HPHV - Hessischer Philologenverband

Die Gewerkschaft der Gymnasiallehrrerinnen und Gymnasiallehrer in Hessen

Berichte

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Geplante Änderung von § 108 des Hessischen Personalvertretungsgesetzes entfällt auf Druck des HPhV

vom 24.01.2011

Der Hessische Philologenverband hatte in seiner Stellungnahme hierzu deutlich gemacht, dass das Kennenlernen und die Wahrnehmung von Rechten und konkreten Aufgaben im demokratischen Gremium „Personalrat“ einen unverzichtbaren Bestandteil der Ausbildung für die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) darstellt. So funktioniert die Zusammenarbeit zwischen Ausbilderinnen und Ausbildern und den LiV-Personalräten im Gremium Seminarpersonalrat gut. Auch bei den ureigenen Interessen der Ausbilderinnen und Ausbildern haben die LiV-Personalräte mitgestimmt. Die Wahlen an den Seminaren und die Einarbeitung der LiV-Personalräte sind inzwischen so gut geregelt, dass die regelmäßige Arbeit der Personalräte nur wenig beeinträchtigt wird. Nach Ansicht des HPhV wäre den LiV durch die - nun abgewendete - Änderung des § 108 die qualifizierte Mitarbeit im Personalrat des Studienseminars genommen worden. Wenn die LiV lediglich einen Beraterstatus erhalten hätten, hätten sie alle „Rechte“ eines Personalrates verloren. Die Reduktion der Vertretung der LiV auf eine Person hätte deren Arbeit zusätzlich erschwert. Außerdem hätten die LiV weniger Rechte als die Jugend- und Auszubildendenvertretung gehabt. Gerade im Hinblick eines Ausbaus von mehr Selbstverantwortung an Schulen darf die Arbeit der Personalräte nach Meinung des HPhV nicht geschwächt werden.

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