DLH-Nachrichten
Hier finden Sie die Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL).
Der Lehrerverband Hessen (DLH) ist der Zusammenschluss der drei Verbände
· Hess. Philologenverband, Gewerkschaft der Gymnasiallehrerinnen und -lehrer (HPhV)
· Gesamtverband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen (GLB)
· Verband der Lehrer an Grund-, Haupt-, Real-, Förder- und Gesamtschulen (VdL)
Das Bündnis des DLH spiegelt die Eigenständigkeit der Interessenvertretung der Lehrerinnen und Lehrer der verschiedenen Schulformen am besten wieder und nutzt gleichwohl die Synergie-Effekte der Kompetenzen dreier spezialisierter Verbände in der Personalratsarbeit beim Hessischen Kultusministerium und den Staatlichen Schulämtern.
Nachrichten aus dem HPRLL März 2010
vom 16.03.2010Bildungsstandards
Die Entwurffassung des IQ wurde von der Hausspitze zur „Nachbesserung“ zurückgegeben. Es werden für jedes Fach Kerncurricula, bestehend aus Bildungsstandards und Inhaltsfeldern, veröffentlicht werden. Durch die neue Terminsetzung soll Zeitdruck verhindert werden.
5.3. Endfassung des hausinternen Entwurfs
ab 8.3. erhalten Verbände, AfL, SSÄ und weitere Gremien diesen Entwurf
bis 16.4. besteht die Möglichkeit erste Rückmeldungen abzugeben
anschließend (3.5.) startet ein informelles Beteiligungsverfahren mit Internetdebatte
bis 18.6. sind in diesem Verfahren Rückmeldungen möglich, anschließend: Überarbeitung
15.8.2010 Beginn des offiziellen Beteiligungsverfahrens
1.2.2011 offizielle Übergabe der Bildungsstandards an die Schulen
1.8.2011 Inkrafttreten der Bildungsstandards für die Mittelstufe
Dies hat zur Folge, dass die Gültigkeit der G8 Lehrpläne um 1 Jahr verlängert wird.
Der Umstellungsprozess auf „kompetenzorientiertes Unterrichten“ kann aber selbstverständlich schon begonnen werden.
Oberstufenstandards: Die KMK lässt Bildungsstandards für M, D, E und F und nachfolgend für Ch, Bio und Ph erstellen.
Neuer Abteilungsleiter Abt. III – Berufliche Schulen
Die Dienststelle stellt Herrn Wolf als neuen Leiter der Abteilung III vor. Er sei bisher Leiter der Ludwig-Geißler-Schule in Hanau, einer SV+-Schule, gewesen. Im Rahmen von SV+ habe er das Handlungsfeld 4, Personalgewinnung und Entwicklung, geleitet. Er sei seit 15.2.2010 im HKM, zuvor 17 Jahre in Schulleitungsfunktionen tätig, davor Mitglied des Schulpersonalrats und dessen Vorsitzender gewesen. Daher sei ihm die Zusammenarbeit mit dem Personalrat auch wichtig.
Der HPRLL wünscht Herrn Wolf alles Gute für seine Arbeit.
Schulamtsübergreifende Maßnahmen und Projekte (SÜMPRO) - Stellenzuweisung 2009/10
hier: „Kompetenzentwicklung Berufliche Schulen“
Der HPRLL fragt, was sich hinter dem Projekt „Kompetenzentwicklung Berufliche Schulen“ mit immerhin 29 Stellen verberge.
Die Dienststelle informiert, dass es in dem Bereich drei Projekte gäbe: SV-Plus, die IT -Akademie mit der IT-Fortbildung für Berufsschullehrer/innen und betriebliche Ausbilder und den Bereich Kompetenzentwicklung. Dazu gehörten auch alle anderen Projekte und langfristig festgelegten Aufgaben, die an Beruflichen Schulen durchgeführt werden würden. Beispiele seien "QUABB", "VILBE", die Netzwerk-Servicestelle, Fortbildungssondermaßnahmen, die Einführung und Überarbeitung von Lehrplänen, Verordnungen, Richtlinien und Erlassen.
Der HPRLL moniert, dass der gewählte Titel für diese Maßnahmen doch etwas irreführend sei und bittet die Dienststelle um eine aktuelle Aufstellung der dort zusammengefassten Projekte mit den hinterlegten Stellen bzw. Stunden. Die Dienststelle will diese gerne zur Verfügung stellen.
