HPHV - Hessischer Philologenverband

Die Gewerkschaft der Gymnasiallehrrerinnen und Gymnasiallehrer in Hessen

DLH-Nachrichten

Hier finden Sie die Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL).

Der Lehrerverband Hessen (DLH) ist der Zusammenschluss der drei Verbände

· Hess. Philologenverband, Gewerkschaft der Gymnasiallehrerinnen und -lehrer (HPhV)

· Gesamtverband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen (GLB)

· Verband der Lehrer an Grund-, Haupt-, Real-, Förder- und Gesamtschulen (VdL)

Das Bündnis des DLH spiegelt die Eigenständigkeit der Interessenvertretung der Lehrerinnen und Lehrer der verschiedenen Schulformen am besten wieder und nutzt gleichwohl die Synergie-Effekte der Kompetenzen dreier spezialisierter Verbände in der Personalratsarbeit beim Hessischen Kultusministerium und den Staatlichen Schulämtern.

 

www.dlh-hessen.de

 

Nachrichten aus dem HPRLL Mai 2010

vom 14.03.2010

Listen des HKM über nicht zum Schuldienst zuzulassende Lehrkräfte

Der Dienststelle liegt die Begründung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts zum Verfahren über die „ZPM-Informationsliste“ vor. Die Dienststelle werde klären, ob sie Rechtsmittel einlege. Es sei verständlich, dass sie mit der  Entscheidung nicht zufrieden sei. Man prüfe, ob mit der Formulierung einer klaren Handlungsanweisung eine Heilungsmöglichkeit bestünde. Darüber wolle man mit dem HPRLL sprechen. Es gäbe die Möglichkeiten des Widerspruchs, der Einleitung eines Beteiligungsverfahrens oder das Beschreiten eines völlig anderen Wegs.

Pläne der Landesregierung bzgl. Kürzungen von Haushaltsmitteln

Der HPRLL fragt, wie die in der Presse angekündigten Einsparungen von 45 Mio € im Etat des HKM vorgenommen werden sollen.

Die Dienststelle sagt, dass die genannte Zahl zwar zuträfe, die Überlegungen aber noch in einem Stadium seien, welches nicht vorgetragen werden könne. Eine konkrete Aufteilung gäbe es noch nicht. Nach HPVG §81 Abs.3.1. sei der HPRLL bei Stellenanforderungen zu beteiligen, demzufolge auch bei Stelleneinsparungen. Sobald eine Entscheidung der Hausspitze vorläge, werde man den HPRLL beteiligen. Damit sei Anfang bzw. Mitte Juni zu rechnen.

Novellierung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes und des Hessischen Schulgesetzes

Die Dienststelle sagt, dass für das HLbG inhaltlich soweit alles abgeklärt sei, lediglich die Dauer des Referendariats sei noch strittig und offen.
Im Schulgesetz sind Änderungen zum Beginn des Schuljahres 2011/12 vorgesehen. Sie betreffen vor allem die „Selbstständige Schule“ und die neue „Mittelstufenschule“.

Initiative zur nachvollziehbaren Abrechnung der Reisekosten für LiV und Ausbilder/innen

Der HPRLL will erreichen, dass ein für das Finanzamt nachvollziehbarer Abrechnungsnachweis der Reisekosten ausgestellt werden könne.

Laut Dienststelle bestehe kein Anspruch auf Mitteilung der detaillierten Abrechnung. Mit der Überweisung sei ein Verwaltungsakt vollzogen. Somit bestehe die Möglichkeit eines Einspruchs. Danach würde man eine Information über die Abrechnung erhalten. Die Ressourcen und das Personal seien schlichtweg nicht vorhanden, um die Bearbeitung von ca. 18.000 Reisekostenanträgen pro Jahr in aller Ausführlichkeit darzustellen und zuzusenden. Die Abfrage habe ergeben, dass es lediglich 90 Beschwerden gegeben habe. Genau genommen seien es sogar nur etwa 50, weil ca. 40 nur um eine genauere Bescheinigung für das Finanzamt nachgesucht hätten.

