HPHV - Hessischer Philologenverband

Die Gewerkschaft der Gymnasiallehrrerinnen und Gymnasiallehrer in Hessen

DLH-Nachrichten

Hier finden Sie die Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL).

Der Lehrerverband Hessen (DLH) ist der Zusammenschluss der drei Verbände

· Hess. Philologenverband, Gewerkschaft der Gymnasiallehrerinnen und -lehrer (HPhV)

· Gesamtverband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen (GLB)

· Verband der Lehrer an Grund-, Haupt-, Real-, Förder- und Gesamtschulen (VdL)

Das Bündnis des DLH spiegelt die Eigenständigkeit der Interessenvertretung der Lehrerinnen und Lehrer der verschiedenen Schulformen am besten wieder und nutzt gleichwohl die Synergie-Effekte der Kompetenzen dreier spezialisierter Verbände in der Personalratsarbeit beim Hessischen Kultusministerium und den Staatlichen Schulämtern.

 

www.dlh-hessen.de

 

Nachrichten aus dem HPRLL Dezember 2011

vom 30.11.2011

Inhaltsübersicht:
•    Neustrukturierung der Staatlichen Schulämter, der Studienseminare, des AfL, des IQ und der Führungsakademie
•    Referendarstellen – Haushaltsplan der Landesregierung 2012
•    Vorbereitungsdienst für den Hessischen Schuldienst -Lehrerbedarf
•    Stand der Modulbeschreibung „Mitgestaltung der Selbstständigkeit von Schule“
•    Lernstandserhebungen / Mathematikwettbewerb
•    Verordnungsentwurf über die Pflichtstunden der Lehrkräfte, die Anrechnung dienstlicher Tätigkeiten und Pflichtstundenermäßigungen (Pflichtstundenverordnung)
•    Vertretungskonzept: Schulleitungs-lnfo von Staatsministerin Henzler vom 12.09.2011
•    Einrichtung einer SAP-HCM-Kultus-Schnittstelle
•    Aktuelle Entwicklungen in der Sek. II – OAVO
•    Mittlerer Abschluss für G8-Schüler Sek. I
•    Selbstständige Schule (SES) und Selbstständige Berufliche Schulen (SBS)
•    Fördermaßnahmen und Nachteilsausgleich in der Sekundarstufe II
•    Schulentwicklungsberatung - Fachberatung für Unterrichtsentwicklung

Information zur geplanten Änderung der BeihilfeverordnungNeustrukturierung der Staatlichen Schulämter, der Studienseminare, des AfL, des IQ und der Führungsakademie
Laut Dienststelle steht die Grundstruktur der Reform der Schulverwaltung nun fest. Auch seitens der CDU-Landtagsfraktion bestehe Unterstützung. Die Schulverwaltung in Hessen solle effizienter gestaltet und an die Erfordernisse der Selbstständigen Schule angepasst werden. Es werde eine Behörde mit einem Präsidenten als Landesschulamt und gleichzeitig als Lehrkräfteakademie geben. Die 15 Staatlichen Schulämter als Teil dieser Struktur könnten sich künftig ganz auf ihre regionalen Aufgaben konzentrieren, so dass sie noch leistungsfähiger ihre Aufgaben bei Schulaufsicht, Service und Beratung für die Schulen in der Region erfüllen könnten. Die Personalräte bleiben ebenfalls erhalten.
In der neuen Behörde werde es vier Abteilungen geben: Abteilung Z (Zentrale Dienste), Abteilung I (Staatliche Schulaufsicht), Abteilung II (Lehrkräfteakademie), Abteilung III (Schulqualität und Personalentwicklung). Die Details würden jetzt gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausgearbeitet und die Umsetzung der Reform in Ruhe vorgenommen werden.
Der DLH fragt sich, wie bei einer Einrichtung eines neuen zentralen Amtes mit einem Präsidenten und möglicherweise zwei Stellvertretern/innen Einsparungen vorgenommen werden sollen, wird sich aber weiteren Diskussionen nicht verschließen. Er hofft, dass dabei noch einmal die zu strikte Trennung in Service, Aufsicht und Unterstützung bei den Staatlichen Schulämtern überdacht wird.