Schulamtsübergreifende Maßnahmen und Projekte (SÜMPRO) - Stellenzuweisung 2009/10
hier: „Projekt 1 - Strategisches Ziel Nr. 2 (Leseförderung)“
Der HPRLL fragt nach dem Stand der Umsetzung dieses strategischen Ziels.
Die Dienststelle berichtet, dass die Maßnahme und die Koordination des HKM im Sommer zu Ende gingen. Die nächste Phase sei die Überführung in die Regelpraxis. Leseförderung sei ja eine Daueraufgabe. Es werde alles in die Schulen bzw. die Schulämter gegeben. Die Frage sei, an welchen neuralgischen Punkten weiter gearbeitet werden solle. Bundesweit habe es kein Fortbildungskonzept gegeben. Das HKM habe sich an einem kalifornischen Lesekonzept orientiert und seine Erkenntnis nicht nur hessenweit, sondern auch bundesweit weitergegeben.
Der HPRLL fragt nach den wesentlichen Erkenntnissen. Es seien Tests durchgeführt worden und der HPRLL wüsste gern, welche Ergebnisse diese Tests zutage förderten. Er frage sich, wie Schwierigkeiten behoben werden sollen, besonders wenn die dafür nötigen Ressourcen fehlten.
Die Dienststelle weist darauf hin, dass das Ziel, die so genannte Risikogruppe in 3 Jahren um ein Drittel zu vermindern, sehr ehrgeizig gewesen sei, weil solche Prozesse normalerweise 8 bis 10 Jahre dauerten. Man habe aber versucht, Impulse zu setzen. Das Ziel der Verbesserung der Lesekompetenz sei aber fast erreicht. Bei der Reduktion der „Risikogruppe“ liege man nach nur zweieinhalb Praxisjahren bei 18,9% (bei geplanten 18%).
Mit der Arbeit auf verschiedenen Ebenen und in allen Regionen, mit der Betonung der Diagnostik und der daraus abgeleiteten Förderung sei das gemeinsame Problembewusstsein gestärkt worden. Wichtig sei, dass in allen Schulen Leseförderkonzepte vorhanden seien. Die Leseförderung durch einen Deutschlehrer bringe allein nichts. Diagnostischer Blick und Methodenreservoir seien wichtig, wichtiger aber sei, dass der Blick dafür, ob auf Schülerseite überhaupt ein Textverständnis vorhanden sei, entwickelt werde.
Der HPRLL fragt nochmals nach den Testergebnissen und nach dem Abschlussbericht.
Die Dienststelle geht davon aus, dass der Abschlussbericht zum 1.9.2010 vorliege; die Testergebnisse lägen vor und könnten dem HPRLL innerhalb der nächsten 2 Monate zur Verfügung gestellt werden.
Der HPRLL möchte wissen, ob es Überlegungen für einen „Sozialindex“ gegeben habe und fragt weiter, ob es Zahlen bzw. Einschätzungen gäbe, wie viele Schulen über ein Konzept verfügten und welche Relevanz diese Konzepte in der schulischen Praxis besäßen. Schließlich ließen die vielen anderen den Schulen aufgebürdeten Aufgaben wie Lernstandserhebungen etc. zusätzliche Arbeiten kaum noch zu.
Die Dienststelle sagt, dass sie über keine Zahlen verfüge. Sie habe eine Checkliste für ein schulisches Förderkonzept erstellt. Die Zustände an den Schulen seien im Übrigen sehr verschieden. Die Staatlichen Schulämter setzten das Begonnene fort und man müsse abwarten, wer nach der Reorganisation der Staatlichen Schulämter dies mache. Die Evaluatoren hätten sich mit 50 Hauptschulen beschäftigt, ein Sozialindex sei aber nicht herangezogen worden. Man habe erst mal die internen Klärungsprozesse im HKM abgewartet.
Der HPRLL bezweifelt die vom HKM angegebene Reduzierung der „Risikogruppe“ und stellt die Ressourcenfrage. Die meisten Lehrkräfte wüssten genau, wie zu fördern sei. Es sei oft das Problem, dass ganzheitliche Lesekonzepte nicht ausreichten, weil Ressourcen fehlten. Das erzeuge Frust im Kollegium. Das von der Dienststelle vorgestellte Konzept hebe sehr stark auf die Fortbildung der Lehrkräfte ab, während gleichzeitig die Ressourcen für die individuelle Förderung der Schüler fehlten.