Der HPRLL sagt, dass die Problematik von den Seminarpersonalräten immer wieder angesprochen werde und es reiche, wenn die Daten der Fahrten, für die die Reisekosten erstattet werden, auf der Überweisung aufgeführt werden würden.
Der HPRLL möchte den Kolleginnen und Kollegen den Weg des Einspruchs nicht empfehlen, weil das AfL mit Sicherheit überfordert sei, wenn es alle Einsprüche bearbeiten müsse. Er denke an ein einfacheres Verfahren, bei dem wegen der Steuererklärung mindestens das Reisekostenentstehungsdatum vermerkt werde. Auf Überweisungsträgern seien doch auch Angaben zu Bezugspunkten üblich. Besonders bei der Zusammenfassung von mehreren aufgeführten Fahrten oder gar mehreren Reisekostenanträgen sei ein klarer Bezug (z. B. Datum, Aktenzeichen) erforderlich.

Raumsituation an Studienseminaren


Der HPRLL spricht die unzumutbaren Arbeitsbedingungen an den Studienseminaren an. Es gäbe beispielsweise viel zu kleine Räume und die technische Ausstattung sei schlecht bzw. nicht vorhanden.

Die Dienststelle sagt, dem AfL sei die beengte Raumsituation bekannt, es habe in einzelnen Fällen Veränderungen angeregt, konkrete Veränderungen seien aber an der Finanzierung gescheitert. Es würden für die Seminare auch Räumlichkeiten an Schulen genutzt, demnächst sei dies aber nicht mehr zum Nulltarif möglich. Das AfL könne aus eigener Kraft aber keine Abhilfe schaffen.

Der HPRLL weist darauf hin, dass keine Sozialräume, keine Aufenthalts- bzw. Arbeitsräume, ja nicht einmal Postfächer oder PCs vorhanden seien. Die Raumkapazitäten seien äußerst knapp. Missstände seien bereits länger bekannt und Sicherheitsbestimmungen würden nicht eingehalten.

Die Dienststelle verweist auf die Zuständigkeit des Hessischen Immobilienmanagements (HI). Für die Sicherheit sei der Medical Airport Service (MAS) Ansprechpartner. Dessen Empfehlungen würden vom AfL im Rahmen der Möglichkeiten umgesetzt.
Bei Schäden oder Mängeln stelle der für ein Gebäude zuständige Büroleiter den Kontakt zum HI her. Im HI gäbe es für jedes Gebäude einen zuständigen Objektleiter. Raumprobleme müssten direkt mit der HI-Zentrale abgeklärt werden, da Haushalt und Liegenschaften betroffen seien. Mehrbedarf müsste vom HKM geprüft werden. Z. B. sei schon Abhilfe durch Komplettumzug bzw. durch zusätzliche Anmietungen geschaffen worden (Kassel, Fulda). Diese zusätzlichen Kosten müsse die Dienststelle tragen. Alle Zusatzkosten müssten vom Finanzministerium genehmigt werden. Es sei bekannt, dass dieses z. Zt. sehr restriktiv handle. Für Darmstadt und Hanau habe man noch keine Mittel erhalten.
Man versuche immer die Raumsituation zu optimieren, z. B. durch flexible Wände. Wichtig sei dabei vor allem, dass die Dienststelle vor Ort mit dem Objektleiter des HI Kontakt aufnehme. Dies gälte besonders bei Sicherheitsmängeln.

Der HPRLL sagt, dass die Situation auch deswegen so verfahren sei, weil wegen der Pensionierungen in den nächsten 15 Jahren der Lehrerbedarf sehr hoch sei. Er bittet die Dienststelle die betroffenen Kolleginnen und Kollegen in den Seminaren zu unterstützen und über die Verfahrensabläufe zu informieren.

