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Einkommensrunde 2011 - Warnstreik und Kundgebung am 28.2.2011
vom 18.02.2011Deutlich wurde auch, dass der Arbeitgeber lieber eine etwaige Tarifeinigung mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) abwarten will. Dies, obwohl das Land selber aus der TdL ausgeschieden ist um eine eigene „Tariflandschaft Hessen“ zu installieren.
Aber: Wer aus der TdL austritt, kann sich nicht hinter dieser verstecken, sondern muss selber verhandeln!
Zeigen wir, was wir von der Arbeitgeberhaltung zu unseren Forderungen halten! Nichts! Deshalb findet ein Warnstreik am 28. Februar 2011 statt.
Unterstützen Sie uns durch Ihre Teilnahme an dem dbb Demonstrationszug und der Kundgebung
am Montag, 28. Februar 2011 um 13:00 Uhr auf dem Dernschen Gelände in Wiesbaden
Für den dbb reden:
Willi Russ (Verhandlungsführer, 2. Vorsitzender der dbb tarifunion), Siegfried Damm (Bundesvorsitzender VDStra.)
Moderation: Klaus-Dieter Nolte (VDStra. Landesvorsitzender)
Im Vorfeld der Kundgebung findet ein dbb Protestzug vom Bahnhofsvorplatz beginnend, vorbei am Innenministerium zum Dernschen Gelände statt
Beginn: 12:15 Uhr
(Treffpunkt um 11:15 Uhr am Bahnhofsvorplatz)
Jeder Tarifbeschäftigte im Landesdienst Hessen hat das Recht, sich am Warnstreik, dem Protestzug und der Kundgebung zu beteiligen.
Jeder hessische Landes- und Kommunalbeamte hat das Recht sich am Protestzug und an der Kundgebung zu beteiligen.
Unsere Kernforderungen lauten:
die Erhöhung der Tabellenentgelte (TV-H und TVÜ-H) sowie der Ausbildungsentgelte (TVA-H BBiG und Pflege) um 50 Euro als Sockelbetrag und darauf eine Anhebung um 3 Prozent ab dem 1. Januar 2011 bei einer Laufzeit von 14 Monaten
für die Beschäftigten in der Straßenbauverwaltung ist eine Gefahrenzulage zu vereinbaren
die Übernahme aller Auszubildenden
die regelmäßige Tarifpflege. Hierzu gehört unter anderem die Verlängerung der Fristen für die Anerkennung bereits begonnener Aufstiege nach dem TVÜ-H
es muss eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der Entgelterhöhungen auf den Beamtenbereich erfolgen. Zudem sind die Wochenarbeitszeitregelungen des Tarifbereichs auf den Beamtenbereich zu übertragen (in der Regel 40 Stunden)
