an das Schuldeputat zu überdenken.
Die Dienststelle nimmt die Anregung des HPRLL auf und ändert den entsprechenden Passus.
Der HPRLL begrüßt die von der Dienststelle vorgenommene Änderung. Er weist aber darauf hin, dass die vorgesehene Aufgabenerweiterung der Fachberaterinnen und Fachberater an den Staatlichen Schulämtern sowie der Beratungslehrkräfte an den Schulen ein größeres Entlastungsvolumen erfordere als die bisher vorgesehenen 23,5 Stellen. Er halte es auch für sinnvoll, die bisherige Anlage zum Erlass mit konzeptionellen Erläuterungen zum Auftrag der Schule in geeigneter Form wieder zu veröffentlichen.
Die Dienststelle erklärt, dass die StSchÄ insgesamt 611 Stunden für die Aufgaben der Suchtprävention erhalten würden. Ein transparentes Verteilungsverfahren sei gewährleistet.
Die Dienststelle würde ebenfalls gerne eine Ausweitung der Entlastungsstunden sehen. Auch solle die unterschiedliche Regelung an den StSchÄ möglichst vereinheitlich werden, indem die Schulen im Sinne der „eigenverantwortlichen Schule“ mehr Mitspracherechte erhalten würden.

Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO)

Der HPRLL bedauert, dass die Neufassung erfolge, ohne dass einige der bildungspolitischen Vorgaben des Hessischen Schulgesetzes beseitigt werden. Insbesondere nennt der HPRLL hier die Beschränkung der Leistungskurskombinationen, mit denen Hessen restriktiver als die KMK-Vorgaben umgehe. Der HPRLL hält es für einen grundlegenden Irrtum, dass die weitgehende Beschränkung bei der Wahl der Leistungs- und Prüfungsfächer zu einer Hebung von Qualität des hessischen Abiturs beitrage.
Der HPRLL sieht in der Zusammenführung der Verordnungen, die zum Abitur führen, eine Verschärfung der Anforderungen für Schülerinnen und Schüler des zweiten Bildungsweges (Abendgymnasium, Hessenkolleg sowie für besonders befähigte Berufstätige). Aufgrund ihrer Biografie beschreiten erwachsene Studierende mit anderen Qualifikationen den Weg zur Hochschulreife.
Seit der Einführung des 5. Prüfungsfaches gibt es keine Belege dafür, dass dadurch die Qualität der Abiturprüfung verbessert und die Fähigkeiten der Schüler/innen angehoben wurden. Der HPRLL fordert eine Rückkehr zu 4 Prüfungsfächern, auch um den aufwändigen Prüfungsmarathon, der in erheblichem Umfang den Unterricht der anderen Jahrgangsstufen beeinträchtige (zusätzlicher Unterrichtsausfall), wieder zu verkürzen.
In Q 4 sollte es keine vorgeschriebene Form der Leistungsnachweise mehr geben. Die Klausur sollte durch Entscheidung der Lehrkraft durch ein Referat, eine Präsentation oder eine umfassende schriftliche Ausarbeitung ersetzt werden können.
Die neu eingeführte Option der Kommunikationsprüfung in modernen Fremdsprachen im zweiten Jahr der Qualifikationsphase wird vom HPRLL begrüßt, da sie den Erfordernissen einer sinnvollen didaktischen und methodischen Ausrichtung im modernen Fremdsprachenunterricht entgegen komme. Der HPRLL begrüßt, dass es nunmehr den Schulen freigestellt sei, ob diese Kommunikationsprüfung von einer oder von zwei Lehrkräften abgenommen werde.
Die weiterhin vorgesehene Vergleichsarbeit lehnt der HPRLL ab, weil Aufwand und Störung des Unterrichts nach bisherigen Erfahrungen erheblich sind.
Der HPRLL begrüßt die Änderung, wonach die Termine für die schriftliche Abiturprüfung sowie der Zeitraum der mündlichen Abiturprüfung bereits zwei Monate vor Beginn des Schulhalbjahres bekannt gegeben werden. Die Bekanntgabe der mündlichen Prüfungsergebnisse am Prüfungstag begrüßt der HPRLL ebenso wie die Festlegung, wonach diese Regelung ab sofort Gültigkeit erlangt. Der HPRLL lehnt die Regelung, wonach eine Prüfung, die mit 00 Punkten bewertet wird, zum Nichtbestehen der Abiturprüfung führt, grundsätzlich ab. Dennoch ist die eingeräumte Möglichkeit einer Nachprüfung ein Fortschritt. Der HPRLL lehnt die Festschreibung von Deutsch und Mathematik als verbindliche Prüfungsfächer in der Abiturprüfung ab. Der HPRLL schlägt vor, die KMK-Regelung, wonach zwei der drei Prüfungsfächer Deutsch, Mathematik oder eine Fremdsprache sein müssen, anzuwenden. Der HPRLL hat bereits in der Erörterung des Zuweisungserlasses deutlich gemacht, dass seiner Ansicht nach die vorgenommene Erhöhung des Zuweisungsfaktors nicht ausreiche, um bei gleich bleibenden Kursgrößen eine Abdeckung des erhöhten Stundenbedarfs zu ermöglichen.

