HPHV - Hessischer Philologenverband

Die Gewerkschaft der Gymnasiallehrrerinnen und Gymnasiallehrer in Hessen

DLH-Nachrichten

Hier finden Sie die Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL).

 

Nachrichten aus dem HPRLL Juni 2009

vom 02.06.2009

Zusammenarbeit zwischen HKM und HPRLL

Frau Kultusministerin Henzler und Herr Staatssekretär Brockmann waren nach den Osterferien zum ersten Mal in einer gemeinsamen Sitzung des HPRLL mit der Dienststelle.
Der HPRLL hat den Eindruck, dass sich der Informationsfluss seit Amtsantritt der Ministerin etwas verbessert hat. Der HPRLL müsse ein Interesse an frühzeitiger Information und Beteiligung bei allen Themen haben, die für Lehrkräfte relevant sind. Die Maßnahmen müssten noch beeinflussbar sein und Argumente beider Seiten müssten geprüft werden können. Der HPRLL habe jedenfalls ein Interesse daran, dass die Zahl der Beschlussverfahren reduziert wird.
Ministerin Henzler bzw. Staatssekretär Brockmann wollen an bis zu drei gemeinsamen Sitzungen pro Jahr eine Teilnahme ermöglichen. Berichte, wie die vom HPRLL angesprochenen (Fortbildungsbericht des IfQ, Arbeitsbericht der Projektgruppe „Eigenverantwortliche Schule“), könnten dann weitergegeben werden, wenn sie mit der Hausspitze abgestimmt worden seien.

Verordnungsentwurf über das besondere berufsbegleitende Verfahren zum Erwerb einer einem Lehramt gleichgestellten Qualifikation unter Änderung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes


