DLH-Nachrichten
Hier finden Sie die Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL).
Nachrichten aus dem HPRLL Dezember 2009
vom 02.12.2009Erlass Lehrereinstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst
Im Erlasstext rangiert nun das schulbezogene Ausschreibungsverfahren vor dem Ranglistenverfahren der Zentralstelle Personalmanagement Lehrkräfte (ZPM). Das schulamtsbezogene Ausschreibungsverfahren fällt weg. Auch der Stellenpool, der vorab für Ausgleichsmaßnahmen zwischen den Schulen eingesetzt wird, wird nicht mehr erwähnt. Der Schulleiter oder die Schulleiterin entscheidet über die Art des Einstellungsverfahrens. Die vertrauliche Einblicknahme in die Bewerbungsranglisten ist weiterhin nur im Schulamt möglich.
Die Forderung des HPRLL, die Stellenausschreibung erst dann für Bewerberinnen und Bewerber mit universitären Diplom oder Magister zu öffnen, wenn auch die Bewerbungslisten im Ranglistenverfahren und die Liste der „Quereinsteiger“ keine geeigneten Bewerbungen für bestimmte Fächer enthalten, wurde erfüllt.
Auch frühere Vorschläge des HPRLL wurden aufgenommen, z. B. Abrundung der Note des 1. Examens auf eine Dezimale, Beibehaltung der Bonusregelung.
Der zum Ende der Erörterung vorgelegten Fassung stimmt der HPRLL zu.
Stellenzuweisung 2009/10 - Zukünftige Entwicklungen in der Lehrerzuweisung
Der HPRLL spricht aufgetretene Probleme an: die um 10.000 Schülerinnen und Schüler zu hohe Prognose, die unterschiedliche Anrechnung der LiV, die Stellen für die mobile Vertretungsreserve, die Zahl der Projekte in „Projekte und schulübergreifenden Maßnahmen“ (PROSÜM).
Der Email-Schriftwechsel zur Anrechnung der Referendare war bei der Konfliktklärung sehr hilfreich. Es wurde deutlich, dass die St. Schulämter seit Februar 09 über die Größe der Anrechnung informiert waren. Falls die LiV den Schulen generell mit 6,4 angerechnet werden würden, seien die StSchÄ angewiesen dies den Schulen auszugleichen. Die Stellen für die mobile Vertretungsreserve seien zugewiesen und Vertretungsmittel seien nicht um 10% gekürzt worden. Von den ursprünglich 36 Projekten in PROSÜM sind einige beendet.
Laut Dienststelle hat es bei der geänderten Lehrerzuweisung Probleme im Förderschulbereich, bei der GO und mit den Plausibilitätsklärungen gegeben. Im neuen Verfahren mit einem neuen Zeitplan laufe hoffentlich alles besser und schneller. Anfang 2010 werde die Stellenzuweisung auf Dienstversammlungen in jedem Schulamt zum Thema gemacht.
1. Entwurf mit Trend am 15. Februar (nach oben gesetzte Statistikdaten an die Schulen)
nur noch eine zentrale Schülerzahlerhebung (Abfrage 19.März bis 2.April), danach werden von den StSchÄ nur noch Änderungen ans HKM gemeldet
5. Mai Zuweisung zu 98%
3 Wochen vor Unterrichtsbeginn endgültige Zuweisung
vorerst keine Zuweisung bei nur geringen Grenzüberschreitungen
wegen der Kandidaten 1., 2. und 3. Ordnung müssten die StSchÄ in die LUSD-Daten Einsicht haben
für die Faktoren dürften sich keine Veränderungen ergeben
An ein „Personalkonto“, z. B. für Abordnungen sei zwar gedacht, aber es sei wohl noch nicht umzusetzen. In den nächsten (3) Jahren könne eventuell ein großes Programm zur Personalplanung für die Schule unter Einbeziehung von SAP/LUSD, Budget und der Trendzahleneingabe entwickelt werden.
Zwischenbeurteilung in der Probezeit - Verfügungen von einigen StSchÄ
Der HPRLL verweist auf die grundsätzliche Verständigung zwischen Dienststelle und HPRLL, dass schulamtsspezifische Regelungen aller St. Schulämter nicht sinnvoll seien. Der rechtliche Hintergrund sei, dass die Laufbahnverordnung für Lehrkräfte nicht gelte. Gleichzeitig gebe § 10 HBG vor, dass mögliche Regelungen innerhalb der Probezeit einer Verordnung bedürfen.
