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Lehrer müssen Beamte bleiben
vom 01.03.2010Daher lehnt der dbb Hessen lehnt eine Beschränkung des Berufsbeamtentums auf den Bereich der klassischen Eingriffsverwaltung, der Selbstorganisation und die äußere Vertretung des Staates ab. Die von Ministerpräsident Roland Koch berufene Mediatorengruppe zur Dienstrechtsreform hat empfohlen, die Beibehaltung des Beamtenstatus im Lehrerbereich Hessens zu überprüfen. „Im Interesse eines funktionierenden Staatswesens, das auch den Bereich der Daseinsvorsorge umfasst, kann diesem Vorschlag nicht gefolgt werden. Daher muss diesem Vorschlag seitens des dbb Hessen eine klare Absage erteilt“ so Spieß.
„Das Schulwesen wird im Grundgesetz zu den herausragenden öffentlichen Pflichtaufgaben gerechnet,“ erläuterte Spieß weiter. „Das Beamtenverhältnis für Lehrerinnen und Lehrer trägt der Tatsache Rechnung, dass in Schulen in großem Umfang hoheitliche und für den späteren Lebensweg der Schülerinnen und Schüler prägende Entscheidungen getroffen werden. Hierzu zählt die Notengebung ebenso wie Entscheidungen über Schulabschlüsse, Versetzungen, Zulassungen zu weiterführenden Schulen oder auch Ordnungsmaßnahmen. Politisch und gesellschaftlich bedeutsam ist außerdem, dass Kernbestandteile des sozialstaatlichen Bildungsauftrages über die beamtenrechtlichen Pflichten abgesichert werden. Dazu zählt beispielsweise die Sicherung des Schulangebotes durch das Streikverbot, die Garantie der pädagogischen Freiheit sowie die verantwortliche Wahrnehmung des öffentlichen Erziehungsauftrages. Die Grundeigenschaften des Berufsbeamtentums, nämlich Rechtsstaatlichkeit, Verlässlichkeit und Neutralität bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben sind nach unsere Auffassung in der Schule unverzichtbar,“ so Spieß.
Erziehung und Bildung, soweit sie von Schulen geleistet werden, sind eine wesentliche staatliche Aufgabe der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger. Alle Staatsaufgaben, die der Daseinsvorsorge des Einzelnen dienen, sind dauerhaft zu erbringen und dürfen keinerlei Beeinträchtigung erfahren. Mit aller Entschiedenheit weist daher der dbb Hessen die Ausführungen der Mediatoren zurück und fordert nachdrücklich und konsequent den Beamtenstatus als reguläres Beschäftigungsverhältnis von Lehrerinnen und Lehrern in allen Bundesländern. Der dbb Hessen hält den Beamtenstatus im Bildungsbereich nicht für einen Nachteil, sondern für einen Vorteil des Bildungsstandortes Deutschland.