Die Regierungsfraktionen haben einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes vorgelegt, der die Ermächtigungsgrundlage für die Einstellung von Personen ohne Lehrerausbildung schafft. Wenn die Schulen wollten, könnten sie die sich eröffnenden Möglichkeiten zur Einstellung von Quereinsteigern bereits zum 1. 8. 2009 nutzen.
Die dazugehörige VO sieht vor:
• Vorrang ausgebildeter Lehrkräfte vor Quereinsteigern
• universitärer Abschluss der Bewerber/innen
• Einstellung nur in Mangelfächern bzw. Mangelbereichen
• mehrjährige Berufserfahrung im studierten Berufsfeld
• Zuständigkeit des AfL für die Durchführung des Verfahrens zur Feststellung der Gleichwertigkeit mit einem Lehramt
• Bereitstellung der verpflichtenden Qualifizierungsmodule durch das AfL und – im Rahmen vorhandener Kapazitäten – weiterer Ausbildungsangebote an den Studienseminaren
• Führung einer zentralen Liste aller Bewerber/innen durch die Zentralstelle für Personalmanagement (ZPM)
• Schulleiter/in: Anforderungsprofil (Rechtmäßigkeit wird vom St. Schulamt überprüft); Auswahl (Überprüfungsgremium); innerhalb einer sechsmonatigen Erprobungszeit Eignungsfeststellung zur Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme; während der berufsbegleitenden Qualifizierung Betreuung, Unterstützung und Sicherstellung der Beratung durch geeignete Lehrkräfte; Bewertung des Qualifizierungsportfolios, Personalgespräche; Zeitressourcenvergabe; Gutachten hinsichtlich der Erfüllung der Qualifizierungsauflagen
• Qualifizierungsauflagen werden individuell vom AfL festgelegt; Qualifizierungsphase dauert maximal 3 Jahre; Verlängerung um bis zu 2 Jahren möglich; Qualifizierungsphase wird mit einer Prüfung abgeschlossen; AfL beruft die Prüfungskommission; Prüfung besteht aus geplanter und reflektierter Unterrichtspraxis sowie einer mündlichen Prüfung
Für den Personenkreis des Programms „Lehrer nach Hessen“ und weitere unbefristet und befristet an den Schulen Beschäftigte soll die Qualifizierung ermöglicht werden. Auch hier habe das AfL die Qualifikationskriterien festzulegen.
Der HPRLL begrüßt die ausgeführten Gesichtspunkte. Die Schulen und insbesondere die Mentorinnen und Mentoren müssten in diesen Fällen allerdings eine gewaltige Arbeit leisten, für die man eine entsprechende Entlastung bereitstellen müsse. Die begleitende Qualifizierung könne nicht während des Unterrichtens erbracht werden.
Die Dienststelle sagt, dass es für die Quereinsteiger eine intensive Schulung geben solle, bevor sie den Unterricht aufnähmen. Die Länge – 14 Tage oder 3 Wochen – sei noch offen.
Für den Monat Juni sei die 3. Lesung des Gesetzentwurfs vorgesehen, danach bzw. parallel würden die VO und der Erlass fertiggestellt werden. Eine Art „Crashkurs“ in den Sommerferien sei nur für neue Quereinsteiger geplant, für diejenigen, die bereits an den Schulen unterrichten, natürlich nicht.
Ministerin Henzler weist darauf hin, dass die Schulen für eine Betreuung der Quereinsteiger noch vorhandene Mittel aus „Unterrichtsgarantie Plus“ verwenden könnten. Das Problem bei der Lehrereinstellung sei, dass nicht immer Köpfe für die zugewiesenen Stellen vorhanden seien. Deshalb würden den Schulen 10% der Stellen als Mittel zugewiesen. Schulen müssten nicht warten, bis sich geeignete Bewerber fänden, sondern könnten z.B. Referendare beschäftigen oder mit den Mitteln Überstunden bezahlen. Diese Regelung werde bereits zum kommenden Schuljahr greifen.
Ressourcen in Höhe eines Stellenäquivalents von 8 Stunden pro Person und Schuljahr müssten bereitgestellt werden. Damit könne ungefähr zur Hälfte die Verpflichtung an den Seminaren finanziert werden. Der andere Teil stünde den St. Schulämtern für Fortbildungsmaßnahmen und zur Weitergabe an die Schulen zur Verfügung. In der VO wolle man aber keine Entlastungsstunden festlegen. Bevorzugt werde eine Regelung per Erlass.
Der HPRLL merkt an, dass er immer für Weiterbildungsmöglichkeiten hinsichtlich einer S-I- Qualifikation für Grundschullehrkräfte eingetreten sei, die ja bereits eine pädagogische Ausbildung durchlaufen hätten. Er weist auch auf die Möglichkeit der Weiterqualifizierung von Fachlehrern für arbeitstechnische Fächer zu Studienräten in Mangelfächern hin.


Beteiligung des HPRLL in möglichen Vorbereitungen bzw. Diskussionen um Vorhaben im Bereich selbstständige Schule