An den Schulen sieht der HPRLL breit gefächerte Möglichkeiten, Lehrkräfte zu fördern, die in der Probezeit Schwierigkeiten hätten. Er sehe keine Notwendigkeit für eine zusätzliche Beurteilung, da diese mit zusätzlichen Belastungen für Schulleiterinnen und Schulleiter sowie für die betroffenen Lehrkräfte verbunden seien.
Die Dienststelle erklärt, dass alle Staatlichen Schulämter zu einer Rückmeldung zum derzeitigen Beratungsstand über eine Zwischenbeurteilung aufgefordert worden seien. Eine Auswertung sei derzeit im Gange. Noch sei man sich nicht im Klaren darüber, ob nicht die Vorteile der Zwischenbeurteilung (Defizite könnten früher angegangen werden) die Nachteile einer Zwischenbeurteilung (Arbeitsaufwand, nervliche Belastung) aufwiegen würden.
Der HPRLL fordert Beratung anstelle von Beurteilung. Er halte eine Zwischenbeurteilung für überflüssig, da es zur Aufgabe der Schulleitungen gehöre, Defizite schnell zu erkennen und umgehend Abhilfe zu schaffen - nicht erst nach Ablauf einer bestimmten Zeit.
Der HPRLL ist der Ansicht, dass nicht nur Rückmeldungen von Staatlichen Schulämtern zur Frage der Sinnhaftigkeit von Zwischenbeurteilungen wichtig seien, sondern auch die von Schulleitungen. Es ginge dabei aber auch um Ressourcen, da Beratung Zeit brauche. Die jungen Kolleginnen und Kollegen wünschten sich Unterstützung, eine Beurteilung würde als Bedrohung wahrgenommen.
Zum Stufenverfahren „Zwischenbeurteilung in der Probezeit“ wird nachgefragt, ob die Dienststelle überprüft habe, ob die Fristen eingehalten worden sind. Ansonsten soll das Urteil in gleicher Sache für den Bereich GGMT abgewartet werden.
Besetzung der Prüfungsausschüsse in der zweiten Staatsprüfung
hier: Verfügung des AfL vom 19.08.2009
Der HPRLL hatte kritisiert, dass er die Verfügung nicht durch die Dienststelle erhalten habe. Es könne ferner nicht sein, dass Verfügungen gesetzliche Regelungen umgingen.
Die Dienststelle erklärte, dass das Gesetz große Offenheit in diesem Punkt zulasse. Die Uridee nur Fremdprüfer zuzulassen, sei durch die parlamentarische Beratung des Gesetzes dahingehend geändert worden, dass auch Ausbilderinnen und Ausbilder Mitglied der Prüfungskommission sein können.
In einem Verfahren habe das Gericht den entsprechenden Paragraphen sehr eng ausgelegt. Mit der Verfügung habe Schaden abgewendet werden sollen.
Der HPRLL problematisierte, was „nicht an der Ausbildung beteiligt“ eigentlich bedeute und ob auch die Durchführung einer zweiwöchigen Einführungsveranstaltung gemeint sein könne.
Die Dienststelle erklärte, dass sie mit der bisherigen Regelung, dass nur 2 der Prüferinnen und Prüfer nicht an der Ausbildung beteiligt sein dürften, zurecht gekommen sei. Bei der Verfügung ginge es auch nur um die entsprechenden Prüferinnen und Prüfer. Außerdem könne eine Verfügung ein Gesetz nicht ändern.
Für das klärende Schreiben der Dienststelle an die Seminare bedankt sich HPRLL ausdrücklich.
Änderung der Pflichtstundenverordnung und Richtlinien über das Lebensarbeitszeitkonto (LAK) bei Lehrkräften und Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen
Nach der prinzipiellen Einigung im Tarifbereich auf die 40-Stunden-Woche im öffentlichen Dienst wird für die hessischen Lehrkräfte ein Lebensarbeitszeitkonto eingeführt, auf das pro Schuljahr bei Vollbeschäftigung 26 Pflichtstunden gutgeschrieben werden (0,5 pro Woche).
