HPHV - Hessischer Philologenverband

Die Gewerkschaft der Gymnasiallehrrerinnen und Gymnasiallehrer in Hessen

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dbb Nachrichten November und Dezember 2010

vom 17.12.2010

Jedes der genannten Themen wäre es wert, in diesem Weihnachtsbrief näher und ausführlich beleuchtet zu werden. Dann aber würde der Brief zu lange und wer liest schon gerne lange Briefe.

Deshalb soll nur ein Thema im Mittelpunkt dieses Schreibens stehen, von dem einige sagen werden, warum gerade ein Thema, das uns möglicherweise nur am Rande berührt und das mit der Einigung von CDU, FDP, SPD und Grünen auf einen gemeinsamen Formulierungsvorschlag für die Verfassungsänderung eh „abgegessen“ ist:

 Ich will Ihnen die Antwort nicht schuldig bleiben.

Das beherrschende Thema zu Fragen der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes, aber auch weit darüber hinaus zu Fragen der sozialen Gerechtigkeit, wird für die nächsten Jahre, vielleicht sogar Jahrzehnte, die künftige Finanzpolitik und ihre Spielräume sein.

Zwar soll die Verschuldensbremse erst ab dem Jahre 2020 greifen. Die „Bremsspuren“ werden aber bereits ab 2011 und in den Folgehaushalten bis 2020 zu sehen sein. Schnallen Sie sich also gut an!

Zunächst einmal ist nicht zu bestreiten, dass die Verschuldung der öffentlichen Haushalte ein Ausmaß angenommen hat, das man nur als erschreckend bezeichnen kann.

Doch wer ist für diese Misere verantwortlich?  Haben wir wirklich über unsere Verhältnisse gelebt und müssen wir deshalb den Gürtel jetzt enger schnallen? Zumindest für den öffentlichen Dienst Hessens gilt dies nicht. Seit Jahren werden uns – ich darf nur an die Operation Sichere Zukunft erinnern – Konsolidierungsbeiträge abverlangt, die Budgets der Ressorts werden zusammengestrichen und die Verwaltungen werden mit mehr oder weniger sinnigen Umstrukturierungsmaßnahmen überzogen.

Mit der Begründung des Erhalts der Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes wurden stattdessen Steuerreformen durchgeführt, die Konzerne entlastet haben und damit zur Schwächung der Einnahmeseite führten. Rettungsschirme für marode Banken, die sich durch unverantwortliche finanzielle Manöver selbst in diese Situation gebracht haben, wurden aufgespannt und Deutschland steht finanziell letztlich auch für Eurostaaten gerade, die sich in diese Währungsunion hineingeschwindelt haben oder sich nach dem Motto, was schert uns die EU, massiv an der Stabilität der gemeinsamen Währung versündigt haben.

Neben diesen gibt es eine Menge weiterer Gründe, die für die desolate Entwicklung der Finanzen verantwortlich sind, aber merkwürdigerweise trifft es einige Bevölkerungsgruppen mehr und andere weniger. Weniger die, die für den Schlamassel verantwortlich sind und mehr die, die dem Zugriff der Politik ausgeliefert sind. Gesellschaftspolitisch driften wir immer weiter auseinander und man kann mit recht die Frage stellen, ob die Einführung einer Schuldenbremse diese Entwicklung hemmt oder fördert.   
 
Wie auch immer – die Neuverschuldung muss, so die „Koalition der Willigen“ im Hessischen Landtag - gestoppt werden und dazu brauchen wir die Änderung der Hessischen Verfassung.

Ach, wirklich? Stand in der hessischen Verfassung eigentlich bisher drin, dass Schulden gemacht werden müssen? Nein – im Gegenteil. Auch nach derzeitiger Verfassungslage war eine Neuverschuldung nur unter strengen Auflagen, z.B. zur Finanzierung von Investitionen, erlaubt.