Der HPRLL geht davon aus, dass Betroffene und der HPRLL einbezogen werden, wenn sich Überlegungen zur selbstständigen Schule konkretisieren. Er würde dann das Thema gerne intensiver mit der Ministerin erörtern. Bei den „Selbstverantwortung-Plus“-Schulen laufe die Kommunikation fast nur über die Schulleiter/innen. Mehr Selbstständigkeit von Schulen scheine nur eine stärkere Stellung des Schulleiters bzw. der Schulleiterin zu bedeuten.
Ministerin Henzler verweist darauf, dass die Hausspitze Zielvorstellungen auf der Grundlage der Koalitionsvereinbarung entwickelt habe, wonach in der kommenden Legislaturperiode jeder Schule das Recht eingeräumt werden solle, zur Selbstständigen Schule zu werden. Dafür solle den Schulen, die dies wünschten, die Rechtsfähigkeit oder Teilrechtsfähigkeit gegeben werden. Das Ministerium werde die Kriterien, welche die Schulen erfüllen müssten, und die Umsetzungsschritte ausarbeiten. Keine Schule solle gezwungen werden, diese Schritte zu gehen. Die „Selbstverantwortung-Plus“-Schulen wollten diesen Weg gehen, wenn auch mit unterschiedlicher Geschwindigkeit. An den Kriterien und Entwicklungsstufen werde mit Hochdruck gearbeitet, d. h. den „Selbstverantwortung-Plus“-Schulen werde bis zum nächsten Schuljahr ein Angebot zur Rechtsfähigkeit gemacht.
Der HPRLL kritisiert, dass der Arbeitsbericht der Projektgruppe „Eigenverantwortliche Schule“ vom 30.1.2009 dem HPRLL nicht zur Verfügung gestellt und mit ihm beraten worden sei. Der Arbeitsbericht enthalte eine deutliche Kritik an den bisherigen Ergebnissen des Projekts „Selbstverantwortung-Plus“ und ähnlicher Projekte. Personalräte seien an diesen Einschätzungen bisher nicht beteiligt worden.
Ministerin Henzler weist die Kritik zurück, weil der Arbeitsbericht zuerst im Ministerium besprochen werden müsse und man den neuen Bericht abwarten müsse, bevor man Schlussfolgerungen ziehe.
Im Übrigen gelte das Angebot, das man den Beruflichen Schulen mache, auch für die allgemeinbildenden Schulen.
Der HPRLL kritisiert, dass die Fortsetzung der Teilnahme an der Verlängerungsphase des Modellprojekts nicht von den Gremien der zu erprobenden Schulverfassung beschlossen werden könne, sondern nach § 127c HSchG von Gesamt- und Schulkonferenz.


Pläne zu einer Verlängerung der Altersteilzeitregelung


Der HPRLL wünscht sich klare Aussagen der Ministerin. Solange keine neue Regelung in Sicht sei, bitte der HPRLL die Ministerin, wenigstens die restriktive Praxis einiger Staatlicher Schulämter zu korrigieren. Er weist auf die Ungleichbehandlung der Kolleginnen und Kollegen durch eine unterschiedliche Verfahrensweise der Staatlichen Schulämter hin. So gebe es Staatliche Schulämter, die alle Anträge auf Altersteilzeit genehmigten und andere, die dies sehr restriktiv handhabten.
Ministerin Henzler erwidert, dass sie noch keine Aussagen machen könne, da gegenwärtig intensiv innerhalb der Regierung verhandelt werde. Federführend sei dabei das Innenministerium. Die unterschiedliche Haltung der Staatlichen Schulämter müsse man respektieren, weil sie für die Unterrichtsversorgung zuständig seien. Das HKM werde sich aus dem operativen Geschäft weitgehend zurückziehen. Mangelbereiche und Unterrichtsversorgung hätten Vorrang.


Befristete Beschäftigungsverhältnisse: Bezahlung der Sommerferien


Der HPRLL schildert die mangelhafte Umsetzung des Erlasses in verschiedenen Staatlichen Schulämtern. Die Konsequenz sei, dass die Inhaber befristeter Verträge weiterhin zur Arbeitsagentur gehen müssten. Auf der anderen Seite gäbe es Schulämter, in dem rund 80% aller befristeten Verträge so umgestellt seien, dass die Sommerferien bezahlt würden. Das zeige, dass die Umsetzung des Erlasses durchaus möglich sei.
Der HPRLL stellt die Frage nach der Verantwortung und nach weiteren Möglichkeiten der Dienststelle und regt an, dass das Kultusministerium die Schulleiter direkt anspricht. Der HPRLL schlägt ferner vor, bei den Staatlichen Schulämtern den Stand der über die Sommerferien 2009 verlängerten Vertretungsverträge abzufragen.
Ministerin Henzler verweist zunächst auf den FDP-Antrag im Landtag, in dem die Bezahlung der Sommerferien schon vor längerer Zeit gefordert worden sei. Für die Einlösung dieser Forderung seien im Haushalt 2009 16 Millionen € angesetzt.
Konkret seien die Schulämter zur Umsetzung des Erlasses aufgefordert worden. Wenn Schulämter nicht entsprechend handelten, müsse dies geklärt werden. Ein Erlass sei an die Staatlichen Schulämter gegeben worden, das Verfahren zu beschleunigen, was sich aber wegen der vielen Fälle und der personellen Besetzung teilweise als schwierig gestalte.