Das Lebensarbeitszeitkonto soll für die Personen eingeführt werden, die jünger als 50 Jahre sind. Es gilt bis zum Ende des Schulhalbjahres, in dem sie das 50. Lebensjahr vollenden. Dabei werden ab dem 1. Januar 2007 0,5 Pflichtstunden pro Woche auf dem Lebensarbeitszeitkonto gutgeschrieben. Dies ergibt bei Vollbeschäftigung pro Jahr eine Gutschrift von 26 Pflichtstunden. Ausgenommen sind Zeiten ohne Fortzahlung der Besoldung wie z. B. Zeiten der Beurlaubung.
Hauptamtlich tätige Lehrkräfte und Sozialpädagogen können ab dem Schulhalbjahr, das der Vollendung des 50. Lebensjahres folgt, ebenfalls das Lebensarbeitszeitkonto nutzen, wenn sie ihre Pflichtstundenzahl auf Antrag um 0,5 Stunden erhöhen. Die Regelung gilt für Teilzeitkräfte entsprechend. Überstunden und Mehrarbeitsstunden können nicht als Zeitguthaben auf das Lebensarbeitszeitkonto übernommen werden. Das Lebensarbeitszeitkonto wird nur in Zeit, nicht in Geld geführt und ausgeglichen.
Die Inanspruchnahme des Zeitguthabens aus dem Lebensarbeitszeitkonto erfolgt im Regelfall durch entsprechende gleichmäßige Ermäßigung der persönlich zu leistenden Pflichtstundenzahl gemäß vereinbartem Beschäftigungsumfang im letzten Schuljahr vor Beginn des Ruhestandes. Auf Antrag kann sich die Ermäßigung auch auf das letzte Schulhalbjahr erstrecken. Beispiel: Eine Lehrkraft spart 20 Jahre lang (vom 30. bis 50. Lebensjahr ) insgesamt 520 Stunden an. Diese Stundenzahl führt im letzten Schuljahr zu einer Ermäßigung von 10 Stunden pro Woche oder im letzten Schulhalbjahr zu einer Ermäßigung von 20 Stunden pro Woche.
Der HPRLL fordert die Übertragung des Tarifvertrags ÖD in Hessen auch in seiner Arbeitszeitkomponente zeit- und inhaltsgleich auf die Beamten und auf die Lehrkräfte.
Im Jahr 2004 wurde die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten in Hessen im Rahmen der „Operation sichere Zukunft“ auf bis zu 42 Stunden erhöht. Am 1. 2. 2004 wurde die Unterrichtsverpflichtung der hessischen Lehrerinnen und Lehrer auf einen bundesweiten Höchstwert erhöht.
Ende März diesen Jahres haben sich die hessische Landesregierung und die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes auf einen neuen Tarifvertrag in Hessen geeinigt. Der Tarifkompromiss sieht weitgehend eine einheitliche Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche vor. Damit ist die 42-Stundenwoche für die Tarifbeschäftigten vom Tisch.
Nun hat die Landesregierung die Arbeitszeitverordnung für die Beamtinnen und Beamten dahingehend geändert, dass sie ein Zwangslebensarbeitszeitkonto eingerichtet hat. Der HPRLL lehnt ein solches Zwangslebensarbeitszeitkonto ab. Er fordert die Übernahme des Tarifvertrags auch in seinen Arbeitszeitkomponenten und damit eine unmittelbar wirksam werdende Verkürzung der Arbeitszeit, d.h. die Rücknahme der Pflichtstundenerhöhung aus der „Operation sichere Zukunft“.
Die derzeitigen Pflichtstunden der Lehrkräfte entsprechen teilweise den Regelungen von vor mehr als hundert Jahren oder der Zeit unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg. Lehrkräfte haben ein Recht auf Arbeitszeitverkürzung und eine Reduzierung der außerordentlich hohen und durch Ausweitung von Aufgaben gestiegenen Belastungen. Die Senkung der Pflichtstunden ist für die Qualitätssicherung unerlässlich. Eine nachhaltige Behebung des Lehrkräftemangels ist nur durch die Erhöhung der Attraktivität des Berufs mittels umfassender Verbesserung der Arbeitsbedingungen machbar.
Lebensarbeitszeitkonten, die nichts an der aktuellen Belastungssituation verbessern, lehnt der HPRLL auch im Interesse der Schülerinnen und Schüler und ihrer Eltern entschieden ab.