Abbau der Überstunden der Ausbilderinnen und Ausbilder an den Studienseminaren


Der HPRLL betont, dass endlich etwas geschehen müsse. Er möchte wissen, wie die Überstunden der Ausbilder/innen an den Studienseminaren konkret abgebaut werden, und fragt, ob es in der Situation noch möglich sei, dass das AfL so viele Abordnungen ausspreche.

Die Dienststelle sagt, dass das AfL nur im Rahmen der Möglichkeiten, die es habe, reagieren könne. Die Überstunden bzw. die Mehrarbeit sei entstanden, weil im Jahr 2008 immer mehr LiV eingestellt worden seien, ohne dass es trotz Zusage zu Stellenerhöhungen im AfL gekommen sei.
Das AfL müsse intern mit den vorhandenen eigenen Mitteln umgehen und einen Ausgleich schaffen. So seien intern Stellen als „Leihgabe“ in den Bereich GHRF-Seminare geflossen. Falls bei der Novellierung des HLbG die Zahl der Module reduziert werde, gäbe es eventuell Kapazitäten.

Der HPRLL sagt, dass die Dienstsstelle mitgeteilt habe, dass der Abbau der Überstunden spätestens bis zum 1.2.2011 erfolgen solle. Falls dies nicht gelänge, dürfe es keinen Verfall der Stunden geben. Er bittet um eine deutliche Klärung und um Sicherstellung, dass es keinen Verfall gäbe. Auch müsse geklärt werden, was z. B. im Todesfall und bei Eintritt in den Ruhestand geschehe. Im Lehrerbereich sei die Auszahlung von Überstunden seit längerem möglich. Ausbilderinnen und Ausbilder  hätten nicht nur an den Studienseminaren, sondern auch an den Schulen Überstunden angesammelt.

Initiativantrag des HPRLL zur Bekanntgabe von Stellen für Ausbildungsbeauftragte


Der HPRLL möchte erreichen, dass die Stellen für Ausbildungsbeauftragte zentral bekannt gegeben werden, damit die Information auch die Schulen erreiche, die keine Ausbildungsschulen seien.

Die Dienststelle sagt, dass das AfL mit dem Antrag des HPRLL völlig übereinstimme. Das AfL kenne allerdings nicht alle Schulen, sondern lediglich die Ausbildungsschulen. Es müsse so sein, dass an allen Schulen informiert werde. Manchmal aber habe die Umsetzung nicht funktioniert, weil es bei der Kommunikation über den Dienstweg (St. Schulämter, Schulleitungen) zu Verzögerungen gekommen sei. Man habe begonnen, die Ausschreibung auch auf die Homepages der Seminare zu stellen.

Der HPRLL begrüßt diese zusätzliche Möglichkeit und wird die Gesamtpersonalräte über die angesprochenen Verfahren informieren, so dass auf Ebene der Schulämter die Umsetzung begleitet werden kann.

„SV +“ – hier: Projektskizze

Die Dienststelle hat eine Projektgruppe ins Leben gerufen, zu der vier Schulleiter von beruflichen Schulen, vier Vertreter von St. SchÄ und je zwei Vertreter des hessischen Städte- und Landkreistages vorgesehen seien. Die Versuch Vertreter der Schulträger zu berufen, habe zu keinem Erfolg geführt. So habe man zwei Vertreter des hessischen Städtetages, die Erfahrungen mit SV+ hätten, um Mitarbeit gebeten.
Der Konzeptentwurf bestehe aus drei Bereichen:
Philosophie der selbstständigen Schule,
Fortbildungsplan und
einem groben Zeitplan, der die nächsten Schritte bis zur Einführung beinhalte.
Die Entwurfsskizze werde derzeit von der Hausspitze geprüft. Die Führungskonferenz werde sich mit der Problematik beschäftigen.
Bis Ende des Jahres 2010 sollen Fortbildungen stattfinden. Eckpunkte des Modellprojekts seien a) Verpflichtung der Schulen, sich um Qualitätsentwicklung und -sicherung zu kümmern und b) den unterschiedlichen Entwicklungsstand der übrigen Schulen an den der SV+ Schulen anzugleichen. Hier gälte es, Personalentwicklung, Budgetverantwortung etc. zu gestalten. Alle beruflichen Schulen sollen mit Befugnissen ausgestattet werden, die die SV+ Schulen schon hätten. Wenn der Entwurf von der Ministerin freigegeben werde, erhalte ihn der HPRLL.
Die Dienststelle versuche, den Zeitplan einzuhalten. In der Zeit von den Sommerferien bis Ende des Jahres seien nur Fortbildungsveranstaltungen geplant. Mit der Umsetzung solle im 2. Schulhalbjahr begonnen werden. Wenn es für das Mai-Amtsblatt zu spät wäre, würde die Ausschreibung vorab ins Internet gestellt. 