Referendarstellen – Haushaltsplan der Landesregierung 2012
Laut Dienststelle werde die Zahl der Referendare mit 4800 in den kommenden Jahren auf dem gleichen hohen Niveau bleiben wie in den vergangenen Jahren. Der Kultusetat werde um 5,4 Millionen Euro aufgestockt. Bei jedem Einstellungstermin würden künftig jeweils 1190 Referendare neu eingestellt. Diese verlässliche Größe werde den Ausbildungsbedürfnissen und der künftigen Lehrerversorgung vollauf gerecht.
Die Verschiebung des Einstellungstermins vom 01.08. auf den 01.11. habe dazu geführt, dass besser nachgesteuert werden könne. Bereits zum 01.11.2011 habe man 1090 Referendare neu einstellen können.
Es bleibt festzuhalten, dass die Proteste von HPRLL und Gewerkschaften, besonders hat sich Dr. Dittmann (HPhV) beim Hessischen Ministerpräsidenten und den Fraktionen des Landtags eingesetzt, von Erfolg gekrönt waren. Der DLH sieht als Konsequenz der Entscheidung, dass auch die Zahl der Ausbilderinnen und Ausbilder und der Ausbildungsbeauftragten nicht im vorgesehenen Maß reduziert werden dürfe.
Der HPRLL begrüßt das Umdenken und die politische Entscheidung zum Erhalt der Stellen.

Vorbereitungsdienst für den Hessischen Schuldienst - Lehrerbedarf
Trotz der grundsätzlich positiven Entscheidung zum Erhalt der Referendarstellen möchte der HPRLL dem HKM in einem Schreiben einige Überlegungen zur Kenntnis geben, weil der Ausbildungsbereich auch zukünftig ganz entscheidend für die Gewinnung von qualifizierten Lehrkräften sein wird.
Bis heute habe das HKM keine konkreten Lehrerbedarfszahlen für die nächsten 10 - 15 Jahre vorgelegt. Die bisher zugrunde liegenden Schätzungen würden von einer Verringerung der Schülerzahlen ausgehen und einen geringeren Einstellungsbedarf prognostizieren. Diese Schätzungen berücksichtigten weder notwendige pädagogische Maßnahmen wie die Umsetzung der Inklusion, die Verringerung der Klassenhöchstgrenzen und den Ausbau von weiteren Ganztagsschulen noch die dringend gebotene Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Lehrerinnen und Lehrer sowie die Umsetzung einer angekündigten 105-prozentigen Zuweisung in einer Form, die die Qualität von Schule wirklich verbessern würde. Auch sei zu befürchten, dass nach Wegfall der Altersteilzeitregelung viele Kolleginnen und Kollegen aufgrund der massiv gestiegenen Arbeitsbelastung trotz hoher Abzüge früher in Pension gehen (müssen). Mit dem zukünftigen Lehrerbedarf sei jedenfalls eine Kürzung von Ausbildungsstellen ganz und gar nicht zu rechtfertigen.
Der HPRLL schreibt ferner, dass er auch immer wieder darauf hinweise, dass für die Ausbildung qualifizierter Lehrkräfte in den Schulen auch eine Entlastung der Mentorinnen und Mentoren zur  Unterstützung der LiV erforderlich sei.

Stand der Modulbeschreibung „Mitgestaltung der Selbstständigkeit von Schule“
Da am 01.11.2011 die neuen LiV, die nach novelliertem HLbG und novellierter HLbGDV ausgebildet werden, ihren Dienst angetreten haben, fragt der HPRLL nach den Modulbeschreibungen. Es bestehe außerdem Unklarheit über die in § 53 HLbGDV Abs. 2, Punkt 3 als verpflichtend genannte Ausbildungsveranstaltung „Mitgestaltung der Selbstständigkeit von Schule“. Die nicht vorhandenen Informationen und Planungsgrundlagen würden eine gründliche Vorbereitung auf die novellierte Ausbildung für Seminarleitung und Ausbilder/innen erschweren.
Im Einzelnen möchte der HPRLL wissen, wann mit der Bekanntgabe der Modulbeschreibungen zu rechnen sei und ob es für die inhaltliche Ausgestaltung der Ausbildungsveranstaltung „Mitgestaltung der Selbstständigkeit von Schule“ Vorgaben von Seiten des HKM oder des AfL gäbe. Auch fragt der HPRLL, wer an der inhaltlichen Gestaltung dieser Ausbildungsveranstaltung beteiligt werde.