Auch der DLH, seine Mitgliedsverbände und der DBB Hessen fordern die Übertragung des Tarifvertrags auf den Beamtenbereich. Sie sehen allein in der Rücknahme der Pflichtstundenerhöhung eine angemessene Reduzierung der zu hohen Belastung der Lehrkräfte.
Da aber die hessische Landesregierung die Arbeitszeitverordnung für die Beamtinnen und Beamten so geändert hat, dass ein Lebensarbeitszeitkonto eingerichtet wird, und das HKM für die Lehrkräfte eigene Regelungen vorsieht, bezieht der DLH zu den vorgelegten Regelungen Stellung und fordert deutliche Signale für die hessischen Lehrkräfte.
Es ist geplant, hauptamtlich tätigen Lehrkräften 0,5 Pflichtstunden pro Kalenderwoche auf einem Lebensarbeitszeitkonto ab dem 1. Januar 2007 bis zum Ende des Schulhalbjahres, in dem sie das 50. Lebensjahr vollenden, gutzuschreiben. Dies ist nur folgerichtig, wenn die Wochenarbeitszeiterhöhung im Bereich der übrigen Landesbeamtinnen und Landesbeamten im Jahr 2004 von 40 auf 42 Wochenarbeitsstunden als Vergleichswert herangezogen wird. Legt man allerdings die tatsächliche Arbeitszeit zugrunde und vergleicht 42 Stunden Arbeitszeit pro Woche mit der Pflichtstundenzahl pro Woche, müsste eine Gutschrift von 0,6 Pflichtstunden erfolgen.
Die erstmalige Ansparmöglichkeit auf Antrag ist für den 1. August 2010 vorgesehen.
Nach Ansicht des DLH sollte rückwirkend ab dem 1. Februar 2007 eine Übergangslösung greifen. Es sollte nachträglich eine Erhöhung vorgenommen werden können. Auch sollte, da Überstunden und Mehrarbeitsstunden nicht als Zeitguthaben auf das LAK übernommen werden können, ausnahmsweise die Anrechnung von bereits geleisteten Überstunden genehmigt werden können.
Lehrerinnen und Lehrer sollten auch in Hessen zu Beginn des Schulhalbjahres, in dem sie das 65. Lebensjahr abschließen, ohne Abschläge pensioniert werden können.
In einer Zeit, in der die Rente mit 67 diskutiert wird und eine entsprechende Regelung für den Beamtenbereich vorgesehen wird, möchte der DLH auf eine bereits Jahrzehnte währende Benachteiligung der hessischen Lehrerinnen und Lehrer hinweisen und dringend die Veränderung vorschlagen. Hiermit könnten HKM und hessische Landesregierung ein deutliches Signal setzen, dass sie die Belastung der Lehrkräfte gerade im zunehmenden Alter sehr ernst nehmen.
Hessische Lehrerinnen und Lehrer können nicht wie andere Beamtinnen und Beamte zum Endes des Monats, in dem sie ihr 65. Lebensjahr beschließen, in den Ruhestand gehen, sondern erst zum Ende des entsprechenden Schulhalbjahres.
Allerdings treten beispielsweise in Bayern und Baden-Württemberg Lehrerinnen und Lehrer mit 64 Jahren ihren wohlverdienten Ruhestand an, und zwar zu Beginn des Schul(halb)jahres, in dem sie das 65. Lebensjahr abschließen.
Der DLH fordert das Hessische Kultusministerium und die hessische Landesregierung auf, im Rahmen der geplanten Änderungen diese Regelung für die nächsten Jahrzehnte zu übernehmen.
Weiterhin schlägt der DLH eine Ergänzung der Richtlinien für das LAK vor: In die Richtlinien sollte eine Inanspruchnahme des Zeitguthabens eingearbeitet werden, die es über eine monatliche Rückgabe der angesparten Stunden ermöglicht, das Eintrittsalter in den Ruhestand (quasi fiktiv den Geburtstag) monatsweise vorzuverlegen.
Dies wäre auch als eine Ausgleichsmöglichkeit für diejenigen Härtefälle zu sehen, die durch das geplante monatliche Anheben der Lebensarbeitszeit durch Überschreiten der Halbjahresgrenze extrem benachteiligt sind.
Eigenverantwortliche Schule
Dem HPRLL geht es bei der Erörterung des Themas um einen Einstieg in die Diskussion. Er fragt, welche Absichten bestehen und welche Pläne es gäbe.