Die Dienststelle übersetzt Ressourcen mit Zeit und bestätigt, wie wichtig dies sei. Wenn immer neue Aufgaben kämen, sei dies schwierig.
Es würden folgende Ziele verfolgt: Absicherung des Erreichten, die Neugestaltung des Leseportals, die Verschränkung von AfL, strategischem Ziel 1 und dem kompetenzorientierten Unterricht. Die Ämter müssten wissen, welche Ressourcen sie anmelden müssten.
Der HPRLL fragt nach, ob es Überlegungen gäbe, die strategischen Ziele zu modifizieren. Weiter möchte er wissen, wie das Erreichte gesichert werden solle, wenn ein Projekt beendet werde.
Die Dienststelle sieht die Sicherung darin, dass die Lehrerbildung die entsprechenden Ziele aufnehme und verweist auf die Aussagen zum Leseportal und zur Schulinspektion. Eigentlich sei ein Ausbau des Projekts schon nötig, immerhin blicke man aber auf ein partiell gewachsenes Problembewusstsein.
Die strategischen Ziele seien ursprünglich auf 3 Jahre angelegt gewesen. 5 Jahre erschienen der Dienststelle zu lang. Die 4 strategischen Ziele sollten als Zusammenhang betrachtet werden. Es sei davon auszugehen, dass die strategischen Ziele nicht verlängert werden würden, sondern dass es neue geben werde.
Schulamtsübergreifende Maßnahmen und Projekte (SÜMPRO) - Stellenzuweisung 2009/10
hier: „Implementierung Ganztagsschulen“
Die Dienststelle informiert zur Problematik der Auswahl der Schulen, dass die Schulträger dem HKM Listen zusenden, in denen sie Schulen priorisieren würden. Zuvor bekämen sie vom HKM jedoch die Information über das Stellenkontingent. Die Listen würden dann nach Eingang im HKM hinsichtlich der pädagogischen Konzepte und des Schulentwicklungsplans überprüft und danach gäbe es eine Zustimmung an die Schulträger.
Das Ganztagsschulprogramm sei genau genommen kein Projekt, sondern eine Daueraufgabe. Die Maßnahmen zum Ausbau von Ganztagsschulen würden von den Serviceagenturen (=SSÄ?) begleitet und vier Stellen beinhalten. Die Agenturen berieten Schulen bei ihrer Entwicklung und würden Fachtagungen durchführen (z.B. Zeitkonzept, Rhythmisierung des Schulalltags). Die Qualität von Ganztagsschulen stehe im Vordergrund. So sei beispielsweise die Partizipation von Eltern und Schülern als pädagogisches Begleitprogramm ein Bestandteil des Bundesprogramms "Ganztägig lernen" und laufe in den Haushaltsjahren 2010 bis 2014.
Eine Stelle sei eine Abordnung ans HKM mit der Aufgabe der Umsetzung des Ganztagsschulprogramms.
Die Dienststelle führt zur inhaltlichen Entwicklung des Projekts aus:
1. Der quantitative Ausbau von Ganztagsschulen werde forciert (mittlerweile seien 651 Schulen im Programm). Dadurch steige der Beratungsbedarf, was den Ausbau der Serviceagenturen und die weitere Ausbildung von Fachberatern an den StSchÄ zur Folge habe.
2. Dem qualitativen Ausbau des Programms für Ganztagsschulen komme eine zentrale Bedeutung zu. Das Lernen an den Schulen solle verbessert und gute Konzepte entwickelt werden.
Überlastungsanzeigen
Der HPRLL sagt, dass nach seiner Kenntnis Überlastungsanzeigen beim HKM vorliegen müssten, die nicht entsprechend den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes beantwortet worden seien.
Die Dienststelle sagt, dass bei ihr Schreiben eingegangen seien mit gleichem Text, die nicht bearbeitet und beantwortet worden seien. Aber es handele sich dabei um Resolutionen im Mantel einer Überlastungsanzeige nach dem Arbeitsschutzgesetz. Die Frage der Arbeitszeit und psychologischer Belastungen ziele am Arbeitsschutzgesetz vorbei. Es ergäben sich daher für die Dienststelle keine rechtlichen Schritte.
