DLH-Nachrichten
Hier finden Sie die Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL).
Der Lehrerverband Hessen (DLH) ist der Zusammenschluss der drei Verbände
· Hess. Philologenverband, Gewerkschaft der Gymnasiallehrerinnen und -lehrer (HPhV)
· Gesamtverband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen (GLB)
· Verband der Lehrer an Grund-, Haupt-, Real-, Förder- und Gesamtschulen (VdL)
Das Bündnis des DLH spiegelt die Eigenständigkeit der Interessenvertretung der Lehrerinnen und Lehrer der verschiedenen Schulformen am besten wieder und nutzt gleichwohl die Synergie-Effekte der Kompetenzen dreier spezialisierter Verbände in der Personalratsarbeit beim Hessischen Kultusministerium und den Staatlichen Schulämtern.
Nachrichten aus dem HPRLL März 2009
vom 11.03.2009„Neues“ Lehrerzuweisungsverfahren zum Schuljahr 2009/10
Die Lehrerzuweisung wird in einem seit 1993 gültigen Erlass geregelt. Die Veränderung der Zuständigkeit bei der Zuweisung vom RP auf die Ebene der St. Schulämter habe der HPRLL stillschweigend akzeptiert. Die Änderung des HSchG habe in § 152 Abs. 2 eine Regelung durch eine RVO vorgesehen. Da aber keine RVO erstellt worden sei, bleibe der Erlass Grundlage für die Lehrerzuweisung. Nun solle aber mit einer Neuregelung eine zentrale Lehrerzuweisung vom HKM an die Schulen erfolgen.
Die Dienststelle sagt, dass aufgrund der besonderen Umstände der erste Entwurf der Lehrerzuweisung für Mitte Februar 2009 vorgesehen sei. Durch die Koalitionsvereinbarungen könnten sich eventuell noch Veränderungen ergeben. Es bleibe bei der üblichen Form, der Entwurf werde wohl aber etwas differenzierter und komplexer. So sei beispielsweise nicht mit einer, sondern mit zwei Übersichtsseiten pro St. Schulamt zu rechnen. Es bleibe aber definitiv bei einer Zuweisung der Stellen an die St. Schulämter. Lediglich die Durchführung des Verfahrens, also wie das HKM anweise, sei modifiziert.
Die erste Abfrage sei deshalb so früh terminiert, weil eine frühzeitige Bindung der Lehrerinnen und Lehrer an Hessen erfolgen soll. Die einzelne Schule erhalte sehr frühzeitig Kenntnis über die ihr nach Grundunterrichtsversorgung zustehenden Stunden, nicht aber über die einzelnen Stellen. Die St. Schulämter würden sicherlich weitere Stunden, z. B. für den gemeinsamen Unterricht auch schon früh verteilen.
Der HPRLL sagt, dass er nicht sehe, worin der Unterschied zwischen der Zuweisung von Stunden und der Zuweisung von Stellen liegen solle. Beides sei doch direkt miteinander verbunden. Die Dienststelle selbst spreche von einer zentralen Zuweisung an die Schulen.
Die Dienstsstelle sagt, dass die Schulen Kenntnis über die ihnen nach der Berechnung durch das HKM zustehenden Stunden erhalten würden, es aber keine direkte Stellenzuweisung vom HKM an die einzelne Schule gäbe. Am Zuweisungsverfahren selbst ändere sich nichts. Bereits am 30. Januar gäbe es eine erste Einbindung der St. Schulämter. Es seien auch keine Beschwerden aus den St. Schulämtern erhoben, sondern höchstens Bedenken wegen möglicher Einschränkungen der Handlungsräume geäußert worden. Beim Abgleich Ende März könne man sich dann noch genauer zu den zustehenden Stellen äußern, so dass letztendlich die Schulen 100 % der Unterrichtsversorgung erhalten sollen und nicht 99 %. In der Vergangenheit seien St. Schulämter z. T. von der Sollzuweisung an Stunden abgewichen. Dies könne immer noch möglich sein, wenn eine Schule auf ihr zustehende Stellen bzw. Stunden verzichten würde. Es dürfe aber nicht zu Lasten der Grundunterrichtsversorgung gehen.