„SV +“ – hier: Entfristung der Verwaltungskoordinatoren

Der HPRLL ist sehr verwundert, dass er zu dem Erlassentwurf „Entfristung der Verwaltungskoordinatoren“ innerhalb einer Woche eine Stellungnahme abgeben soll. Es sei ihm in dieser kurzen Zeit nicht möglich juristischen Rat einzuholen. Eine sich zuspitzende Auseinandersetzung wie bei den „Programmkräften 50 Plus“ müsse vermieden werden.
Grundsätzlich sollte für alle Schulen eine zusätzliche Verwaltungsstelle eingerichtet werden, aber nicht zu Lasten einer Lehrerstelle.
In einer ersten, noch unvollständigen Analyse ergäbe sich für den Erlassentwurf eine Reihe von Problempunkten:
Es handele sich um eine Umwandlung von im Landeshaushalt beschlossenen Stellen für Lehrkräfte auf eine andere Personengruppe, ohne dass ein geregeltes Verfahren eingeleitet werde. Der Erlassentwurf gälte nicht nur für SV+-Schulen. Daher seien Verfahrensgrundsätze zu klären.
Der Erlassentwurf sähe die Beteiligung der Schulamtspersonalräte vor. Es müsse aber eine Beteiligung der örtlichen Schulpersonalräte geben.
Die Umwandlung von Stellen tangiere das Schulbudget. Somit wären Gesamt- und Schulkonferenz zu beteiligen. Dies sei aber nicht vorgesehen.
Bei einer augenblicklichen 100 %-igen Lehrerzuweisung sei in Zukunft eine Stelle nicht besetzt. Die logischerweise anfallende Mehrarbeit müsse von den restlichen Kolleginnen und Kollegen erbracht werden. Damit läge eine Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung vor und diese unterläge der Mitbestimmung. Bei einem Erlassentwurf sei der HPRLL zu beteiligen und im Einzelfall der Schulpersonalrat.
Wenn bei einer 100 %-igen Lehrerzuweisung eine Stelle mit einer Verwaltungskraft besetzt sei, sei eine 100 %-ige Unterrichtsabdeckung nicht mehr gewährleistet.
Normalerweise müssten solche Stellen wie die für Verwaltungskoordinatoren im öffentlichen Dienst generell ausgeschrieben werden.

Die Dienststelle sieht die Situation wie folgt: Die SV+-Schulen erhielten zwar bis zum Ende der Projektlaufzeit am 31.12.2011 eine besondere Zuweisung, aber es sei mit Sicherheit davon auszugehen, dass zu diesem Zeitpunkt alle Schulen über 100 % Lehrerzuweisung erhalten würden. Natürlich bestehe ein gewisses Risiko der selbstständigen Schule bei der Abdeckung des Unterrichts mit BAT-Stellen, der Erlassgeber gehe aber davon aus, dass die Mittel vorhanden sein werden. Eile sei geboten, weil in einigen Schulamtsbereichen, das Vorhaben, SV+ mit diesen Stellen weiterzuführen, als Zusicherung der Hausspitze bereits kommuniziert wurde. Außerdem habe an einigen Schulen die Entfristung schon stattgefunden.