Der HPRLL verweist darauf, dass gerade bei der Novellierung des Arbeitsschutzgesetzes psychologische Belastungen zusätzlich aufgenommen worden seien. Er sagt, dass das Arbeitsschutzgesetz nun nicht mehr allein zur Sicherung vor Unfallgefahren diene. Die Dienststelle müsse nach dem Arbeitsschutzgesetz die Überlastungen zur Kenntnis nehmen und auf die Überlastungsanzeige reagieren.
Die Dienststelle sagt, dass sie keine konkreten Handlungspflichten seitens des Arbeitgebers sehe. Der HPRLL fordert die Dienststelle auf, den betroffenen Kolleginnen und Kollegen diese Sichtweise mitzuteilen. Die Dienststelle will dies prüfen.
Änderung der Pflichtstundenverordnung und Richtlinien über das Lebensarbeitszeitkonto (LAK) bei Lehrkräften und Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen
Die in den DLH-Nachrichten vom Dezember 2009 beschriebenen Planungen wurden vom HKM zum 1.2.2010 umgesetzt, weitgehend ohne auf die Vorschläge des DLH einzugehen.
Lediglich die ehemals für den 1. August 2010 vorgesehene erstmalige Ansparmöglichkeit auf Antrag für Personen über 50 Jahre ist nun rückwirkend bereits zum 1. Februar 2010 möglich. Zu beachten ist, dass sie spätestens bis zum 31. März 2010 beantragt sein muss.
Die Kolleginnen und Kollegen werden wissen, was sie von der Unbeweglichkeit im Kultusministerium und in der hessischen Landesregierung zu halten haben. Sie werden wohl wieder einmal ihre Konsequenzen ziehen.
Es ist zu hoffen, dass der Vorschlag des DLH, Lehrerinnen und Lehrer künftig auch in Hessen zu Beginn des Schul(halb)jahres, in dem sie das 65. Lebensjahr abschließen, ohne Abschläge zu pensionieren, mehr Anklang findet. Hiermit könnten HKM und hessische Landesregierung ein deutliches Signal setzen, dass sie die Belastung der Lehrkräfte gerade im zunehmenden Alter sehr ernst nehmen. Eine bereits Jahrzehnte währende Benachteiligung der hessischen Lehrerinnen und Lehrer könnte ausgeglichen werden. Der DLH fordert das Hessische Kultusministerium und die hessische Landesregierung erneut auf, im Rahmen zukünftiger Änderungen diese Regelung für die nächsten Jahrzehnte zu übernehmen.
Weiterhin schlägt der DLH eine Ergänzung der Richtlinien für das LAK vor: In die Richtlinien sollte eine Inanspruchnahme des Zeitguthabens eingearbeitet werden, die es über eine monatliche Rückgabe der angesparten Stunden ermöglicht, das Eintrittsalter in den Ruhestand (quasi fiktiv den Geburtstag) monatsweise vorzuverlegen.
Im Folgenden ist die Ergänzung der Pflichtstunden-VO §1 Abs. 8–15 kurz zusammengefasst:
ab dem 1. Januar 2007; bis 50. Lebensjahr Zeitgutschrift von 0,5 Pflichtstunden pro Woche auf das Lebensarbeitszeitkonto - Das sind bei Vollbeschäftigung = 26 Pflichtstunden/Jahr.
gilt bis zum Ende des Schulhalbjahres, in dem das 50. Lebensjahr vollendet wird
Hauptamtliche Lehrkräfte können ab dem Schulhalbjahr, das der Vollendung des 50. Lebensjahres folgt, ebenfalls das LAK nutzen, wenn sie ihre Pflichtstundenzahl auf Antrag um 0,5 Stunden erhöhen (ab 1.8.2010, bei Antrag bis 31.3.10. ist Gutschrift ab 1.2.2010 möglich)
Regelung gilt für Teilzeitkräfte entsprechend
keine Zeitgutschrift bei Arbeitsunfähigkeit ab der 7. Woche
ausgenommen sind Zeiten ohne Fortzahlung der Besoldung, aber auch Zeiten der Beurlaubung mit Besoldung
Überstunden und Mehrarbeitsstunden können nicht als Zeitguthaben auf das Lebensarbeitszeitkonto übernommen werden
gilt nicht für Beamte auf Widerruf
Lebensarbeitszeitkonto wird nur in Zeit, nicht in Geld geführt und ausgeglichen
Die Inanspruchnahme des Zeitguthabens aus dem Lebensarbeitszeitkonto erfolgt im Regelfall durch entsprechende gleichmäßige Ermäßigung der persönlich zu leistenden Pflichtstundenzahl gemäß vereinbartem Beschäftigungsumfang im letzten Schuljahr vor Beginn des Ruhestandes. Auf Antrag kann sich die Ermäßigung auch auf das letzte Schulhalbjahr erstrecken. Vorzeitige Inanspruchnahme ist bei einer Mindestansparzeit von 4 Schuljahren möglich.