Lernstandserhebungen / Mathematikwettbewerb
Im Amtsblatt 08/2011 wurde ein Erlass über die Durchführung von Lernstandserhebungen veröffentlicht, in dem eine verbindliche Durchführung für die Jahrgangsstufe 8 in mindestens einem Fach vorgeschrieben wird.
Auf Kritik an weiterer Arbeitsbelastung und der Forderung des HPRLL auf Ausgleich dieser erneuten Belastung äußerte die Dienststelle, dass sehr wohl an einen Ausgleich gedacht worden sei. In Kompensation sei zukünftig die Teilnahme am Mathematikwettbewerb freiwillig. Dies sei auch bei der HKM-Grundsatztagung Gesamtschulen geäußert worden.
Der HPRLL weist die Dienststelle darauf hin, dass sich diese Aussage nicht im Erlass zum Mathematikwettbewerb im Amtsblatt 07/2011 finden lasse. Da der Termin des Mathematikwettbewerbs in Kürze anstehe, sei dringend mittels Änderungserlass zum Mathematikwettbewerb eine Klarsteilung notwendig.

Verordnungsentwurf über die Pflichtstunden der Lehrkräfte, die Anrechnung dienstlicher Tätigkeiten und Pflichtstundenermäßigungen (Pflichtstundenverordnung)
Der HPRLL fordert erneut die Übernahme der Arbeitszeitkomponente des Tarifergebnisses für die Beschäftigten des Landes Hessen auf die Beamtinnen und Beamten und entsprechend auf die Lehrkräfte und lehnt den Entwurf der Pflichtstundenverordnung, der einmal die Verweigerung der tariflichen Arbeitszeit manifestiert und sogar noch Erhöhung von Arbeitszeit beinhaltet, ab.
Eine Verkürzung der Arbeitszeit/Unterrichtsverpflichtung für Lehrkräfte sei nicht nur tarifpolitisch überfällig, sondern die hohe Belastung der Beschäftigten sei ebenso inakzeptabel für deren Gesundheit und für die Qualität der Arbeit im Bildungswesen.

Das HKM habe in den vergangenen Jahren ein erhebliches Stellenvolumen in verschiedene „Berater“-Tätigkeiten (Schulentwicklungsberater, Schulinspektionen etc.) gesteckt, die keine Unterstützung, sondern oftmals eher eine zusätzliche Belastung für die Schulen darstellten. Daher fordere der HPRLL das HKM auf, unter Beteiligung des HPRLL alle bestehenden Beratungstätigkeiten zu durchforsten und die dabei frei werdenden Stellen den Schulen zuzuweisen.

Im Entwurf zur Pflichtstundenverordnung fehle weiterhin eine Regelung zu Anrechnungsstunden für Mentorinnen und Mentoren. Der HPRLL erwartet, dass das HKM seine Zusage bzgl. Anrechnungsstunden im Zusammenhang mit dem neuen HLbG und der HLbG-DV auch einhalte.
Dass die Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte an Abendgymnasien und Hessenkollegs noch einmal um zwei Stunden erhöht werden soll, sei ein massiver Angriff auf die schwierige Arbeitssituation der dort tätigen Lehrkräfte und auf die Schulen des zweiten Bildungswegs überhaupt. Angesichts solcher weiter verschlechterten Arbeitsbedingungen werde es noch schwieriger werden, qualifizierte Lehrkräfte für die Abendschulen zu finden. Der HPRLL halte den ZBW für einen unverzichtbaren Bildungsweg, der weder in seiner Qualität noch in seinen Arbeitsbedingungen weiter ausgehöhlt werden dürfe.