Eigenständige Bewirtschaftung von Budgets aufgrund unbesetzter Stellen ab dem Schuljahr 2009/2010

Ab dem Schuljahr 2009/2010 können nach den Vorgaben des Haushaltsplans 2009 im Umfang des freien Stellenaufkommens aus unbesetzten Stellen Geldmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen werden. Dabei dürfen 10 % des verfügbaren Stellenvolumens der jeweiligen Schule nicht überschritten werden.
Der HPRLL erreichte u. a. die Formulierung folgender Voraussetzungen:
Es stehen keine Bewerber mit der erforderlichen Fachqualifikation auf der „schulamtsbezogenen“ Rangliste zur Verfügung.
Schulbezogene Ausschreibungsverfahren waren erfolglos.
Geeignete Quereinsteiger entsprechend der Quereinsteigerverordnung stehen nicht zur Verfügung.
Ab dem Schuljahr 2009/2010 werden Schulen in die Lage versetzt, die zur Verfügung stehenden Mittel für die Unterrichtsversorgung und zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schulen zu verwenden. Auch die Finanzierung von besonderen schulischen Angeboten und Maßnahmen aufgrund der Schulprogramme der einzelnen Schulen wird möglich. Dem Erlass ist der Kriterienkatalog für die eigenständige Bewirtschaftung von Budgets aufgrund unbesetzter Stellen beigefügt. Die Mittel können auch für angeordnete Mehrarbeit verwendet werden.
Ausblick: Parallel zur Bewirtschaftung von Mitteln aus kapitalisierten Stellen, erarbeitet das HKM ein Gesamtkonzept für ein eigenständig bewirtschaftbares Schulbudget. Künftig soll damit eine Erweiterung der Entscheidungskompetenzen ermöglicht und bisher selbstständig bewirtschaftbare Teilbudgets zusammengeführt werden.
Die bisher nicht mögliche Übertragbarkeit von Mitteln aus kapitalisierten Stellen auf kommende Haushaltsjahre soll künftig eröffnet werden. Auch die derzeit nicht vorgesehene Beschaffung von Vermögensgegenständen soll in Zukunft vorgesehen werden.