Beispiel: Eine Lehrkraft spart 20 Jahre lang (vom 30. bis 50. Lebensjahr) insgesamt 520 Pflichtstunden an.
Diese Stundenzahl führt im letzten Schuljahr zu einer Ermäßigung von 10 Pflichtstunden pro Woche oder im letzten Schulhalbjahr zu einer Ermäßigung von 20 Pflichtstunden pro Woche.
Modellversuch „Selbstverantwortung plus“
Der HPRLL fragt nach geplanten Veränderungen in den rechtlichen Grundlagen.
Die Dienststelle sagt, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt weitere Überlegungen noch nicht abgeschlossen seien und dass sich zum 1.2.2010 nichts ändern werde.
Der HPRLL merkt an, dass in einer Projektskizze von einer Anpassung des Dienstrechts und der Zuständigkeitsverordnung gesprochen werde, ferner von einem Ermächtigungspotential für Schulleiter/innen zur Erlangung der „Teilrechtsfähigkeit“.
Die Dienststelle sagt, dass es darum gehe, ob Schulleiter Urkunden zur Ruhestandsversetzung unterschreiben, A-15-Stellen (mit Ausnahme des/der stellvertretenden Schulleiters/in“) besetzen oder Erst- und Zweitgutachten erstellen dürften. Es werde an eine Änderung des Disziplinarrechts und an die Genehmigung von Nebentätigkeiten, Mehrarbeit oder Dienstreisen gedacht. Bei der „Teilrechtsfähigkeit“ gehe es um die Möglichkeit, in Zukunft Kontrakte außerhalb des schulischen Bereichs mit Dritten schließen zu dürfen, z. B. für die Fortbildung der Lehrkräfte und zum Einstieg in den Fortbildungsmarkt. Staatliche Berufsschulen benötigten dafür keine Zertifizierung.
Der HPRLL sagt, dass nur wenige Berufsschulen und eine Minderheit der SVPlus-Schulen den Weg der (Teil)Rechtsfähigkeit gehen wollten. Die Frage sei, ob man über § 127c HessSchG hinausgehen solle. Im Moment bekomme jede Schule ihr Budget von zwei Stellen (Land und Schulträger) und könne von diesen Stellen zum Abschluss von Verträgen bereits jetzt ermächtigt werden. Eine solche Teilrechtsfähigkeit sei jetzt schon möglich.
Nach Ansicht der Dienststelle sei die „Kapitalisierung von Deputatsstunden“ auf der Grundlage des Budgetierungserlasses jetzt auch schon möglich. Der 10%-Erlass gehe weit über das hinaus, was bisher bei den SV+-Schulen möglich gewesen sei.
Der HPRLL weist darauf hin, dass die so genannten Evaluationen keine echten Evaluationen im Sinne einer Qualitätsüberprüfung seien, sondern lediglich eine Befragung der Kollegien über ihre Meinungen zu verschiedenen Aspekten des Projekts, wobei auch nur eine Minderheit jeweils geantwortet habe. Er habe Rückmeldungen, nach denen die Verwaltungsarbeit an den Schulen zugenommen habe, ein Nutzen für die Unterrichtsqualität aber nicht erkennbar sei.
Auf erneute Nachfrage des HPRLL teilt die Dienststelle mit, dass von der Delegiertenversammlung des GLB kein autorisiertes Redemanuskript der Kultusministerin existiere, so dass dem HPRLL auch nichts zur Verfügung gestellt werden könne.
Auf die Frage des HPRLL nach dem Transferkonzept, dem aktuellen Verfahrensstand und den geplanten Regionalkonferenzen antwortet die Dienststelle, dass ein erster Entwurf eines Transferkonzepts der Ministerin vorgelegt worden sei, die Schulträger aber noch einbezogen werden sollen. Daher seien die geplanten Regionalkonferenzen abgesagt worden. Sie sollen zeitnah neu terminiert werden. Die Zeitschiene werde enger und die Dienststelle gehe davon aus, dass der Termin Maiamtsblatt nicht gehalten werden könne.