Eine Erhöhung der Pflichtstunden für Lehrkräfte, die überwiegend in der Förderstufe unterrichten, werde generell abgelehnt. Eine unterschiedliche Pflichtstundenzahl abhängig davon, ob eine Schule neben einer Förderstufe auch eine gymnasiale Eingangsklasse führe, sei nicht nachvollziehbar, denn die Arbeitsbelastung sei für alle Förderschullehrkräfte die gleiche. In der Vergangenheit habe die im Vergleich zur Sekundarstufe um eine Stunde niedrigere Pflichtstundenzahl an Förderstufen dazu gedient, die besondere Belastung anzuerkennen und wenigstens in Ansätzen auszugleichen.

Auch das Wegfallen von Anrechnungsstunden (z. B. für Lehrkräfte der BFZ, die an mehr als zwei Schulen eingesetzt sind, für Lehrkräfte, die mit mehr als der Hälfte ihrer Stunden in Hauptschulklassen mit mehr als 23 Schülerinnen eingesetzt sind) und die Deckelung der Ermäßigung bei Unterrichtseinsatz an mehreren Schulen auf maximal eine Stunde wird kritisiert.

Der HPRLL begrüßt, dass die Anrechnungsstunde für die Verbindungslehrkraft einer Schule weiter explizit ausgewiesen werden soll. Die drastische Streichung der Anrechnungsstunden für den Landesbeirat werde allerdings abgelehnt.

Der HPRLL lehnt die beabsichtigte Öffnung zur Umwandlung von potentiellen Unterrichtsstunden in Schulleitungs- und -leiterdeputate grundsätzlich ab. Der HPRLL hält ein betriebswirtschaftliches Autonomieverständnis, mit dem Schulleitungen die Wahl zwischen Erteilung von Unterricht und genügend Ausgleichsstunden für ihre Leitungstätigkeit bekommen sollen, für falsch. Wenn die Absicht, den Schulen rechnerisch mehr als 100% zuzuweisen, nur dazu diene, Verwaltungsarbeit an den Schulen sicher zu stellen, keineswegs aber, um im Unterricht differenzierter arbeiten, Klassen verkleinern zu können etc., dann sei das nicht die Perspektive einer Qualitätsverbesserung an Schulen. Das HKM habe die Verantwortung, den Anspruch von Schülerinnen und Schülern auf qualifizierten Unterricht ebenso zu sichern, wie ein genügend großes Deputat für alle erforderlichen außerunterrichtlichen Aufgaben auszuweisen.
Die beabsichtigte Streichung der bisherigen Regelungen in § 4(4) sei sicher im Zusammenhang mit den vorgesehenen Regelungen zur möglichen Verschiebung von Unterrichtsstunden in Verwaltungstätigkeit zu sehen, ebenso mit dem Entwurf der Dienstordnung. Der HPRLL erachte es für sinnvoll und notwendig, die Aufgaben, die einzelnen Funktionen zugeordnet sind, auch zu benennen. Dem komme eine Klärungs-, aber auch eine Schutzfunktion für die betroffenen Funktionsstelleninhaber/innen zu. Daher sollten die Ausführungen des bisherigen § 4(4), allerdings in Verbindung mit der Regelung der gültigen Dienstordnung, erhalten bleiben.

Der DLH fordert zudem, dass die Regelungen, durch die für einem Unterrichtseinsatz von mindestens acht Wochenstunden in der Gymnasialen Oberstufe, in den Abendgymnasien und Hessenkollegs wie bisher unter dem § 1 „Wöchentliche Pflichtstundenzahl“ aufgeführt werden, weil sie die Arbeitszeit dieser Lehrergruppen beschreiben und somit auch die Berechnungsgrundlage für die Besoldung der Teilzeitlehrkräfte bilden.