Eine Schule müsse wie im Erlass vorgesehen eine Unterrichtsversorgung von 100 % erhalten. Die St. Schulämter hätten die Aufgabe, so schnell wie möglich Verträge abzuschließen bzw. Einstellungen vorzunehmen. Die Durchführung des Soll/Ist-Abgleichs sei nicht Angelegenheit des HKM, es habe dazu auch gar nicht das Personal, sondern die Aufgabe der St. Schulämter. Die vom HKM übermittelten Prognosen seien Gesprächsgrundlagen zwischen Schulen und St. Schulämtern. An eine Kontrolle durch das HKM sei nicht zu denken.
Im HKM sei auch das Personal zur Durchführung zentraler Verfahrensregelungen nicht vorhanden, es sitze in den St. Schulämtern. Das HKM teile den einzelnen Schulen lediglich das Soll mit. Die im Zuweisungserlass eindeutig geregelten Zuschläge könnten frühzeitig berücksichtigt werden. Wenn sich beispielsweise Klassenzusammenlegungen durch das automatisierte Verfahren ergeben würden, das St. Schulamt sie aber aus guten Gründen nicht vollziehen will, sei nach der entsprechenden Rückmeldung eine besondere Zuweisung erforderlich. Auch weitere zusätzliche Stunden (Zuweisungserlass Anlage 19) könnten schon früh vom St. Schulamt an die Schulen gegeben und an das HKM gemeldet werden. Die Zuweisung nach Stundentafel und die Zuschläge für Differenzierung seien die Quelle für den Wahlunterricht. Bei der 100 %-igen Grundunterrichtsversorgung habe das St. Schulamt keinerlei Spielraum.
Verordnungsentwurf über das besondere berufsbegleitende Verfahren zum Erwerb einer einem Lehramt gleichgestellten Qualifikation
Infolge der VGH-Entscheidung im Eilverfahren vom 22.01.2009 seien die St. Schulämter darüber informiert worden, nicht nach dem Verordnungsentwurf tätig zu werden. Es sei den Staatlichen Schulämtern hingegen gelungen, dass alle 152 Betroffenen mit einem Vertretungsgrund einen Anschlussvertrag erhalten konnten.
Das Hauptverfahren stünde aber noch aus. Es sei noch keine Entscheidung darüber gefallen, ob die Dienststelle den Rechtsweg beschreiten will.
Nach Ansicht des HPRLL müsste der Erlass Quereinstieg verlängert werden.
Der HPRLL möchte in einer Übersicht wissen, welche Qualifikationen die eingestellten Personen haben und wie sie eingesetzt sind.
Konzept zur Neuregelung der Arbeitszeit für Ausbilderinnen und Ausbilder
Im AfL arbeitet eine Gruppe an einem Konzept. Die Dienstsstelle sagt, dass aber noch kein offizielles Papier existiere. Vom HKM sei kein Anstoß ausgegangen. Man müsse abwarten, was die Arbeitsgruppe formuliere. Bei ernsthaften Überlegungen müsse dies mit der Hausspitze besprochen werden, dann mit dem HPRLL.
Befristete Beschäftigungsverhältnisse: Bezahlung der Sommerferien
Im zweiten Erlassentwurf ist die Erfordernis des Anschlussvertrags weggelassen. Die Einbeziehung und Bezahlung der Sommerferien ist bei einjährigen Verträgen jetzt garantiert. Bei kurzen Verträgen stelle sich die Einbeziehung der Sommerferien nicht, sagt die Dienststelle und stellt die Zustimmungsaufforderung. Der HPRLL stimmt zu, da nach längerer Diskussion ein tragfähiger Kompromiss gefunden wurde, der in den meisten Fällen die Inanspruchnahme von Mitteln der sozialen Sicherung überflüssig machen dürfte.
Der HPRLL geht ferner nach der letzten Erörterung davon aus, dass der Erlass keinen Zweifel daran lässt, dass die Staatl. Schulämter bei der Festlegung der Vertragsdauer bei den verschiedenen Vertretungsanlässen einheitlich verfahren sollen.