Der HPRLL betont, dass es sich bei der Umwidmung der Stellen um eine grundsätzliche Neuerung handele. Damit sei auch eine grundsätzliche Verfahrensweise angesagt. Die Tätigkeitsmerkmale der Verwaltungskoordinatoren seien von der Schule erarbeitet und erstellt und vom St. Schulamt ähnlich wie bei den 1€-Jobs lediglich bestätigt worden. Diese vom SPR erstellte Tätigkeitsbeschreibung liege der Eingruppierung zugrunde. Entscheidend für die Beteiligung sei die Stelle der Eingliederung in den Arbeitsprozess.

Die Dienststelle sagt, dass der Beteiligung des Schulpersonalrats ganz klar und eindeutig § 91 HPVG entgegenstünde, da durch ihn nur die in Erziehung und Unterricht tätigen Personen vertreten werden würden. Verwaltungskräfte seien nicht betroffen.

Für den HPRLL gehe es darum, dass durch die Tätigkeitsbeschreibung eine Zuständigkeit für die Einstellung vorliege. Das HPVG sei an bestimmte Entwicklungen in der Schule noch nicht angepasst. Dies stehe bei einer Novellierung an. Er bittet die Dienststelle um eine Klärung in der Sache. Ggf. sei eine juristische Klärung notwendig, wenn die örtlichen PR nicht beteiligt werden würden.

Der HPRLL betont erneut, dass es ein gravierender Einschnitt sei, wenn aus der Lehrerzuweisung eine Stelle herausgeschnitten werde. Bei der Selbstständigen Schule tangiere die Stellenumwandlung das Budget. Daher seien Gesamtkonferenz und Schulkonferenz unabdingbar zu beteiligen. Demzufolge müsse auch der Schulpersonalrat in die Beteiligung.
Die Finanzierung der Verwaltungskraft sei nur bis Ende 2011 sichergestellt. Man müsse nun die Frage stellen, was passiere, wenn der Haushalt nicht in der Lage sei, eine 100%-ige Lehrerabdeckung der Schule zu gewährleisten. Wenn es wegen der Entfristung eine Lehrerstelle weniger gäbe, müssten die übrigen Lehrkräfte logischerweise mehr arbeiten, was eine Hebung der Arbeitsleistung bedeute. Bei Hebung der Arbeitsleistung sei der Personalrat nach einem Urteil des VG Darmstadt eindeutig in der qualifizierten Mitbestimmung. Da mit der Entfristung eine landesweit geltende Regelung beabsichtigt sei, sei der HPRLL in der Mitbestimmung.

Der HPRLL bittet die Dienststelle die strittigen Punkte noch vor den Sommerferien eindeutig zu klären. Er wolle ein Rechtsgutachten erstellen lassen.

Planung der Mittelstufenschule

Die Dienststelle informiert über die Planungen zur Mittelstufenschule. Das Konzept mit einer Aufbaustufe (5-7) und der sich daran anschließenden Gabelung in einen praxisorientierten und einen mittleren Bildungsgang sei Veränderungen in der Schullandschaft, der demografischen Entwicklung, dem Wahlverhalten der Eltern und den Anforderungen an Bildung und von der Wirtschaft geschuldet.
Wenn ca. 60 Schulen zur Mittelstufenschule umgewandelt werden würden, sei damit ein Mehrbedarf von ca. 350 Stellen verbunden, da der Klassenteiler bei 16 Schülerinnen und Schüler liegen solle.
Die Umwandlung zur Mittelstufenschule sei optional. Damit eine Schule Mittelstufenschule werden könne, müsse sie letzten Endes vor der Genehmigung mit dem Schulträger Vereinbarungen treffen. Zum 1. 8. 2011 werde das HSchG geändert, der Schulentwicklungsplan müsse geändert und vom HKM genehmigt werden, entsprechende Vorbereitungen könnten allerdings bereits früher beginnen.

Der HPRLL sieht positiv, dass die Arbeit an der Konzeption mit möglicherweise genügend Vorlauf begonnen werde, nach seiner Einschätzung der Terminsetzung sei es aber wohl erst zum Schuljahr 2012/13 möglich, eine Schule in eine Mittelstufenschule umzuwandeln.