Die geplanten Präferenzen der im HKM neu eingerichteten Stabsstelle „Selbstständige Schule“ (Leitung: Herr Räuber) liegen für die nächsten 2-3 Jahre in:
1.Budget a) Zusammenlegen im staatlichen Bereich
b) Zusammenlegen der Mittel von Land und Schulträger,
2.Personal (z. B. soll bei Nichtbesetzung einer (Funktions-)Stelle die Schule das Geld erhalten)
3.Beschränkungen – keine Autonomie der Schule
4.Führungskräfteentwicklung.
Es müssten Absprachen über die einzelnen Schritte getroffen werden. Man sei sich der Komplexität bewusst.
Die Stabsstelle werde ausschließlich mit Praktikern, d.h. Schulleiterinnen und Schulleitern besetzt. Die Selbständige Schule sei ein zentrales Thema, das schon länger bearbeitet werde und als Prozess ausgelegt sei. Dies leite sich auch aus dem Koalitionsvertrag ab. Ziel sei die Verbesserung der Qualität schulischer Arbeit. Die Selbständige Schule solle jedoch nicht verordnet werden, sondern man setze auf Freiwilligkeit. Die Stabsstelle habe zuerst die Aufgabe der Bestandsaufnahme und der Sichtung der Konzepte. Im zweiten Schritt werde dann die „Selbständige Schule“ definiert. Dies beinhalte eine Schnittstellendefinition und eine Vereinbarungskultur, die Beschreibung dessen, was Schule darf und was nicht, und die Aufgabenklärung von HKM, Staatlichem Schulamt und Schule. Die Rahmenbedingungen würden sich also verändern. Dabei würden Bedenken, die vorgebracht werden, ernst genommen.
Schnell würde die Selbständige Schule mit Budget- und Personalhoheit in Verbindung gebracht werden. Der Dienststelle gehe es jedoch zentral um die pädagogische Profilierung von Schulen. Für die Personaleinsteilung spiele es eine Rolle, wer zum Kollegium passe. Es müssten die Ressourcen geklärt werden. Auch die Systemgröße sei ein entscheidender Faktor. Ziel sei es, die Freiheitsgrade für die Schulen zu erhöhen. Dies werde jedoch ein Prozess sein, der auf die gesamte Legislaturperiode angelegt sei und nicht von heute auf morgen umgesetzt werde.
Der HPRLL fragt, was in Bezug auf die Qualität von Unterricht über das Hessische Schulgesetz hinausgehe, wie sich durch die Selbständige Schule die Qualität von Unterricht verbessere und welches Gesellschaftsbild die Dienststelle mit der Selbständigen Schule verfolge.
Die Dienststelle erklärt, dass sie Wissensvermittlung und Erziehung als Einheit betrachte und deshalb die Möglichkeit geschaffen werden solle, auch andere Professionen in die Schule zu integrieren. Vor 10 Jahren sei es nicht möglich gewesen, Psychologinnen und Psychologen an Schulen einzustellen. In Zukunft sollen Schulen entscheiden können, Zusatzpersonal einzustellen, natürlich unter der Bedingung, dass der Unterricht abdeckt sei.
Die Dienststelle sagt, dass die Selbständige Schule nicht ausschließlich aus der Ressourcenfrage begründet sei. Aufbruchstimmung habe nichts mit Ressourcenfragen zu tun. Es gäbe Rahmenbedingungen, die Schulen behindern, und Gelder würden nicht optimal genutzt werden. Deshalb müssten Ressourcen unter Umständen umgeschichtet werden.
Das Gesellschaftsbild hinter der Selbständigen Schule sei verbunden mit einer Vorstellung von Schule, die es ermögliche, alle brachliegenden Potenziale und Begabungen zu fördern. Die Schule müsse neu gedacht werden. Man müsse weg von der überregulierten Schule, in der Alles von Außen geregelt werde. Die Menschen würden selbst gestalten wollen. Damit sei jedoch, wie es Art. 7 Grundgesetz und § 45 Hessisches Schulgesetz vorgäben, keine Entstaatlichung des Schulwesens beabsichtigt. Schulen sollen jedoch in einem fest vorgegebenen Rahmen selbst entscheiden können.
Es sollen zusätzliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, über deren Verwendung alle Beteiligten entscheiden sollen. Schulen sollen bei dem Weg in die Selbständigkeit beraten und unterstützt werden.