Reorganisation der Buchungskreise 2300 und 2302 zum 01.01.2010
Die Dienststelle beabsichtigte, mit der Neuorganisation der Buchungskreise 2300 und 2302 in erster Linie die Fach- und Finanzverantwortung in der Abt. III des HKM (Berufliche Schulen) zusammenzuführen. Für das Volumen von ca. 8000 Stellen, die den beruflichen Bereich beträfen, sollte eine eigene Mandantenleitung und ein eigener Buchungskreis geschaffen werden.
Der HPRLL kritisierte, dass bisher bei Entscheidungen für den Schulbereich die beruflichen Schulen miteingebunden worden seien. Das sei in Vergangenheit auch der Grund gewesen, die damals getrennten Schulformen zusammenzuführen. Jetzt werde die konzeptionelle Weiterentwicklung und Kooperation zwischen den Schulen leiden. Weiterhin sehe er die Gefahr der Doppelarbeit im HKM und keineswegs eine Vereinfachung.
Die Thematik wurde und wird, von der AG der Schulleiter der Beruflichen Schulen auch über die Presse, sehr intensiv diskutiert.
Mittlerweile hat sich die Dienststelle wohl von der Argumentation des HPRLL überzeugen lassen, so dass für alle hessischen Schulen die gesamte Lehrerzuweisung aus der Abt. II (Zuständigkeit für den einheitlichen Buchungskreis) vorgenommen, in der Abt. III aber ein Bereich „Budget und Controlling“ eingerichtet wird. Die Berechnung der Zuweisung muss differenziert nach den unterschiedlichen beruflichen Fachrichtungen und der Unterscheidung von Voll- und Teilzeitberufsschulen vorgenommen und absolut transparent gestaltet werden.
Landesabiturtermine 2011
Im Vorgriff auf den Erlass zum Landesabitur 2011 teilt die Dienststelle mit, dass die schriftlichen Abiturprüfungen wegen der spät beginnenden Osterferien und der früh beginnenden Sommerferien voraussichtlich in der Zeit vom 11.03.2011 - 25.03.2011 stattfinden werden. Die schriftlichen Nachprüfungen sollen voraussichtlich vom 01.04.2011 - 15.04.2011 durchgeführt werden.
Unterrichtsende für das Halbjahr 13.2 (Q4) werde der 13.05.2011 sein.
Konzept der Mittelstufenschule
In der Mittelstufenschule sollen der Hauptschulabschluss mit stärkerer berufspraktischer Orientierung und der Realschulabschluss mit dem Schwerpunkt auf einer schulisch-theoretischen Ausbildung und Übergangsmöglichkeiten nach Klasse 10 erhalten bleiben. In beiden Bildungsgängen sollen die Förderung der Ausbildungsreife und Berufsorientierung zentrale Bestandteile sein.
Die Mittelstufenschule soll sich in eine Aufbaustufe (Jahrgangsstufen 5-7), in einen praxisorientierten (Jahrgangsstufen 8-9/10) und einen mittleren Bildungsgang (Jahrgangsstufen 8-10) gliedern. Die Aufbaustufe kann schulformbezogen, schulformübergreifend oder teildifferenziert organisiert sein. Im Mittelpunkt stünden fächerübergreifendes und projektorientiertes Lernen. In Jahrgangsstufe 7 soll eine Kompetenzfeststellung für jeden Schüler stattfinden und die individuelle Förderung abgestimmt werden. Betriebserkundungen und Besuche von Ausbildungsstätten und beruflichen Schulen sollen zudem die weitere Orientierung unterstützen.
Der praxisorientierte Bildungsgang soll auf den Erfahrungen der „SchuB“-Klassen aufbauen. Der Unterricht soll in enger Zusammenarbeit mit den beruflichen Schulen der Region stattfinden. Ziel sei es, die Ausbildungsreife der Jugendlichen sicherzustellen und einen direkten Übergang in ein Ausbildungsverhältnis im dualen System zu ermöglichen. Der berufsfeldbezogene Unterricht soll an den regional gegebenen Angeboten orientiert werden. Am Ende der Jahrgangsstufe 9 stünden die Abschlussprüfungen des Bildungsgangs Hauptschule. Mit einem qualifizierten Hauptschulabschluss bestehe die Möglichkeit, die Jahrgangsstufe 10 zu besuchen.