Geplante Veränderungen der Oberstufen-VO


Der HPRLL trägt vor, dass bei der Straffung sinnvolle Vorgaben aus der bisherigen Fassung verloren gehen würden, wie z.B. die „fachlich fundierte, vertiefte allgemeine und wissenschafts-propädeutische Grundbildung und eine an den Werten des Grundgesetzes, der Hessischen Verfassung und an den §§ 2 und 3 des Hessischen Schulgesetzes festgelegten Grundsätzen orientierte Erziehung“ und Zielvorstellungen wie etwa die Förderung von Phantasie und Kreativität. Der HPRLL plädiert deshalb für den Erhalt dieser Vorgaben in der bisherigen Fassung.
Die Regelungen in § 5 (2), nach der die Tutorenstunden obligatorisch werden, werden vom HPRLL begrüßt.
Der HPRLL regt an, dass es in Q4 keine vorgeschriebenen Leistungsnachweise mehr geben sollte. Die Verpflichtung zu einer Klausur stelle eine zu große Belastung dar und senke die Unterrichtsqualität. Der DLH plädiert für eine generelle Reduzierung der schriftlichen Leistungsnachweise in den Grundkursen auf 1 Klausur pro Halbjahr.
Mit einer neu geplanten Kommunikationsprüfung habe der HPRLL in der Sache zwar kein Problem, es seien aber laut § 14 (8) zwei Lehrkräfte dafür nötig. Das sei eine große Belastung und praktisch kaum durchführbar.
Die Dienststelle erwidert, dass die Kommunikationsprüfung sogar für die Abiturprüfung angedacht war, dann aber andere Lösungen gewählt worden seien. Die Kommunikationsprüfung ersetze immerhin eine Klausur, was zur Entlastung beitrage. Die Bewertung durch 1 Person sei fragwürdig. Außerdem müsse dann 1 Lehrkraft gleichzeitig Sprechimpulse geben und dokumentieren.
Für den HPRLL bleibt die Frage, wo die zweite Lehrkraft herkommen soll, dennoch unbeantwortet. Er weist nachdrücklich darauf hin, dass das in der Schulpraxis nicht machbar sei.
Die Vergleichsarbeit lehnt der HPRLL ab, weil Aufwand und Störung des Unterrichts im Kurssystem ohne Fachleisten erheblich seien. Die Dienststelle will dies in die weiteren Überlegungen einbeziehen.
Bei der Zulassung zur Qualifikationsphase will die Dienststelle den Vorschlag des HPRLL prüfen, das Wort „verbindlich“ bei den zulassungsrelevanten Fächern zu streichen.
Der HPRLL merkt ferner an, dass er die Einführung der einfachen Mehrheit in der Zulassungskonferenz zur Q-phase ausdrücklich begrüßen würde.
Die erweiterte Wahlmöglichkeit für Präsentationsprüfungen habe einen Mehrbedarf an Ressourcen zur Folge.
Die vorgesehene Möglichkeit, nach einer null Punkte-Prüfung im 4. oder 5. Prüfungsfach eine Nachprüfung ablegen zu können, begrüßt der HPRLL ebenso wie die künftige Bekanntgabe der Bewertung der Prüfungsleistung am Ende des Prüfungstags. Diese Regelungen sollten im Rahmen der Übergangsregelung bereits ab den Abiturprüfungen 2010 eingeführt werden.
Der HPRLL sieht in der Möglichkeit, dass das HKM anordnen kann, dass die Schulen für alle oder für bestimmte Abiturprüfungsfächer Aufgabenvorschläge einreichen, die mögliche Anordnung von Mehrarbeit in unbestimmtem Umfang. Er schlägt stattdessen vor, dies über Werkverträge o.ä. zu machen. Die Dienststelle sieht darin nur die Festschreibung der gegenwärtigen Praxis. Die Juristen sagten, es sei eine allgemeine Dienstpflicht für die Lehrkräfte, die in der Qualifikationsstufe unterrichten, und gehöre in die Verordnung.
Der HPRLL ist völlig anderer Auffassung. Es handele sich um eine zusätzliche Aufgabe, die auch nirgends in der Allgemeinen Dienstordnung benannt sei, vergleichbar der Erarbeitung von Lehrplänen, wofür es Entlastungsstunden gäbe. Zwischenbehördliche Leistungsverrechnungen seien angebracht.
Der HPRLL moniert das 5. Prüfungsfach. Dieses sei von der KMK freigestellt. Der Wegfall des 5. Prüfungsfaches würde die Qualität der hessischen Schulen nicht im geringsten mindern. Das 5. Prüfungsfach verursache erhebliche Mehrbelastungen und führe zu zusätzlichem Unterrichtsausfall.
In der Regelung, dass bei Nichteinigung des Fachausschusses die oder der Vorsitzende entscheide, sieht der HPRLL eine Missachtung der Professionalität der Lehrkräfte. Der HPRLL sei für eine Mehrheitsentscheidung, allenfalls mit einer Einspruchsmöglichkeit für die Vorsitzende oder den Vorsitzenden.
Die Dienststelle geht von einer gemeinsamen Bewertung aus. Wenn die oder der Vorsitzende sachfremde Erwägungen anstellen würden, würde das Staatliche Schulamt die Entscheidung aufheben.
An der geplanten Stundentafel für das nächste Schuljahr dürfte es keine Änderungen mehr geben.
Der HPRLL moniert, dass der Schülerfaktor zwar geändert worden sei, aber nur unzureichend. Bisher seien 2 bis 4 Stunden zusätzlich zu den Pflichtkursen zu belegen gewesen, jetzt 5 Stunden. Die Schüler müssten jetzt einen weiteren Kurs und 1 Stunde Mathematik mehr belegen.