Die Dienststelle erscheint es praktikabel, dass nach Klärung der Sachlage und in Kenntnis der kommenden Vorgaben bereits eine Umwandlung zum Schuljahr 2011/12, beginnend mit den 5. Klassen, möglich sei. Keineswegs könne ein Vorhaben allerdings früher begonnen werden.

 „Führungsakademie“ im Aufbau


Ihre Bildung im HKM wird damit begründet, dass in den Schulen und der Bildungsverwaltung wegen Pensionierungen mindestens 1000 Funktionsstellen frei werden und dass derzeitige Funktionsstelleninhaber, die neue Aufgaben zu bewältigen haben, weiterqualifiziert werden müssen.
Die Angebote der Akademie sollen interessierten Lehrkräften ermöglichen, Inhalte und Aufgaben in Funktionen, auch in der Bildungsverwaltung, kennen zu lernen und sich dazu zu qualifizieren. Qualifizierung sei für die Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen der selbständigen Schule notwendig. Es soll Fortbildung in Qualitätsmanagement, Wahrnehmung von Koordinationsmöglichkeiten und Systematisierung, Programme in e-learning und der Einsatz der Potentialanalyse angeboten werden. Die zukünftige Schulleitung werde sich deutlich von der derzeitigen unterscheiden.
Angebote für Schulungen werden aus dem HKM, dem AfL, aus dem HMdlS kommen, auch externe Institute sollen eingebunden werden.

Die Leitung soll durch den Referatsleiter IV.4 „Personalentwicklung Bildungsverwaltung und Führungskräfte im Schulbereich“ wahrgenommen werden. Folgende Ausschüsse sollen gebildet werden:
Lenkungsausschuss: HKM-Abtelungs-, AfL-, Stabsstellen- und mehrere HKM-Referatsleiter
Programmausschuss: Vertreterinnen und Vertreter aus HKM, AfL, SSÄ, IQ, HMdIS, Beratungsstelle; 4 Treffen im Jahr.
Kuratorium: Frau Staatsministerin, Leiter AfL, Leiter IQ, ALIV, RefL IV.3, RefL IV.4, Schulträger, Schulleiterverbände, Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft, weitere ausgewählte Persönlichkeiten; 1 Treffen im Jahr.
Für den DLH erwecken die Zusammensetzungen der Gremien den Eindruck, dass man dort sehr ausführlich selbstreferenziell arbeiten kann.

Der HPRLL fragt nach dem Verbleib der Lehrerverbände in dieser Struktur.
Die Dienststelle geht davon aus, dass man diese im Kuratorium mit einbinden könnte. Dieser Wunsch werde auf jeden Fall mitgenommen.
Der HPRLL stellt fest, dass in der Vergangenheit eine Schulung für Schulleitungsmitglieder zur Umsetzung des HPVG fester Bestandteil war - seit einigen Jahren jedoch nicht mehr. Da gerade im Hinblick auf mehr Eigenverantwortung der Schulen die Beteiligung des Schulpersonalrats bei vielen „neuen“ Inhalten notwendig wird, müsse hier eine Schulung erfolgen. Kenntnis und Einhaltung der Rechte der Personalräte vermeide unnötige Konflikte.

In Anbetracht der Finanzlage und der für das HKM beschlossenen Haushaltskürzungen fragt sich der DLH, ob das Vorhaben nicht etliche Nummern kleiner ausfallen müsste.