Der DLH kritisiert ferner, dass die Benachteiligung der Lehrkräfte gegenüber den anderen Beamtinnen und Beamten aufgrund der speziellen Regelungen des Lebensarbeitszeitkontos für Lehrkräfte weiter erhalten bleiben soll. Der DLH fordert eine Möglichkeit zur Inanspruchnahme des Zeitguthabens in die Richtlinien zum LAK einzuarbeiten, nach der über eine monatliche Rückgabe der angesparten Stunden das abschlagsfreie Eintrittsalter in den Ruhestand monatsweise vorverlegt werden könne. Dies wäre auch eine Ausgleichsmöglichkeit für diejenigen Härtefälle, die mit dem geplanten monatlichen Anheben der Lebensarbeitszeit durch das Überschreiten der Halbjahresgrenze dadurch benachteiligt werden, dass sie zusätzlich zu der gesetzlich vorgesehenen Anhebung teilweise noch bis zu 5 Monaten länger arbeiten müssten.
Zwar sei es unstrittig, dass „frühere Jahrgänge“ keine Zeitguthaben ansparen können, um ein halbes Jahr früher aus dem aktiven Schuldienst auszuscheiden. Sie seien aber in der Lage, auf freiwilliger Basis Stunden anzusparen, um eine entsprechende Reduzierung der Pflichtstundenzahl für einzelne Monate (oder auch Wochen?) zu erreichen. Gerade hier unterschieden sich die Regelungen für Lehrkräfte und andere Beamtinnen und Beamte, die den Zeitpunkt des Ruhestandseintritts mit dem LAK verschieben können.
Eine Lösung könne sich nach Ansicht des DLH ergeben, wenn – unter Beibehaltung der gesetzlichen Regelung – bei Antragstellung auf freiwilligen, vorzeitigen Ruhestand, die angesparten LAK-Stunden dazu verwendet werden könnten, Abschläge bei der Pensionsbesoldung zu verhindern.

Vertretungskonzept: Schulleitungs-lnfo von Staatsministerin Henzler vom 12.09.2011
Der HPRLL sagt, dass er davon ausgehe, dass die Schulleitungs-lnfo im rechtlichen Sinne ein Erlass sei. Daher sei eine Beteilung des HPRLL notwendig gewesen.
Er kritisiert folgende Punkte:
1.    Der geforderte Einbau von festen Springstunden unterläge der Mitbestimmung.
2.    Während zwar darauf hingewiesen werde, dass unentgeltliche Mehrarbeit nicht regelmäßig verordnet werden dürfe, ziele das vorgeschlagene Konzept eben genau auf weitere Mehrarbeit. So sollten ausfallende Stunden (z. B. bei Klassenfahrten, Fortbildung, Unterrichtsgängen, geplanten Operationen) vorgeplant werden, Klassen mit beaufsichtigt werden, wenn Gruppen zusammengelegt werden, oder Vertretungsunterricht vom Jahrgangsteam organisiert werden.
3.    Ab dem dritten Tag solle fachbezogener Unterricht stattfinden, was im Widerspruch zu den §§ 56 und 86 HSchG stehe. Die Möglichkeit von Vertretungsunterricht über „Verlässliche Schule“ biete genau nicht Unterricht, sondern lediglich Betreuung oder ergänzende Maßnahmen.
4.    Die Rechte der Gesamtkonferenz nach § 133 HSchG hinsichtlich der Erarbeitung der Grundsätze eines Vertretungskonzeptes würden nicht erwähnt werden.
5.    Der Verweis auf die Unterrichtsabdeckung von 100,25% sei irreführend, da die 0,25%ige- „Mehrzuweisung“ zum einen für eine sinnvolle Vertretung nicht ausreiche und zum anderen diese Mehrzuweisung bereits für viele andere Notwendigkeiten verplant sei.
6.    Der Hinweis auf die nach Meinung des HPRLL einzige sinnvolle und erfolgreiche Vertretungsregelung fehle: die mobile Vertretungsreserve.
Der HPRLL sagt, dass er über diese Schulleitungs-lnfo empört sei, und fragt die Dienstelle nach der Intention. Er fordert die Dienststelle auf, die Schulleitungs-lnfo zurückzuziehen.