Beamtenrechtanpassungsgesetz: Probezeit für Beamtinnen und Beamte


Der HPRLL moniert, dass die Kolleginnen und Kollegen über die Neuregelung der Probezeit nicht von der Dienststelle informiert worden seien.
Die Dienststelle erwidert, dass das Gesetz 2008 in den Landtag eingebracht, zwischenzeitlich den „diskontinuierlichen“ parlamentarischen Verhältnissen zum Opfer gefallen und schließlich im März 2009 verabschiedet worden sei. Es sei auf der Homepage des HMdI veröffentlicht worden, die Informationen an die Staatlichen Schulämter seien im März mit dem Infoblatt des HMdIS herausgegangen und man sei davon ausgegangen, dass die Schulen die Betroffenen informieren würden. Über den Wegfall des Instituts der Anstellung sei nicht zwingend zu informieren gewesen.
Der HPRLL weist darauf hin, dass er von vielen Kolleginnen und Kollegen angesprochen worden sei, die bereits überprüft waren und deren Würdigungsbericht für die Verbeamtung auf Lebenszeit bereits geschrieben war, deren Schulleitung jedoch von nichts wusste. Schulleiterinnen und Schulleiter wollten z.T. noch Unterrichtsbesuche durchführen. Das sei ein unglaubliches Informationsdefizit.
Der HPRLL spricht weiterhin an, dass vorgesehen sei, nach 1 ½ Jahren Probezeit eine Zwischenbeurteilung anfertigen zu müssen. Diese Regelung stehe aber in der Hessischen Laufbahnverordnung (HLbVO), die nicht für Lehrkräfte gälte. Wenn für Lehrkräfte eine Regelung, die keineswegs analog sein müsse, erstellt werde, müsse der HPRLL beteiligt werden.
Die Dienststelle sagt, dass dies auf eine eigene Laufbahn-VO für Lehrkräfte hinauslaufe. Sie möchte hier nicht besonders initiativ werden, andererseits stünde der Punkt generell auf der Agenda.
Der HPRLL macht deutlich, dass er keine Laufbahn-VO für Lehrkräfte fordere, dass aus der neuen Regelung des Hessischen Beamtenrechtsanpassungsgesetzes aber eine Zwischenbeurteilung für Lehrkräfte nicht abgeleitet werden könne, da die HLbVO nun einmal für Lehrkräfte keine Gültigkeit besitze. Wenn aber ein St. Schulamt Verwaltungsregelungen formuliere, müsse dies mit dem jeweiligen GPRLL erörtert werden. Die Initiativen, Regelungen für eine Zwischenbeurteilung bei Lehrkräften zu formulieren, sollten seitens der Dienststelle nicht forciert, sondern eher gebremst werden.
Die Dienststelle sagt, dass Umsetzungen in die Verwaltungspraxis immer etwas schwierig seien. Die Dienststelle wolle die nächste Führungskonferenz nutzen, um vereinheitlichte Verfahren der Staatlichen Schulämter herbeizuführen. Die Dienststelle sagt, dass sie anhand des Schreibens des HPRLL mit der Bitte um erneute Prüfung der Frage der Verbeamtung auf Lebenszeit von bereits im Dienst befindlichen Lehrkräften im HMdIS nachgefragt habe und informieren werde, sobald die Antwort vorläge.