Offenbar gab es aber in der Vergangenheit gute oder schlechte Gründe, beeinflussbare und unbeeinflussbare Faktoren, von diesen Vorgaben der hessischen Verfassung abzuweichen.

Die geplante Verschärfung, ein - sieht man von explizit geregelten Ausnahmetatbeständen einmal ab- grundsätzliches Verbot zur Aufnahme von Krediten, dient also dazu, den  Abgeordneten selbst Handschellen in der Haushaltspolitik anzulegen.

Man kann es auch so ausdrücken. Es ist eigentlich ein Offenbarungseid verfehlter Haushaltspolitik in der Vergangenheit.

Nun gut – so werden die Politiker argumentieren, niemand kann uns verwehren, klüger zu werden und aus Fehlern zu lernen. Wir ziehen jetzt in Hessen  die Notbremse und schützen uns vor uns selbst.

Doch halt – hat nicht längst ein anderer das Signal auf rot gestellt?


Richtig – auch wenn es bis jetzt nicht jeder gemerkt hat: Bereits 2009 ist die Schuldenbremse im Grundgesetz verankert worden. Lassen wir einmal außer Betracht, ob diese Einschränkung unserer nationalen  Handlungsfähigkeit besonders klug war oder nicht.

Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse wirkt unmittelbar zum einen für den Bund aber auch zwingend für alle Bundesländer, also auch für Hessen.

Einer gesonderten Festschreibung in der hessischen Verfassung bedarf es daher überhaupt nicht. Andere Bundesländer verzichten daher auf die Änderungen ihrer Landesverfassungen und  erlassen einfachgesetzliche länderspezifische Auslegungsregeln zur grundgesetzlich festgelegten Schuldenbremse.

Nicht so Hessen: Wir wollen das „doppelte Lottchen“ und setzen verfassungsrechtlich noch einen drauf!

Die etablierten Parteien im Hessischen Landtag möchten ausdrücklich ein eindeutiges Votum der hessischen Bürgerinnen und Bürger für eine Schuldenbremse.

Warum? Mit der geplanten Änderung der Hessischen Verfassung soll – so unsere Einschätzung -  in Hessen der Boden für  Folgegesetze bereitet, die gravierende Einschnitte im öffentlichen Dienst und im sozialen Bereich bringen werden. Mit der „Keule der Verfassung“ werden dann alle Einwände der Kritiker solcher Gesetzgebungsverfahren abgeschmettert werden. Eine inhaltliche Auseinandersetzung über die Sinnhaftigkeit  bestimmter Einsparungen wird nur noch rudimentär stattfinden. Es wird versucht werden, Gerechtigkeitsfragen unter Verweis auf das verfassungsrechtlich vorgegebene Sparen um jeden Preis abzuwürgen.

Jeder, der für diese Verfassungsänderung stimmt, sollte sich klar darüber sein,
dass er damit einen Blankoscheck für nachfolgende Einspargesetze erteilt, die in ihrer Auswirkung im Zeitpunkt der Verfassungsänderung nicht abschätzbar sind.


Der dbb Hessen wird diesen Blankoscheck nicht ausstellen.

Wir wollen nicht, dass der öffentliche Dienst und seine Beschäftigten einmal mehr zum Opfer der Haushaltskonsolidierung werden. Wir brauchen gerade auch im Interesse zukünftiger Generationen einen öffentlichen Dienst der Zukunftsperspektiven bietet, der leistungsfähig bleibt und der nicht „kaputtgespart“ wird. Wir möchten, dass außer einem sturen Einsparkurs auch andere Optionen diskutiert werden. Dazu gehört eine Verstetigung der Einnahmeseite. Hierbei wissen wir, dass Hessen schon aus Kompetenzgründen nur bedingt neue steuerliche Einnahmenquellen erschließen kann. Wichtig ist aber, die nach derzeitiger Gesetzeslage bestehenden Steuerquellen auszuschöpfen. Eine Stärkung der Einnahmeverwaltung Hessens ist daher ein Gebot der Stunde. Statt rigoroser „Rotstiftpolitik“ ist vielmehr eine Stärkung der Konjunktur und damit ein Sprudeln der Steuereinnahmen angesagt. Dazu gehört auch eine Stärkung der Binnennachfrage durch Beteiligung der Arbeitnehmer – auch die des öffentlichen Dienstes – am Wirtschaftsaufschwung. Der bisher exportgetriebene Wirtschaftsaufschwung muss auch binnenwirtschaftlich flankiert werden.   