Der HPRLL verbindet die Kenntnisnahme des Erlassentwurfs mit folgender Erklärung:
„Der HPRLL ist grundsätzlich der politischen Auffassung, dass eine hinreichende Lehrerversorgung einschließlich einer angemessenen Vertretungsreserve im Haushalt enthalten sein muss und diese Stellen mit professionell ausgebildeten Lehrkräften besetzt werden müssen. Zusätzlich müssten andere für die schulische Bildungsarbeit notwendigen Tätigkeiten (sozialpädagogische Arbeit etc., temporäre Projekte, technische und andere Serviceleistungen, soweit nicht vom Schulträger zu erbringen) je nach Art in Stellen oder ggf. in flexibel von den Schulen zu verwendenden Mittel vorgesehen sein.
Die vom hessischen Landtag beschlossene Festlegung im Haushaltsgesetz, wonach bis zu 10% des verfügbaren Stellenvolumens aus den unbesetzten Stellen den Schulen als Geldmittel zugewiesen werden können, hält der HPRLL aus mehreren Gründen für problematisch.
Einer Umwandlung von Stellen in anderweitig verwendbare Mittel fehlt es nicht nur an politischer Transparenz. Sie ist vor allem auch eine große Gefahr für Unterrichtsqualität, wenn durch sie minderqualifiziertes Personal für Unterricht eingesetzt wird. Ferner verbietet sich eine Umwandlung von Stellen in Mittel erst recht, wenn noch nicht einmal eine vollständige Unterrichtsversorgung inklusive einer professionellen Lehrervertretungsreserve vorhanden ist.
Der HPRLL verschließt sich jedoch nicht der Einsicht, dass aufgrund einer jahrzehntelang betriebenen verfehlten Personal(planungs-)politik immer häufiger der Fall auftritt, dass Lehrersteilen mangels Bewerbungen nicht besetzt werden können. Insofern ist der o. a. Landtagsbeschluss auch das indirekte Eingeständnis, dass eine 100%ige Lehrerversorgung zurzeit nicht gegeben ist. Der Erlassentwurf versucht die Folgen dieses Defizits zu regulieren.“

Die Dienststelle hat in der Erörterung wesentlichen Kritikpunkten des HPRLL Rechnung getragen. Von daher ist der HPRLL zu der Auffassung gelangt, dass unter den gegebenen Bedingungen (Haushalt 2009/Lehrerarbeitsmarkt) der so geänderte Erlassentwurf die benannten Gefahren bei der Umwandlung von Stellen in Mittel nach den vorhandenen Möglichkeiten deutlich beschränkt. Der HPRLL bleibt bei seiner Kritik, dass die Möglichkeiten des Mitteleinsatzes das Feld für private Unternehmensberatungen (Einsatz zur „Beratung von Lehrkräften, Schülern und Eltern“ bzw. für „zielgerichtete Personal- und Organisationsentwicklungsmaßnahmen“) bereiten, was er als eine Form der Abgabe der staatlichen Verantwortung ansieht und ablehnt.
Wohl wissend, dass die Möglichkeit der Anordnung von Mehrarbeit anderweitig bereits geregelt ist und hier nur übernommen wird, möchte der HPRLL deutlich klarstellen, dass angesichts der Überlastung der Lehrkräfte, der hohen Zahl von vorzeitig ausscheidenden Lehrkräften, der hohen Rate von Teilzeitarbeit gerade bei jüngeren Lehrkräften und der bisher nicht vorgesehenen Übertragung der tariflichen Arbeitszeitverkürzung von 42 auf 40 Stunden pro Woche Mehrarbeit keine Lösung sein kann.

Dem skizzierten Ausblick, nach dem nicht mehr nur aus Mangellagen heraus, sondern systematisch die Umwandlung von Stellen in Mittel ausgebaut werden soll, steht der HPRLL außerordentlich kritisch gegenüber. Er weiß jedoch, dass Absichtserklärungen nicht der Mitbestimmung unterliegen, und deswegen wird er zu gegebener Zeit sich zu diesen Planungen verhalten.