Er gibt – im Interesse aller Beteiligten – seiner Hoffnung Ausdruck, dass die Staatl. Schulämter den Erlass noch vor den Sommerferien durch entsprechende Vertragsänderungen umsetzen.
Änderung der regelmäßigen Arbeitszeit der hauptamtlich tätigen schwerbehinderten Beamtinnen und Beamten (Pflichtstundenverordnung)
Die Änderung der VO könne noch nicht im März-ABl erscheinen, da auch die Landespersonalkommission damit befasst werden müsse. Die Vorgriffsregelung sichere aber, dass der durch die Rückwirkung entstandene Anspruch auf Verrechnung der Stunden im 2. Schulhalbjahr eingelöst werden könne.
Der HPRLL bedauert, dass für die bereits pensionierten Kolleginnen und Kollegen eine Nachzahlung nach den Regeln der Mehrarbeitsvergütung vorgesehen sei. Vielmehr müsse ein entsprechender Anteil des Gehalts erstattet werden. Die Dienststelle sagt, dass sie nach der Mehrarbeitsvergütung die Nachzahlung vornehmen werde.
Geplante Veränderungen der Oberstufen-VO
Auf die Frage des HPRLL, wann die im Prinzip seit Oktober fertige OAVO in die Beteiligung gebracht werde, antwortet die Dienststelle, dass noch die Koalitionsabsprache berücksichtigt werden müsse.
Der DLH spricht sich für eine zügige Umsetzung zum Schuljahr 2009/10 aus, damit in der Phase der durch die Einführung von G8 erhöhten Schülerzahl ein Schülerjahrgang nicht über zwei verschiedene Verordnungen informiert werden müsse. Es ist für die Kolleginnen und Kollegen an den Oberstufen auch nicht motivierend, in dieser stressigen Zeit sich noch für 3 verschiedene Schülerjahrgänge nach drei verschiedenen Verordnungen richten zu müssen.
Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst - Terminsetzung zur Übernahme der hessischen LiV auf die Rangliste zum Einstellungstermin 01.08.2009
Der HPRLL betont, dass die hessischen Referendarinnen und Referendare nicht gegenüber Bewerberinnen und Bewerbern aus anderen Bundesländern benachteiligt werden dürften. Aus anderen Bundesländern kämen LiVs früher auf die Rangliste als hessische. Dieser Nachteil für hessische LiVs könne nicht hingenommen werden.
Eine Verschiebung des Übernahmetermins auf die Rangliste sieht die Dienststelle als problematisch an.
Änderungen bei der Lehrerstellenzuweisung für das Schuljahr 2009/2010
Nachdem die Grundunterrichtsversorgung vollständig sichergestellt sei, regt der HPRLL an, den Pool für besondere Aufgaben in künftigen Verfahren zu verstärken. Die „untere Ebene“ brauche „Spielräume“, die Maßnahmen müssten mit den GPRLL unter Beachtung der Selbstständigkeit der Regionen abgesprochen werden. Er fragt ferner nach Änderungen bei den Faktoren.
Die Dienstsstelle kann situationsbedingt nur über bekannte Veränderungen sprechen. So sei nach Abschaffung der „Sternchenregelung“ in der 1. Klasse der Grundschule die Höchstzahl auf 25 Kinder pro Klasse festgelegt. Dies gelte auch in den nächsten Jahren für die Klassen 2, 3 und 4. Damit gehe eine Erhöhung des Zuschlags von 0,7 auf 1 Stunde einher. Wenn eine Schule jedoch beispielsweise 28 Kinder in einer Klasse belasse, um eine gewachsene Zusammensetzung nicht zu ändern, habe sie Gelegenheit mehr zu differenzieren. Dies stelle eine gewisse Freiheit für die Schulen dar. Die in der Presse angekündigte 1 Stunde Differenzierung für die 1. Klasse führe zu einem Bedarf von etwas mehr als 100 Stellen, es gäbe allerdings noch keine abschließenden Berechnungen.