Erlassentwurf Verarbeitung personenbezogener Daten am häuslichen Arbeitsplatz der Lehrkraft


Die Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen vom 4.2.2009 ermöglicht die Verarbeitung personenbezogener Daten für dienstliche Zwecke auch automatisiert am häuslichen Arbeitsplatz, sofern die notwendigen Sicherungsmaßnahmen im Sinne des § 10 des Hessischen Datenschutzgesetzes eingehalten werden. Die Tatsache der häuslichen Verarbeitung ist der Schulleitung anzuzeigen. Ein beispielhaftes Formblatt für diese Anzeige ist dem Erlass als Anhang beigefügt.
Die Lehrkraft sichert darin zu, dem Hessischen Datenschutzbeauftragten die Wahrnehmung der Kontrollaufgaben in seinem häuslichen Bereich zu ermöglichen und verpflichtet sich, dem/der Beauftragten des HDSB nach vorheriger Terminvereinbarung Zugang zu der häuslichen Arbeitsstätte zu gewähren, um die Einhaltung der gebotenen Maßnahmen zur Gewährleistung der IT -Sicherheit und des Datenschutzes zu überprüfen.
Der genutzte Rechner muss über einen aktuellen Schutz vor Schadprogrammen verfügen. Der häusliche Arbeitsplatz muss so eingerichtet sein, dass während der Nutzung des häuslichen Rechners die personenbezogenen Daten von Unbefugten nicht eingesehen werden können. Wenn die Bearbeitung von personenbezogenen Daten unterbrochen wird, ist der Zugang zum Rechner und zu den Daten durch den Anwender bzw. die Anwenderin zu sperren. Ein passwortgeschützter Bildschirmschoner ist zu aktivieren.
Der Zugriff zu den gespeicherten personenbezogenen Daten muss kontrollierbar gestaltet sein (gesicherte Dateiablage mit wirksamem Passwortschutz, verschlüsselte Speicherung). Die Dateiablage muss getrennt von den sonstigen Daten auf einem externen Datenträger erfolgen, z.B. einer externen Festplatte bzw. einem USB-Stick, der ausschließlich für diesen Zweck genutzt wird und der gesondert und verschlossen aufbewahrt werden kann. Werden personenbezogene Daten auf Datenträgern außerhalb der Wohnung mitgeführt, z.B. beim Transport zur Schule, so sind sie in jedem Fall zu verschlüsseln.
Arbeitsergebnisse - sofern diese personenbezogene Daten enthalten - sind zeitnah auf die Systeme der Schulverwaltung bzw. in die Schülerakten oder die Schulakten zu übertragen. Danach sind die Daten zu löschen oder die Texte zu anonymisieren.
Ist der Rechner in ein Netzwerk eingebunden, ist darauf zu achten, dass die passwortgeschützten und virtuellen Laufwerke bzw. Ordner nicht im Betriebssystem freigegeben sind.
Das HKM will ergänzend Informations- und Arbeitshilfen zur Verfügung stellen, wie die Auflagen des Erlasses kostengünstig erfüllt werden können.
.. Virtuelles Lernen in Berufsschulen (ViLBe)
Die 5 ausgewählten Pilotschulen fungieren in ihrer Region als Ansprechpartner und Berater für andere berufliche Schulen mit E-Learning-Konzepten.
Die Schulen haben laut HKM die Zustimmung der Gremien vor Ort (Gesamtkonferenz, Personalrat) für die Teilnahme am Modellprojekt eingeholt.