Wir wissen, dass über das Grundgesetz ohnehin die Schuldenbremse greift. Wir möchten aber der hessischen Politik nicht auch unter Berufung auf den hessischen Bürgerwillen noch einen „hessenspezifischen Freifahrschein“ für Sparorgien erteilen.

Damit reden wir keinesfalls einer Politik des „frischen Gelddruckens“  und unkontrollierter Ausgaben das Wort. Nein, auch wir treten für eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik ein. Hessen muss aber handlungsfähig bleiben. Sinnvolle Investitionen dürfen nicht auf der Strecke bleiben, „Sparen am falschen Platz“ muss ebenso vermieden werden, wie ein „Kahlschlag“ im öffentlichen Dienst und die Flucht in Privatisierungen zur Sanierung der öffentlichen Haushalte. 

Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir gehören nicht der „Koalition der Willigen“ an.

Dies heißt nun nicht, dass der dbb Hessen automatisch politisch in einem bestimmten Lager zu „verorten „ ist. Nein, wir sind und  bleiben politisch unabhängig und alleine der Interessenvertretung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Hessen verpflichtet. Unsere Position zur Verankerung der Schuldenbremse in die hessische Verfassung wäre auch ein denkbar ungeeignetes  Beispiel uns alternativ dem Schwarz/Gelben Lager oder dem Rot/Grünen Lager zuordnen zu wollen. Schließlich wollen alle diese Parteien, wenn auch mit unterschiedlichen Zungenschlägen, die Aufnahme des Nettokreditaufnahmeverbots in das hessische Verfassungsrecht. Bleiben noch die Linken, die die Schuldenbremse ablehnen.
Mit diesen haben wir aber in vielen anderen grundsätzlichen Fragen, wie zu Grundstrukturen des Beamtenrechts und der Verbeamtung allgemein, diametral unterschiedliche Auffassungen. Es wäre also völlig verfehlt, aus der Positionierung in bestimmten Sachfragen irgendwelche parteipolitischen Präferenzen herleiten zu wollen.

Es wäre auch falsch, uns unterstellen zu wollen, wir forderten sehenden Auges den Marsch in den Schuldenstaat. Nein- im Gegenteil! Wir sind uns unserer Verantwortung für ein stabiles Hessen und eine verantwortungsbewusste Haushaltspolitik durchaus bewusst. Dazu reichen aber die bisherigen Verfassungsvorgaben völlig aus. Der jetzige Verfassungstext ist viel klüger gefasst, als er in die Praxis umgesetzt wurde. Nicht der Verfassungstext ist schlecht, er wurde nur nicht verinnerlicht und gelebt.

Wir sind im übrigen mit der negativen Wertung der Aufnahme der Schuldenbremse in die Hessische Verwaltung nicht alleine, anders als es der Zusammenschluss der etablierten Parteien im hessischen Landtag suggerieren könnte.

Auch der DGB, viele Sozialverbände, kirchliche Einrichtungen und weitere gesellschaftliche Organisationen in Hessen haben dieses Spiel durchschaut.

Am 27.3.2011 – dem Tag der Kommunalwahl – sollen die Hessischen Bürgerinnen und Bürger darüber abstimmen, ob die Schuldenbremse in die Hessische Verfassung aufgenommen wird.
  