Überarbeitung der Lehrpläne für die Oberstufe aufgrund der Einführung von G 8

Der HPRLL hatte zu den derzeit noch gültigen Lehrplänen für die Fächer der gymnasialen Oberstufe aus dem Jahr 2002 eine ausführliche schriftliche Stellungnahmen abgegeben und diese in mehreren gemeinsamen Sitzungen erörtert. Das HKM hatte jedoch weitgehend darauf verzichtet, die zum Teil erheblichen inhaltlichen Bedenken, die der HPRLL gegen didaktische und methodische Entscheidungen und Regelungen in diesen Lehrplänen formuliert hatte, aufzugreifen und die Lehrpläne entsprechend zu überarbeiten.
Der HPRLL bedauert, dass das HKM bei der jetzigen Überarbeitung der Lehrpläne nicht die Chance ergriffen habe, die Anregungen des HPRLL aufzunehmen. Insbesondere die bei vielen Plänen monierte Stofffülle hätte bei den vorliegenden Anpassungen der Lehrpläne an die Bedingungen von G 8 viel stärker berücksichtigt werden müssen. Unklar bleibe auch, wann die Lehrpläne in Kraft treten sollen. Das Beteiligungsverfahren könne frühestens im September abgeschlossen werden, die ersten Schülerinnen und Schüler aus dem verkürzten gymnasialen Bildungsgang seien jedoch bereits am 24. August in die E1 eingeschult worden.
Der HPRLL nimmt im informellen Beteiligungsverfahren lediglich exemplarisch zu den Kürzungen, Verschiebungen und Alternativen Stellung, die ihm besonders problematisch erschienen.
Die Dienststelle sagt, dass das offizielle Beteiligungsverfahren erst im November beginne, und zwar mit der Zielsetzung, dass zum 1.2.2010 die Lehrpläne vorliegen und ab dem 1.8.2010 gelten.
Auf einer Tagung mit den betroffenen Schulleitungen seien alle Probleme der ca. 20 vorzeitig in G8 gestarteten Schulen angesprochen und die Entwürfe vorgestellt worden. Zwar würden die Lehrpläne 2002 gelten, jedoch sollten die Fachkonferenzen die Entwürfe 2009 berücksichtigen.

Bildungsstandards für S II und S I

Der HPRLL fragt nach der Laufzeit der überarbeiteten Lehrpläne im Bezug auf die angestrebte Einführung von Bildungsstandards.
Die Dienststelle sagt, dass dies schwer vorhersehbar sei. Die KMK habe im Herbst 2007 beschlossen, in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch Bildungsstandards für die S II zu formulieren. Die Naturwissenschaften sollen zeitlich versetzt folgen. Es sei mit der Arbeit begonnen worden. Die Dienststelle rechne mit zwei Jahren bis Ergebnisse vorliegen. Es werde auch im HKM an der Formulierung und Umsetzung dieser Bildungsstandards gearbeitet. Die Dienststelle gehe daher von 4-5 Jahren aus, bis die Bildungsstandards in Hessen eingeführt werden können.

Der HPRLL möchte wissen, wie weit der Stand der Erarbeitung von Bildungsstandards und Kerncurricula in den einzelnen Fächern gediehen und wann mit der Veröffentlichung zu rechnen sei. Ferner fragt er, wie viel Zeit den Schulen und Fachkollegien verbleibe, sich auf den Unterricht auf der Basis von Standards und Kerncurricula vorzubereiten.
Die Dienststelle sagt, dass die abschlussbezogenen Bildungsstandards und bildungsgangbezogenen Kerncurricula für die Primarstufe und die Sekundarstufe I zum 1. August 2010 in Kraft gesetzt werden.. Das Beteiligungsverfahren werde im Januar 2010 beginnen. Dann würden die Entwürfe veröffentlicht. Schulen würden dann eigenverantwortlich entscheiden können, ob sie die Freiheit der Gestaltung des Unterrichts, der mit den neuen curricularen Vorgaben ermöglicht werde, nutzen und dieses in einem Schulcurriculum beschreiben werden. Eine Gestaltung des Unterrichts nach dem Lehrplan erfülle auch die Vorgaben der Bildungsstandards und Kerncurricula und sei daher auch möglich.
Die neuen Bildungsstandards für alle Unterrichtsfächer werden aus zwei Komponenten bestehen:
den Bildungsstandards zum kompetenzorientierten Unterricht und
den Kerncurricula, die eine schlanke Form der Lehrpläne beinhalten.
In diesem Zusammenhang werden sich auch die Aufgabenformate der zentralen Prüfungen für die Schüler und Schülerinnen allmählich verändern.
Das Beteiligungsverfahren mit dem HPRLL beginne im Herbst 2009.