Die Dienststelle entgegnet, dass die Schulleitungs-lnfo nur formal ein Erlass sei, aber keinen verbindlichen Charakter habe. Deshalb unterliege er nicht der Mitwirkung des HPRLL, sondern nur der Kenntnisnahme. Die Dienststelle erklärt, dass die Schulleitungs-lnfo eine Handreichung sei, die Appelle enthalte, aber keinen regelnden Charakter habe. Sie sei keine Verwaltungsvorschrift, sondern nur eine Empfehlung.

Einrichtung einer SAP-HCM-Kultus-Schnittstelle

Der HPRLL sagt, dass das Ziel einer Vereinheitlichung nachvollziehbar und unstrittig sei. Er aber sehe nach wie vor das Problem, dass an den Schulen die Daten aktuell in die LUSD eingetragen und somit die Grundlage der Arbeit der Schulen darstellen würden. Er befürchtet, dass die Bearbeitung der Daten in den StSchÄ insbesondere aufgrund des hohen Arbeitsdrucks nicht tagesaktuell ausgeführt werden könnten, so dass in die LUSD eingepflegte Daten durch nicht aktuelle aus SAP überschrieben würden. Der HPRLL sehe die Gefahr, dass die Schule aus diesem Grund immer noch mit eigenen Datenbanken arbeiten würde.
Die Dienststelle möchte das Verfahren möglichst zeitnah mit dem HPRLL abschließen, um die Schnittstelle so schnell wie möglich einzurichten. Sie könne die Bedenken des HPRLL nachvollziehen, deshalb gebe es auch momentan einen umfangreichen Abstimmungsprozess. Sie sagt Korrekturen im Vorfeld und einen Zwischenbericht zu.
Der HPRLL lehnt die Einrichtung der vorgesehenen SAP-HCM-Kultus-Schnittstelle ab. Er befürchtet, dass nicht korrekte SAP-Daten bezüglich der Unterrichts-, Leistungs- und Einsatzdaten der Lehrkräfte zu einem erheblichen Mehraufwand für die Schulen führen. Er schlägt als Kompromiss vor, das Verfahren zunächst in einem StSchA probeweise einzuführen.

Aktuelle Entwicklungen in der Sek. II – OAVO
Der KMK-Entwurf der Bildungsstandards Sek. II (D, M, E, F) ist veröffentlicht. Es soll auf der KMK-Ebene ein Abgleich mit den einheitlichen Prüfungsanforderungen (EPAs) erfolgen. Die Standards scheinen weitgehend inhaltsfrei formuliert zu sein. Beispielhafte Vorschläge für Abituraufgaben fehlen derzeit noch. Eine Einführung der nationalen Standards in der E-Phase wird frühestens für das Schuljahr 2015/2016 erwartet.

Die Änderungsverordnung zur OAVO soll im Frühjahr 2012 in Kraft treten. Es liegt noch kein Referentenentwurf vor. In § 5 (3) soll die bisherige Regelung, dass zu den vorgesehenen Unterrichtsstunden je Woche „eine Tutorenstunde hinzugefügt wird“ durch „eine Tutorenstunde hinzugefügt werden kann“ ersetzt werden. Begründet wird diese Streichung einer verbindlichen Tutorenstunde damit, dass sie schon bisher nicht mit einer entsprechenden Zuweisung hinterlegt gewesen sei.
Die Erhöhung der Anzahl der „weiteren Lehrkräfte“, die mit dem Fachausschussvorsitz beauftragt werden können, soll in die VO eingefügt werden. Änderungen zu den  §§ 2, 9, 11, 14, 17, 22, 48 sind zu erwarten.
Es wird überlegt, in der übernächsten Änderungsverordnung (2013) den Fehlerindex in den modernen Fremdsprachen durch „Kriterien zur integrativen Bewertung“ zu ersetzen. In 9 anderen Bundesländern gebe es heute schon keinen Fehlerindex mehr; bei den hessischen Abschlussprüfungen der Realschule werde bereits so verfahren. Im Fach Englisch wird die Einführung von verbindlichen Lektüren in der Q-Phase erwogen. 