Auch in den Eingangsklassen der weiterführenden Schulen falle die “Plus3-Regelung“ grundsätzlich weg.
Für diese Maßnahmen werde ein Teil der 1000 zusätzlichen Stellen berücksichtigt, ein anderer Teil werde zur 100%-igen Grundunterrichtsversorgung benötigt.
An den Gymnasien und kooperativen GS müsse es durch die Parallelität von G8 und G9 für jede Jahrgangsstufe eine spezielle Zuweisung geben. Für die iGS würden die Zuschläge etwas nach oben gesetzt, welche es aber seien, sei noch unklar, weil dies noch nicht abgesichert sei. Durch die Veränderung der Stundentafel an den Gymnasien (Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung in der Einführungsphase), werde sich an der GO eine Erhöhung des Schülerfaktors ergeben.
Bei der Zuweisung an die Förderschulen gibt es Überlegungen, das zur Zeit gültige Verfahren mit stufenweiser Berechnung von Sollklassen unter Einbeziehung der existierenden Mittelwerte demnächst zu ändern. Sollklassenmittelwerte sollen nicht mehr gebildet werden. In den Stufen 1 u. 2, 3 u. 4, 5 u. 6 und 7 bis 9 sollen zielgleiche Förderschulen nach der Stundentafeln der Grund- und Hauptschule versorgt werden. Bei der Stundentafel für Lernhilfeschulen sollen die Zuschläge, soweit es möglich sei, deutlich erhöht werden.
Bei den beruflichen Schulen werde es keine Schülerfaktoren geben.
Es sei daran gedacht, für Flächenbereiche eventuell Zuschläge festzuschreiben.
Ein kurzes Wort zur Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP
Natürlich werden vom DLH viele Punkte der Vereinbarung als Schritte in die richtige Richtung begrüßt, z. B. 2500 neue Stellen, 105 %ige Lehrerversorgung, Senkung der Klassenobergrenzen beginnend bei den Eingangsklassen, Freiwilligkeit bei der Entscheidung zur Selbstständigkeit der Schulen, Erhöhung der Lernmittel, Schulvorbereitungsjahr am Kindergarten, in der Grundschule schriftliche Arbeiten und Standards für die Fremdsprache, Erhalt der drei Bildungsgängen mit entsprechenden Abschlüssen, eine Stärkung der SchuB-Klassen, die Einführung eines qualifizierenden Realschulabschlusses und die Erweiterung des Ganztagsschulangebots.
Abzuwarten bleibt, ob sich folgende Vereinbarungen bewähren: Möglichkeit 20 % der Lehrerzuweisung in Geldmittel umzuwandeln, Rechts- bzw. Teilrechtsfähigkeit je nach Bedarf, enge personelle Kooperation von Haupt- und Realschulen mit den beruflichen Schulen, Überarbeitung G8, +/- bei den Zeugnisnoten in S1, Qualifizierung der Quereinsteiger.
Äußerst negativ muss aber bewertet werden, dass trotz vorgesehener Stärkung der Schulleiter/innen und interner und externer Qualitätssicherungssysteme kein Wort zu einer ebenfalls notwendigen Stärkung der Personalräte und Ausweitung der Mitbestimmung formuliert ist. Soll die Einführung der Bildungsstandards erfolgreich verlaufen, muss die Umsetzung in den Schulen von den Kolleginnen und Kollegen geleistet werden. Wir brauchen Experten der Unterrichtsqualität in den Schulen. Daher erstaunt auch, dass die Verringerung der Lehrerarbeitszeit, die Fortschreibung der Altersteilzeit und die erforderliche Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufs keine Erwähnung finden.
Zwar wird die Aufforderung anerkannt, dass bei der Dienstrechtsreform auch eine Einführung von funktionsfreien Aufstiegsmöglichkeiten für Grund-, Haupt-, Real- und Förderschullehrer – eine alte Forderung des DLH – geprüft werden soll, dass aber eine ebenso notwendige Erhöhung der A14- und A15-Stellen an den Schulen im Gymnasial- und Berufsschulbereich nicht angesprochen wird, wird heftig kritisiert.
gez.: Norbert Naumann