Sagen Sie einfach „Nein“ !

Nun ist der Brief doch länger geworden, aber das Thema „Schuldenbremse“ wird uns auch lange beschäftigen.

Ungeachtet dieser wenig frohen Botschaft in kalten Dezembertagen, wünsche ich Ihnen wenigstens frohe Festtage, ein bisschen Zeit zum Ausspannen und einen guten Rutsch in das Jahr 2011!

Ihr


Walter Spieß
Landesvorsitzender


Erstes Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts in Hessen ( 1. DRModG) verkündet


Das 1. DRModG vom 25.11.2010 ist am 2.12.2010 im GVBl. I S. 410 verkündet worden und tritt am 1.1.2011. in Kraft. Kernelement des Gesetzes ist die Anhebung der allgemeinen Regelaltersgrenze von 65 Jahren- schrittweise und jahrgangsbezogen - auf 67 Jahre. Außerdem kommt es zur Flexibilisierung des Eintritts in den Ruhestand durch Senkung der allgemeinen Antragsaltersgrenze auf 62 Jahre. Daneben wurde die Möglichkeit eröffnet, über das 67. Lebensjahr hinaus mit Zustimmung des Dienstherrn auf freiwilliger Basis bis zum 70. Lebensjahr zu arbeiten. Aber auch die besondere Altersgrenze in den Vollzugsdiensten wird von 60 Jahren ebenfalls schrittweise und jahrgangsbezogen auf 62 Jahre erhöht. Allerdings sind hier Sonderregelungen für besonders belastende Dienste vorgesehen. All diese Änderungen haben natürlich Auswirkungen auf das Entstehen und die Höhe der Versorgungsabschläge.
Bei den schwerbehinderten Beamtinnen und Beamten bleibt es bei der Antragsaltersgrenze von 60 Jahren und gleichzeitig bei der Deckelung der Versorgungsabschläge auf höchstens 10,8 Prozent.

Daneben sind – stichwortartig aufgelistet – folgende Änderungen vorgesehen:

Die Vorschriften des Gendiagnostikgesetzes über gentechnische Untersuchungen und Analysen im Arbeitsleben werden wirkungsgleich auf den Beamtenbereich übertragen.
Die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Ruhestandsbeamtinnen und -beamte werden erweitert.
Die vertretungsweise Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes soll nunmehr bereits nach sechs Monaten und nicht erst nach 18 Monaten finanziell berücksichtigt werden.
Das bisher fortgeltende Beamtenversorgungsgesetz des Bundes wird in Hessisches Landesrecht überführt.
Es wird ein Rechtsanspruch auf Versorgungsauskunft eingeführt, nach dem sich Beamtinnen und Beamten über die zu erwartenden Versorgungsleistungen erkundigen können.
Weiter ist eine Störfallregelung zum Lebensarbeitszeitkonto enthalten. Falls das angesparte Zeitguthaben infolge Krankheit oder Dienstunfähigkeit nicht mehr vor dem Ruhestand in Anspruch genommen werden kann, besteht nunmehr die Möglichkeit einer Ausgleichszahlung.
Die Beträge der Dienstjubiläumszuwendungen, mit denen ein langjähriger Einsatz im öffentlichen Dienst und in Ehrenbeamtenverhältnissen honoriert wird, werden angehoben.
Die Hessische Urlaubsverordnung wird unter Beachtung der EuGH-Rechtsprechung derart geändert, dass wegen vorübergehender, längerer Erkrankung nicht genommener Erholungsurlaub nicht mehr mit Ablauf des Übertragungszeitraums verfällt, sondern nach Ende der Dienstunfähigkeit dem Urlaubsanspruch des aktuellen Urlaubsjahres hinzugefügt wird.