Programm „Erfahrung hat Zukunft“

Bei der Problematik der Anschlussbeschäftigung der Programmkräfte in Schulen ist das HKM dem Beschluss der Einigungsstelle nicht gefolgt. Das KM teilte im Erlass vom 1.9.2009 den Schulen mit, dass ein weiterer Einsatz der Kräfte nicht erfolgen könne.
Der HPRLL ist über die Diktion des Erlasses sehr verärgert, weil durch Weglassen von Sachverhalten und Formulierungen gegenüber Schulen und Betroffenen suggeriert werde, dass die Verantwortung alleine beim HPRLL liege und dass der HPRLL eine Weiterbeschäftigung der Betroffenen nicht wolle. Der HPRLL habe in vielen Punkten Kompromissbereitschaft gezeigt. Er habe immer wieder deutlich gemacht, dass auch er eine Lösung zur Weiterbeschäftigung im Sinne der betroffenen Menschen anstrebe, und konstruktive Vorschläge gemacht, zuletzt in der Verhandlung in der Einigungsstelle. Es sei immer ein gemeinsames Ziel von Dienststelle und HPRLL gewesen, die Weiterbeschäftigung der Betroffenen zu sichern, strittig sei im Wesentlichen die Form der Finanzierung gewesen.

Für die Dienststelle handelt es sich um ein Geflecht verschiedener Beteiligter (KPA, BA, Fraktionen des Landtags, einzelne Abgeordnete, Schulen, Betroffene usw.) und es habe die Pflicht bestanden, die Staatlichen Schulämter, die Schulen und die Betroffenen zu informieren. Die Umsetzung des Beschlusses der Einigungsstelle sei der Dienststelle nicht möglich gewesen und ein finanzieller Ausgleich auf Grundlage einer landeseinheitlichen Regelung nicht machbar.

Der HPRLL verweist darauf, dass schon beim Start des Programms 2007 unter Federführung des Sozialministeriums eine Übernahme auf den ersten Arbeitsmarkt ermöglicht werden sollte und eine Weiterbeschäftigung an Schulen vom HKM kategorisch abgelehnt worden sei, da in der Regel Schulassistenzen durch den Schulträger getragen werden. Mit dem Einsatz von Arbeitscoachs waren auch Kürzungen in der Stellenzuweisung verbunden.
Das Hauptanliegen des HPRLL in der Erörterung war, dass eine Finanzierung nicht zu Lasten der Schulen gehen könne, insbesondere wenn eine Bindung der Mittel auf fünf Jahre vorgesehen sei und gleichzeitig die vollständige Abdeckung des Unterrichts von den Schulen gefordert würde. Eine Mitfinanzierung durch die BA war nur in den ersten 3 Jahren vorgesehen (50, 40, 30%, ab dem vierten Jahr keine Mitfinanzierung mehr). In den Schuljahren 2012/13 und 2013/14 sollte die Vollfinanzierung aus den Budgetmitteln der Schule erfolgen. Nach Auffassung des HPRLL wäre für das Erreichen eines gewissen Maßes an Gerechtigkeit zwischen den Schulen nur die Umsetzung des Einigungsstellenbeschlusses möglich, da er darauf abziele, das Finanzierungsrisiko zu verteilen und nicht alleine in die Verantwortung der Einzelschule zu geben.