Schulen sollen Entscheidungskompetenzen zunehmend übertragen bekommen. Hierzu sei eine Orientierung an den Abschlüssen notwendig. Die Ergebnisse von Schulen müssten festgestellt werden. Die Steuerung der Schulen solle über deren Ergebnisse erfolgen.
Der HPRLL kritisiert die abstrakte Ebene, auf der argumentiert werde. Auch der HPRLL hätte gerne zusätzliche Ressourcen, die in der Realität leider nicht zur Verfügung gestellt würden. Es sei nicht akzeptabel, dass die Verantwortung für fehlende Ressourcen auf die Schulen verlagert werde.
Die Dienststelle erklärt, dass sie eine 105%-ige Zuweisung für die Schulen beabsichtige, was auch zusätzliche Ressourcen für Leitungszeit bedeuten würde.
Der HPRLL sieht eine Diskrepanz zwischen der Selbständigkeit von Schulen und den Vorgaben durch Schulinspektionen. Der Eindruck in den Schulen und insbesondere denen in Modellprojekten sei ein anderer, nämlich der, dass Autonomie abgebaut werde. So würden den SV-Plus-Schulen didaktische Modelle vorgegeben. Außerdem beklagt der HPRLL, dass Modellprojekte mit verschlechterter Ausstattung auf die übrigen Schulen übertragen würden.
Der HPRLL weist darauf hin, dass die Gestaltungsspielräume an Schulen durch zentrale Prüfungen und Teaching-to-the-test noch nie so eingeengt waren wie gegenwärtig.
Die Dienststelle erklärt, dass sie die Freiheit und die Rahmenbedingungen noch nicht definieren könne. Eine Steuerungsgruppe solle klären, was gehe und was nicht. Externe und interne Evaluation sollen parallel laufen. Eine interne Evaluationskultur sei erforderlich. Die zweite Runde der Schulinspektion müsse anders werden, auch müsse gesehen werden, dass Berufliche Schulen andere Qualitätsmessmethoden hätten. Über Abschlussprüfungen könne man verschiedener Meinung sein, Schulen müssten aber einen einheitlichen Standard erreichen und das HKM müsse die Vergleichbarkeit sichern. Daher seien zentrale Abschlussarbeiten notwendig.
Der HPRLL fragt nach den Überlegungen der Dienststelle zur Änderung der Schulverfassung.
Die Dienststelle antwortet, dass im SV-Plus-Modell Elemente seien, die als Bausteine genutzt werden könnten. Es sei nicht daran gedacht bisher gewachsene Strukturen auszuhebeln. Man habe positive Erfahrungen mit Gesamt- und Schulkonferenz gemacht. Die Diskussionen dort hätten die Schulen vorangebracht. Die bestehenden Entscheidungsstrukturen hätten sich bewährt.
Modellversuch „Selbstverantwortung plus“
Grundlage für das Gespräch der Vertreter/innen des HPRLL im Kulturpolitischen Ausschuss ist folgende Position:
Keine Verlängerung des Projekts ohne Evaluation,
bisherige Ergebnisse werden von betroffenen Kolleginnen und Kollegen kritisch gesehen,
die Position des HPRLL zu Änderungen der Schulverfassung,
bisher keine Stärkung der Position des Schulpersonalrats gegenüber einem gestärkten Schulleiter/einer gestärkten Schulleiterin,
Zuweisung für die Beruflichen Schulen lässt keinen Spielraum zu,
Qualitätssicherungssystem mit erheblichem Aufwand und fragwürdigem Nutzen,
gestiegene Belastung der Kolleginnen und Kollegen trotz zweier zusätzlicher Stellen,
Warnung vor Kostenpflichtigkeit von Angeboten der Beruflichen Schulen,
Ablehnung von Änderungen der Rechtsform
Warnung vor Qualitätseinbußen beim „Kerngeschäft“, wenn Lehrkräfte für Zusatzangebote der Beruflichen Schulen abgezogen werden.
Im Landesschulbeirat wurde von einer „Teilevaluation bei SV+“ gesprochen. Die Dienststelle soll gebeten werden, diese schriftlich zur Verfügung zu stellen. Außerdem wurde auf der Vollversammlung der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Beruflichen Schulen ein Konzept, zumindest Eckpunkte, zur Einführung der „Selbstständigen Schule“ an Beruflichen Schulen vorgestellt.