Der dbb Hessen hat ausführlich im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens, das der Hessische Landtag mit der Dritten Lesung am 18. November 2010 abschloss, zu dem Gesetzesentwurf Stellung genommen. Einzelne Anregungen – so die Belange der schwerbehinderten Beamtinnen und Beamten besser zu berücksichtigen, versorgungsrechtliche Diskriminierungen bei Teilzeitbeschäftigten und Beurlaubten zu vermeiden und im Vollzug bei besonders belastenden Diensten gestaffelte Anrechnungszeiten vorzusehen, wurde entsprochen. Ebenso brauchen Lehrer – leider erst nach Ablauf des Übergangszeitraums- letztendlich nicht mehr den Ablauf des Schul(halb)jahres nach Vollendung der Regelaltersgrenze, die dann aber 67 Jahre beträgt, abwarten, wenn sie in Pension gehen wollen.
Dies ändert aber nichts daran, dass es den hessischen Beamtinnen und Beamten nicht vermittelbar ist, dass sie trotz Anhebung der Lebensaltersgrenze analog der rentenrechtlichen Regelungen abweichend von den tarifrechtlichen Regelungen im öffentlichen Dienst weiter wöchentlich bis zu 42 Stunden arbeiten sollen. Verdruss gibt es auch bezüglich der Entscheidungen zur Altersteilzeit. Nicht nur, dass die Altersteilzeit ausläuft und auch nicht in modifizierter Form fortgeführt wird; auch diejenigen, die sich in der aktiven Phase der Altersteilzeit befinden, genießen keinen Vertrauensschutz und nehmen an der Verlängerung der Lebensarbeitszeit teil.   



Einkommensrunde 2011 – Forderung der Gewerkschaften für den Länderbereich steht

Die dbb-tarifunion hat folgende Forderungen zur Einkommensrunde 2011 für den Bereich der Länder und Kommunen erhoben.

die Tabellenentgelte und die Entgelte der Auszubildenden und Praktikanten werden um 50 Euro und anschließend um drei Prozent erhöht,
eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten,
eine Laufzeit von 14 Monaten,
die Übernahme aller Auszubildenden im Länderbereich,
eine Vereinbarung der Möglichkeit auf Landesebene über die Altersteilzeit zu verhandeln,
die Umsetzung der Vereinbarung vom 1. März 2009 zur Eingruppierung innerhalb der Einkommensrunde 2011; dies gilt auch für den Bereich der Lehrkräfte,
eine gewerkschaftliche Vorteilsregelung für dbb-Mitglieder,
eine regelmäßige Tarifpflege, zum Beispiel im Kr-Bereich und im Bereich der Straßenbauverwaltung.

Diese Forderungen sind gleichermaßen auch für Hessen, das aus der TdL ausgetreten ist, die Richtschnur für die anstehenden Verhandlungen.

Eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung auf den Beamtenbereich wird angestrebt.


Landesleitung des DBB-Hessen besucht das Europaparlament in  Brüssel und die Hessische Landesvertretung


Die wachsende Bedeutung der europäischen Gesetzgebung auf nationales Recht veranlasste die Landesleitung des dbb Hessen einen Blick hinter die Kulissen europäischer Institutionen zu werfen. Die Landesleitung nutzte auch die Gelegenheit, der Landesvertretung Hessens einen Besuch abzustatten, die die Interessen Hessens in dem vielstimmigen Konzert der europäischen Regionen vertritt. Eingeladen hatte der Europaabgeordnete Thomas Mann (CDU), der sowohl einen Besuch des Parlaments arrangierte als auch im Anschluss für ein ausführliches Gespräch zu aktuellen Fragestellungen der europäischen Politik und zum „Machtpoker“ zwischen Rat, Kommission und Parlament zur Verfügung stand.







Herausgeber: dbb Hessen • Eschersheimer Landstr. 162 • 60322 Frankfurt
Telefon: 069 / 28 17 80 • www.dbbhessen.de • mail@dbbhessen.de
Verantwortlich: Walter Spieß - Landesvorsitzender

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