Eine neue Finanzierung aus dem Landeshaushalt 2009 sei für das HKM nicht erreichbar gewesen, daher sei nach Möglichkeiten gesucht worden, an der Finanzierung möglichst Viele zu beteiligen. Es verweist auf das Vorhaben zu einer Zuweisung von über 100%, durch das den Schulen in den folgenden Jahren Möglichkeiten eröffnet werden sollen. Für die BA sei eine Beteiligung in den ersten drei Jahren realisiert worden, für die Schulträger nur in Einzelfällen. Der zuletzt vorgelegte Erlassentwurf sei keine ideale Lösung gewesen, stelle aber die machbare dar.

Da die Dienststelle den Erlass vom 1.9. nicht zurückziehen wollte, hat der HPRLL seine Darstellung des Sachverhalts den Schulpersonalräten in einem Schreiben mitgeteilt. Für ihn ist nicht zu akzeptieren, dass die Schulen sich auf Jahre mit ihren Finanzen binden sollten, ohne zu wissen, welche Einnahmen sie tatsächlich haben, wie die nächsten Landeshaushalte aussehen und welche inhaltlichen Schwerpunkte sie beispielsweise in 3 Jahren setzen wollen.

„Kompetenzorientierter Unterricht“

Der HPRLL zweifelt, ob sich „Kompetenzorientierung im Unterricht“ als eine bessere Alternative zu den bisherigen curricularen bzw. didaktischen Konzeptionen ausweist. Er ist deswegen sehr an einer Klärung seitens des HKM interessiert, was unter „Kompetenzorientierung“ konkret verstanden wird und von welchen Konzeptionen sich dieser Ansatz abgrenzt.
Er fragt nach der Fortbildungsplanung, dem Umfang und bereits laufenden Maßnahmen, nach Stundenanrechnungen und weiteren Ressourcen und ob es eine Multiplikatorenausbildung gäbe.

Die Dienststelle sagt, dass die Fortbildungsmaßnahmen zum Ziel hätten, eine stärkere Kompetenzorientierung des Unterrichts zu erreichen, indem der Unterricht vom Laufbahnergebnis her gedacht wird. Daher rühre eine stärkere Outputorientierung. Dieser langfristige Blick kombiniert mit der stärkeren Kompetenzorientierung bestimme die Maßnahmen und unterscheide sich sehr von der Theorie des lernzielorientierten Unterrichts.

Der Ursprung liege im BLK-Projekt Sinus, das wiederum verschiedene Modellprojekte zur Fortbildung von Mathematik-Fachschaften beinhalte. Das HKM führe das Sinus-Projekt zukünftig weiter und möchte es für alle Unterrichtsfächer anbieten, als erste Maßnahmen für die Fächer Mathematik/Naturwissenschaften, Deutsch, neue Sprachen und Grundschule. Der Projektstand in den einzelnen Bereichen sei unterschiedlich.

Für diese vier Maßnahmen stehen im Haushaltsplan maximal 120 Stellen und 288.000 Euro im PROSÜM-Projekt Nr. 16 und weitere Sachmittel in den Buchungskreisen der Staatlichen Schulämter und des Amts für Lehrerbildung zur Verfügung.
1. Im Fach Mathematik seien genügend Fortbildnerinnen und Fortbildner vorhanden, zusätzlich böten die StSchÄ und das AfL Ausbildungen in den Fächern Deutsch, Englisch und Französisch an. Momentan würden dafür 72 Stellen als Entlastungsstunden zur Verfügung stehen. Jede am Projekt teilnehmende Schule erhalte zwei Entlastungsstunden, die von der jeweiligen Fachschaft verteilt werden. Jeder Fortbildner und jede Fortbildnerin erhalte fünf Entlastungsstunden. Die regionalen Koordinatoren an den StSchÄ würden fünf Entlastungsstunden erhalten. Die Addition ergäbe 72 Stellen.
2. Für Einzelmaßnahmen der StSchÄ, die allen Schulen zugängliche Angebote erarbeiten (Bildungsserver), stünden 25 Stellen (als Entlastungsstunden auf 15 StSchÄ verteilt) zur Verfügung.
3. Für die Einzelmaßnahmen an den Schulen seien bisher keine Stellen ausgewiesen.
4. Im HKM seien 20 noch unbesetzte Stellen angebunden, die zum 01.02.2010 mit sogen. „Schulentwicklungsberatern/ Schulentwicklungsberaterinnen“ besetzt werden
Insgesamt ergäben alle vier Maßnahmen 120 Stellen, die jetzt im Referat für Qualitätsentwicklung angesiedelt seien und auch von ihm betreut würden.