Landesabitur – Gymnasiale Oberstufe - Berufliches Gymnasium
Externe Zweitkorrektur in 2010: Deutsch, Religion, Ethik und Chemie
Abitur 2010: Die letzte Endkontrolle der Abiturprüfungsaufgaben wird im HKM angesiedelt. Als Ressourcen werden 2 neue Referentenstellen (Schwerpunkte moderne Fremdsprachen und 3. AF) eingerichtet.
2011: weitere Vereinheitlichung der Operatoren, Schülerauswahl in allen Fächern, keine Lehrerauswahl mehr
2012: Mai/Juni 2010 Erlass zum Landesabitur, Wegfall der FAPA, Regelungsdichte verringern
Für die neuen Formen der Leistungsnachweise (Fremdspr., Ku, Mu, Darst.Spiel) werden Arbeitsgruppen gebildet, so dass der Rahmen bis zum nächsten Sommer gesetzt wird und Handreichungen veröffentlicht werden.
Im Schuljahr 2011 wird ein früheres Ende der Unterrichtsphase von Q4 als Mitte Mai festgesetzt.
Listen des HKM / der ZPM über nicht zum Schuldienst zuzulassende (Lehr-)kräfte
Laut FR-online.de führt das Zentrale Personalmanagement (ZPM) am Staatlichen Schulamt Darmstadt Listen seit dem Frühjahr 2009. Die StSchÄ sollen Lehrkräfte, die wegen schlechter Leistungen aufgefallen sind, dorthin melden. Personen, die auf der Liste eingetragen sind, sollen keine Anstellung mehr im hessischen Schuldienst erhalten. Die Liste werde laut Sitzungsprotokoll allen StSchÄ zur Verfügung gestellt. Die Lehrkräfte selbst erfahren von dem Eintrag nichts.
Da die Dienststelle von einer innerorganisatorischen Regelung ausgeht, die nicht der Beteiligung/Mitbestimmung unterliege, beschließt der HPRLL ein Gutachten über die Frage der Mitbestimmung in Auftrag zu geben.
Der Presse gegenüber sagte das HKM, dass in der Liste Lehrkräfte verzeichnet werden, die aus fachlichen Gründen aus dem Schuldienst entlassen wurden, bzw. Bewerber, die aus erkennbar und überprüfter pädagogischer Ungeeignetheit erst gar nicht zum Schuldienst zugelassen wurden. Weder würden hier aktive Lehrkräfte geführt und in ihrer Arbeit beurteilt, noch würden hier politisch missliebige Lehrkräfte eingetragen.
Im Zuge der schulbezogenen Stellenausschreibungen der Selbstständigen Schulen gäbe man damit Schulleitungen die Sicherheit, dass nicht Kräfte eingestellt werden, die sich bereits andernorts fachlich und pädagogisch als ungeeignet erwiesen hätten, den Beruf des Lehrers auszuüben. Eine Schule in Darmstadt wäre beispielsweise sonst nicht darüber im Bilde, dass der Bewerber oder die Bewerberin in Kassel abgelehnt bzw. entlassen worden sei.
Der HPRLL fordert Einblick in die Liste, ggf. unter Schwärzung der Nachnamen, und erwartet auf seine für die Erörterung konkret gestellten Fragen in der nächsten gemeinsamen Sitzung klare Antworten.
Gemeinschaftsveranstaltungen von Lehrerkollegien während der Schulzeit
Der Erlass „Gemeinschaftsveranstaltungen von Lehrerkollegien während der Schulzeit“ wurde im ABl. 11/09 unverändert, aber ohne Erörterung wieder veröffentlicht. Er ist letztlich nicht umsetzbar und nicht akzeptabel. Der HPRLL will das Thema in 2010 ansprechen.
Erlass Schulwanderungen und Schulfahrten
Der HPRLL weist darauf hin, dass durch die im Erlass genannten Pauschbeträge die Regelungen des Reisekostengesetzes nicht außer Kraft gesetzt werden können. Der HPRLL begrüßt den Wegfall der Verzichtserklärung auf Reisekostenerstattung. Es dürfe kein Druck auf Kolleginnen und Kollegen ausgeübt werden. Der Erlass wird zur Kenntnis genommen.
gez.: Norbert Naumann