Lehrplanentwürfe Gymnasiale Oberstufe


Der HPRLL weist darauf hin, dass die Kritik an den Lehrplänen für die Fächer der gymnasialen Oberstufe von 2002 weiterhin gelte, da diese Lehrpläne nicht grundsätzlich überarbeitet worden seien. Insbesondere die bei vielen Plänen monierte Stofffülle hätte bei den vorliegenden Anpassungen an die Bedingungen von G 8 stärker berücksichtigt werden müssen. Die Streichungen von Stichwörtern im nicht verbindlichen Teil oder das Zusammenziehen von Themen deuteten zwar darauf hin, dass das Problem erkannt wurde, lösten das Problem aber nicht.
Oberstufengemäßes Arbeiten werde so erschwert; dazu trage auch das zentrale Landesabitur bei. Ein zweiter Kritikpunkt ist für den HPRLL, dass der Gegenwarts- und Lebensweltbezug erschwert wird. Drittens müsse der Unterschied zwischen Grund- und Leistungskursen klarer werden.

Gewinnung von Abituraufgaben

Der HPRLL spricht die je nach Fach starke bzw. ungleiche Belastung der Kolleginnen und Kollegen durch die Erstellung von Abituraufgaben „aus der Fläche“ an. Die wiederholte und damit ungleiche Belastung der Lehrkräfte läge insbesondere an den Schulen vor, an denen seltene Fächer unterrichtet werden oder bilinguale Abiturprüfungen stattfinden.
So seien z.B. Lehrkräfte mit den Fächern Wirtschaftswissenschaften und Philosophie z. T. jährlich mit der Erstellung eines Aufgabenvorschlags für das Landesabitur beschäftigt. Ebenso werden in den Fächern Spanisch, Griechisch, Kunst und Erdkunde (die Aufzählung erhebt nicht den Anspruch der Vollständigkeit), sowie in allen bilingual zu unterrichtenden Fächern (PoWi, G, Bio...) von den meisten betroffenen Lehrkräften ebenfalls alle ein bis zwei Jahre umfänglich zu erarbeitende Abituraufgabenvorschläge angefordert.
Der HPRLL bittet die Dienststelle einen Modus zu finden, mit dem die dargestellte extrem ungleiche Belastung einzelner Lehrkräfte verhindert wird.
Dafür sollte es grundsätzlich möglich sein, dass nicht jedes Jahr die gleichen Schulen für die Aufgabenerstellung im gleichen Fach ausgesucht werden.

Die Dienststelle weist darauf hin, dass es zwei Interessen gäbe, die zu beachten seien:
1) Einbeziehung der Unterrichtspraxis, Kontakt zu den Lehrkräften. Die Fachkommissionen sollen aus Schulen Ideen und Materialien für die Prüfung erhalten, die an den Schulen verwendet werden.
2) Die Dienststelle sehe die Belastung der Lehrkräfte vor Ort. Deswegen sollen jedes Jahr von jedem StSchA nur eine neue Aufgabe auf Leistungskurs- und eine auf Grundkursniveau erstellt werden. In jedem Jahr würde eine andere Schule damit beauftragt. Dies führe zu einer Zurückschraubung der Belastung. Es werde von den Lehrkräften nur gutes Material und ein beschriebener Problemansatz mit Fragen erwartet, aber keine vollständige Ausarbeitung. Der Erwartungshorizont sei vom HKM zu erarbeiten. Für kleine Fächer würde von einzelnen Schulen im Land nur eine Aufgabenstellung, entweder auf Grundkurs- oder auf Leistungskursniveau, angefordert.

Der HPRLL sagt, dass darüber hinaus sich Lehrkräfte über eine fehlende Rückmeldung zu ihrer geleisteten Arbeit beklagen würden. Er spricht die Regelung zur Anforderung von Prüflesern an. Wenn eine Lehrkraft für drei Tage dazu abgeordnet werde, habe die Schule natürlich Vertretungsbedarf. Wie sieht der Ausgleich aus?
Die Dienststelle sagt, dass alle Prüfleser nicht im diesjährigen Abitur zur Erstellung der Aufgaben eingesetzt seien. Für große Fächer finde die Prüflesung im HKM, für kleine Fächer in den StSchÄ statt. Sie verweist darauf, dass den Schulen ein entsprechender Betrag zur Verfügung gestellt werde. Für einen Tag Abwesenheit einer Lehrkraft erhalte die Schule 150,-€.


gez.:  Norbert Naumann

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