Landesabitur: Die Anzahl der Fehlerkorrekturen und Klarstellungen am Morgen des Abiturs ist erneut zurückgegangen, der Notendurchschnitt hat sich erneut verbessert (von 2,44 auf 2,43), die Zahl der nicht bestandenen Prüfungen hat sich erhöht (von 2,4 % auf 3,0 %). Die Hälfte aller Schüler wählt Mathematik als 3. Prüfungsfach, davon liegen 26% unter 05 Punkten.
Für das Abitur 2013 soll es Fortbildungen für Aufgabenersteller geben; eine Neukonzeption des entsprechenden Erlasses aus dem Frühjahr 2011 soll erfolgen. Bei den Operatoren ist eine weitere Vereinheitlichung geplant. Es wird klargestellt, dass bei der Klausur unter Abiturbedingungen in Q3 keine Auswahlmöglichkeit bestehen muss. Das Üben der Auswahlentscheidung kann im regulären Unterricht erfolgen.

Mittlerer Abschluss für G8-Schüler Sek. I

Am Schulversuch „Gleichstellung mit dem mittleren Abschluss für G8-Schüler, die am Ende der Jahrgangsstufe 9 die Vollzeitschulformen verlassen“ nehmen landesweit 29 Schulen teil. Die Auswahl der Pilotschulen bedurfte nach Auffassung der Dienststelle nicht der Zustimmung der schulischen Gremien (Verweis auf Einrichtungserlass § 14, Abs.3 HSchG).
Die Vorbereitung der Prüfung liege in der Hand der Schülerinnen und Schüler, bzw. deren Eltern. Lehrkräfte sollen im Rahmen der Pflicht zur Förderung von Schülerinnen und Schülern agieren. An eine Bereitstellung weiterer Ressourcen sei nicht gedacht.
Die Organisation erfolge in den Pilotschulen, Schülerinnen und Schüler aus anderen Schulen könnten sich bis zum 15.2.2012 anmelden. Ausgeschlossen von einer Prüfung sind nicht nur G9-Schülerinnen  und Schüler der KGS, sondern auch alle der IGS.

Selbstständige Schule (SES) und Selbstständige Berufliche Schulen (SBS)

Ab dem 1.2.2011 werden 24 allgemeinbildende Schulen als Selbstständige Schulen geführt, sofern die Gremien der Schulen dies beschließen. Auswahlkriterien waren  Referenzrahmen Schulinspektion, Empfehlung der StSchÄ, Teilnahme am kleinen Schulbudget, Proporz SchÄ und Schulformen. Die SES und SBS erhalten eine Lehrerzuweisung von 101,5 %, mindestens aber 0,4 Stellen. Damit sollen für eine „lernende“ Schule inhaltliche und strukturelle Schwerpunkte unter wissenschaftlicher Begleitung und regelmäßiger Selbstprüfung gesetzt werden. Zum 1.8.2012 sollen weitere Schulen hinzukommen, die ihre Konzeption rechtzeitig in den Gremien planen und erarbeiten, mit dem Schulträger beraten und über die StSchÄ dem HKM zur Entscheidung vorlegen müssen.
Alle Selbstständigen Schulen erhalten das Große Budget. Sie können über freie Personalmittel (Differenz zwischen Stellen-Soll und Stellen-Ist) eigenverantwortlich verfügen und Personal für erweiterte pädagogische Aufgaben einstellen oder auch Verträge für schulische Assistenzkräfte abschließen. Freie Personalmittel sind zum Beispiel der Zuschlag zur 100-Prozent-Zuweisung oder Stellengewinne aus nicht geteilten Klassen.
Den Schulleitern Selbstständiger Schulen soll darüber hinaus die Auswahl und Ernennung im Rahmen von Beförderungen bei Ämtern bis zur Besoldungsgruppe A 14 übertragen werden, soweit es sich dabei nicht um Funktionsstellen handelt. Ziel sei auch eine Verbesserung von Unterricht und Lernergebnissen.
Unterstützung sollen die Schulen durch die Führungsakademie und den Bereich der Schulentwicklungsberatung erfahren, natürlich auch durch die StSchÄ und die Juristen des HKM.