Die Auswahl der Fortbildungstandems in der Fortbildungsmaßnahme „Kompetenzorientiert unterrichten - Bildungsstandards nutzen“ wurde von den Staatlichen Schulämtern in Abstimmung mit dem Amt für Lehrerbildung vorgenommen.
Der HPRLL weist darauf hin, dass nach seiner Information den GPRLL keinerlei Ausschreibungen für die schon bestehende Fortbildungstandems bekannt seien und sie auch nicht beteiligt worden seien.
Das HKM geht davon aus, dass die GPRLL im Rahmen der für Abordnungsmaßnahmen geltenden Bestimmungen beteiligt wurden. Gegenteiliges sei nicht bekannt.

Der HPRLL fragt nach der Fortbildung in den Fächern, die zur Zeit noch nicht von der Fortbildungsmaßnahme erfasst seien, in denen aber ab dem Schuljahr 2010/2011 Bildungsstandards gelten würden.
Die Dienststelle sagt, dass natürlich der Bedarf der Schulen an solchen Fortbildungsangeboten mit der Einführung von abschlussbezogenen Bildungsstandards und bildungsgangbezogenen Kerncurricula wachse. Deshalb würden im Schuljahr 2009/2010 die Fächer abgedeckt, für die bereits nationale Bildungsstandards vorlägen, weil hier auch ein Bedarf der Schulen erkennbar sei. Die Fortbildungsmaßnahmen hätten zum Ziel, eine stärkere Kompetenzorientierung des Unterrichts zu erreichen. Dieses sei grundsätzlich unabhängig zu sehen von curricularen Veränderungen. Nach Einführung der hessischen Standards für alle Fächer in der Grundschule und Sekundarstufe 1 würden die Maßnahmen auf alle Fächer auszudehnen sein, falls 2011 die finanziellen Mittel noch vorhanden seien und die Maßnahmen von den Lehrkräften gewünscht würden.

Zur Frage der Schulung sagt die Dienststelle, dass das AfL die Fortbildner ausbilde. Es seien keine Multiplikatoren, sondern Fortbildner, die mit den Fachschaften der Schulen arbeiten. Eine sogen. „Welle von Schulen“ bestehe aus 7 Fachschaften, die sich ca. 1,5 Jahre fortbilden. Bis zum Jahr 2013 könnten mehrere Wellen nacheinander realisiert werden.

Erlassentwurf „Verteilen von Schriften, Aushängen und Sammlungen in den Schulen“

Der HPRLL lehnt eine geplante Ergänzung mit der Aufnahme von berufsverbandsähnlichen Zusammenschlüssen, die in engem organisatorischen Zusammenhang mit politischen Parteien stehen, ab. Er sieht keine Notwendigkeit, über die Bandbreite der Berufsverbände hinaus, weitere Informationsquellen in der Schule zu institutionalisieren.
Lehrkräfte seien durch die Vielfalt von Gewerkschaften und Verbänden wirklich gut informiert.
Ungeklärt sei auch die Frage, was „berufsverbandsähnliche Zusammenschlüsse, die in engem organisatorischen Zusammenhang mit politischen Parteien stehen“, eigentlich seien. Es bliebe also zukünftig der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter überlassen, sich damit auseinander zu setzen. Besonders prekär würde es natürlich, wenn beispielsweise die NPD solche Informationen an Schulen versenden würde.
Andererseits stünde es völlig außer Frage, dass im Rahmen schulischer Projekte die Präsenz von Parteien in Schule notwendig sei.                        

gez.:  Norbert Naumann

zurück zurück