Ein Projektbeirat begleitet, unterstützt und berät das Projekt. Ihm gehört mindestens je eine Person folgender Institutionen an: HKM (Hessisches Kultusministerium), IQ (Institut für Qualitätsentwicklung), AfL (Amt für Lehrerbildung), HMWVL (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung), VhU (Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände), Staatliche Schulämter, Schulträger (Hessischer Landkreistag, Hessischer Städtetag), Arbeitsgemeinschaften der Kammern (IHK, HWK), Vertreter Ausbildungsbetriebe, FH Gießen-Friedberg HZW (Hochschulzentrum für Weiterbildung), BITKOM (Bundesverband Informationswirtschaft Telekommunikation und neue Medien e.V.).
.. Anrechnungsfaktoren für die Berechnung des Leiter-, Leitungs- und Schuldeputats
Die Anrechnungsfaktoren vom Sj. 2008/09 (Abl. 6/2008) gelten auch für das Schuljahr 2009/10).
.. Mehrbelastung durch Nachholtermin in der Abiturprüfung Mathematik
Bereits am 9.4.2009 hat der DLH Frau Kultusministerin Henzler in einem Schreiben aufgefordert, den Schulen für jede nachgeschriebene Klausur ein wirklich ausreichendes (!) zweckgebundenes Budget mit Richtlinien zur Verteilung zur Verfügung zu stellen. Einerseits sollte den betroffenen Kolleginnen und Kollegen eine Vergütung für die Mehrarbeit bei Erst- und Zweitkorrektur gezahlt werden und andererseits müssten die Kosten der Schule für Vertretungsunterricht, der durch die unumgängliche Freistellung der korrigierenden Lehrerinnen und Lehrer vom Unterricht verursacht wird, gedeckt werden. Auch sei der organisatorische Mehraufwand in der Schulleitung ggf. zu berücksichtigen. Die in der Höhe nicht befriedigende Reaktion des HKM überzeugt den DLH nicht.
.. Anpassung der Dienst-, Amts- und Versorgungsbezüge 2009/2010
Der DLH erkennt ausdrücklich an, dass das für den Tarifbereich ausgehandelte Ergebnis zeitgleich und bezüglich der linearen Erhöhung auch inhaltsgleich für die Besoldungs- und Versorgungsempfänger übernommen werden soll.
Im Detail ergeben sich folgende Regelungen:
.. Erhöhung der Bezüge um 3 %, rückwirkend zum 1. April 2009
.. Erhöhung der Bezüge um weitere 1,2 % zum 1. März 2010
.. Einmalzahlung für die Beamtinnen und Beamten in Höhe von 500 € zum 1. Juni 2009
.. Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um einen Sockel von jeweils 60 €, rückwirkend zum 1. April 2009
Heftig kritisiert der DLH allerdings, dass die Ruhestandsbeamtinnen und -beamten zwar die lineare Gehaltsanpassung erhalten, von der Einmalzahlung aber ausgenommen sind – erneut eine parmaßnahme zu Lasten der hessischen Beamtinnen und Beamten.
Auch ist den bis zu 42 Stunden arbeitenden hessischen Beamtinnen und Beamten nicht zu vermitteln, dass in Hessen - auch nicht teilweise - ein Sockeleinbau in die Gehaltstabelle wie in anderen Bundesländern erfolgt.
Nur bei deutlich sichtbaren Verbesserungen bei Arbeitszeit und bei Arbeitsbedingungen werden zukünftig noch genügend Nachwuchskräfte für die unsere Schulen gewonnen werden können.

gez.: Norbert Naumann

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