Fördermaßnahmen und Nachteilsausgleich in der Sekundarstufe II

Fördermaßnahmen können in S II fortgesetzt und Neuanträge gestellt werden.
Nach einem Gerichtsurteil war bei Abschlussprüfungen kein Notenschutz möglich. Nach § 44.2 VO Schulverhältnis ist sowohl Nachteilsausgleich als nun auch Notenschutz möglich. Er ist im Zeugnis unter „Bemerkungen“ einzutragen.
Bisher wurde in der Abiturprüfung immer wieder Nachteilsausgleich, aber nie Notenschutz gewährt. Notenschutz wird als Fördermaßnahme betrachtet, er sei kein Nachteilsausgleich.
§ 7: Eine schriftliche Prüfung kann nicht durch eine mündliche Prüfung ersetzt werden.
§ 39.4: Über die Fortführung der Maßnahme in S II nach Abs. 2 entscheidet das St.SchA.
§ 42.5: Das St.SchA ist bei Fortführung zu unterrichten.
Die Handreichungen des HKM  sind in Überarbeitung, die Fertigstellung ist für 2012 vorgesehen.

Schulentwicklungsberatung - Fachberatung für Unterrichtsentwicklung

Ein Konzept für Unterrichtsentwicklungsberatung (UEB) in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache (E/F) ist fertiggestellt:
•    einheitliche Konzeption für alle 15 SSÄ
•    einheitliche Qualifizierung der UEB
•    zentrale Vorgabe von Beratungszielen, Zielgruppen, Konzeption (HKM)
•    regionale Umsetzung / regionaler Einsatz (U-Säule und A-Säule der SSÄ)
Zielgruppen: Fachteams, Fachkonferenzen, einzelne Lehrkräfte
Einsatz der UEB: auf Nachfrage der Schulen (Regelfall), schulaufsichtlich veranlasst, regionale Einsatzplanung, regionale und überregionale Koordination, zentrale Aufgabendefinition
Personen: in jedem der 15 SSÄ je 1 Person (Abordnungsumfang: 6 Stunden), insgesamt: 135 Personen (45 im Bereich Gymnasien); 31,5 Stellen (10,5 Stellen Gym.),
Ein Aufgabenschwerpunkt in mod. Fr.: Landesabitur und Kommunikationsprüfungen.
Trotz der zentralen Vorgaben des HKM sollen natürlich begonnene Projekte fortgeführt werden.
Der DLH ist der Auffassung, dass es besser sei, die Fachbereichsleiter an den Schulen zu stärken und sie für ihre Aufgaben zu entlasten.

Information zur geplanten Änderung der Beihilfeverordnung

Die zum 1.1.2012 geplante grundlegende Novellierung des Hessischen Beihilferechts findet zu diesem Zeitpunkt nun doch noch nicht statt. Es ist beabsichtigt, die Geltungsdauer der derzeit gültigen Hessischen Beihilfenverordnung um sechs Monate zu verlängern.
DLH und dbb Hessen begrüßen, dass damit die Chance besteht, über beabsichtigte Veränderungen des Beihilferechts weiter mit dem HMdIS verhandeln. Entwarnung besteht allerdings nur bezüglich des Zeitpunkts der Novellierung, nicht jedoch in der Sache selbst.

Die ersten Änderungsentwürfe sahen gravierende Einschnitte ins Beihilfenrecht vor. Es gelang wohl im Zuge der Verhandlungen z. B. eine rechtsstandswahrende Regelung für die Empfänger von Sachleistungsbeihilfe, die man zunächst ganz abschaffen wollte, zu erreichen. Aber es besteht noch erheblicher Erörterungsbedarf bei der Regelbeihilfe. Hier sollte nach den bisherigen Vorstellungen des Verordnungsgebers – unabhängig davon, ob zum personenbezogenen Bemessungssatz gewechselt wird oder ob es beim familienbezogenen Bemessungssatz bleibt – der sog. „Stationärzuschlag“ von 15 % entfallen und die Eigenbeteiligung bei Unterkunftskosten im Krankenhaus täglich auf bis zu 26 € angehoben werden. Solche Verschlechterungen des Beihilferechts lösen mit Sicherheit einen höheren Versicherungsbedarf aus.

gez.:  Norbert Naumann
 

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