Der mittlere Bildungsgang sehe ebenfalls eine Kooperation mit beruflichen Schulen vor. Neben der zweiten Fremdsprache seien Schwerpunktfächer (Wahlpflichtunterricht) vorgesehen. Im Abschlusszeugnis werde die Eignung zum Übergang auf eine Fachoberschule oder auf eine Gymnasiale Oberstufe vermerkt.
Die Mittelstufenschule sei dazu geeignet, Schulvielfalt und Schulwahlfreiheit zu garantieren und weiterzuentwickeln, um sie an die aktuellen Herausforderungen anzupassen. Um die individuellen Begabungen der Schülerinnen und Schüler optimal zu fördern, sollen alle Mittelstufenschulen über ein Ganztagsangebot verfügen.
Der gymnasiale Bildungsgang bleibe unverändert. Er werde weiterhin an Gymnasien, an integrierten und kooperativen Gesamtschulen angeboten.
Das Konzept der Mittelstufenschule sei ein freiwilliges Angebot, das sich zunächst an verbundene Haupt- und Realschulen richte. Schulen hätten jetzt die Möglichkeit, ein inhaltliches Konzept in Kooperation mit einer beruflichen Schule zu erarbeiten.
Danach könne die Umwandlung beim jeweiligen Schulträger beantragt werden. Nach Genehmigung des geänderten Schulentwicklungsplanes durch das Kultusministerium könne die Umstellung mit Klasse 5 beginnend zum Schuljahresbeginn 2011/2012 erfolgen.
Man wolle gut vorbereiten und zusammen mit den Schulleitungen das Konzept als ein Angebot an die Schulen behutsam, mit ausreichend Zeit für die Umsetzung und tatkräftiger Unterstützung seitens des Ministeriums angehen. Das gelte in gleichem Maße für die Berufsschulen, die mit den Mittelstufenschulen kooperieren wollen.
Der Hessische Philologenverband (HPhV) begrüßt das Konzept. Die hessische Landesregierung reagiere auf die demografische Entwicklung und das Wahlverhalten der Eltern. Der HPhV befürworte, dass es für Hauptschüler ein eigenes Angebot mit stärkerer berufspraktischer Orientierung geben solle. Hauptschüler seien eine eigene Schülerklientel, die besonderer Unterstützung sowie einer ganz eigenen Didaktik zur Stärkung ihrer individuellen Potenziale bedürfe. Ebenfalls positiv bewertet der HPhV, dass die Pläne zur Mittelstufenschule den Erhalt der Schulvielfalt vorsähen, solle es doch nach dem Prinzip „ein Eingang – zwei Ausgänge“ auch weiterhin den Hauptschul- sowie den Realschulabschluss geben.
Deutlich weniger positiv bewertete der Gesamtverband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen (GLB) das vorgestellte Konzept. Bisher gehöre die Berufsorientierung zum Aufgabenspektrum der allgemein bildenden Schulen und die berufsbildenden Schulen seien in erster Linie für die Berufsausbildung junger Menschen zuständig. Die Gruppe der Auszubildenden stelle im dualen System der Berufsausbildung mit mehr als 110.000 jungen Menschen die weitaus größte Gruppe. Hier läge eindeutig das „Kerngeschäft“ der berufsbildenden Schulen, obwohl sie in den letzten Jahren u. a. in den Bildungsgängen zur Berufsvorbereitung sehr erfolgreich gewesen seien.
Der GLB mahnt zuvorderst eine dringende Verbesserung der realen Unterrichtsabdeckung an den berufsbildenden Schulen an, bevor von den beruflichen Schulen zusätzliche Aufgaben bei Haupt- und Realschülern/ innen wahrgenommen werden könnten.
Der Verband der Lehrer an Grund-, Haupt-, Real-, Förder- und Gesamtschulen (VDL) begrüßt, dass die Umstrukturierung der tradierten Schulformen nur auf der Basis freiwilliger demokratischer Entscheidungsprozesse erfolgen darf. Die in den Hauptfächern erst ab Klasse 6 verbindlich vorgeschriebene Differenzierung führe für den VDL allerdings zu einer Absenkung der Anforderungen für potentielle Realschülerinnen und Realschüler. Deshalb sei es unabdingbar, dass die bildungsgangspezifischen Lehrplaninhalte der Hauptschule und der Realschule auch in der Mittelstufenschule ihre Verbindlichkeit behalten, um die Qualität des Realschulabschlusses sicherzustellen.
gez.: Norbert Naumann
