HPHV - Hessischer Philologenverband

Die Gewerkschaft der Gymnasiallehrrerinnen und Gymnasiallehrer in Hessen

dbb-Mitteilungen

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dbb Nachrichten März 2011

vom 17.03.2011

Einkommensrunde 2011 im Länderbereich – Einigung erzielt
Für Hessen wird weiter gesondert verhandelt


Zwischen den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes – für die dbb-Seite verhandelte die dbb  tarifunion unter Führung von Frank Stöhr – und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) konnte in der Einkommensrunde 2011 ein Ergebnis erzielt werden. Im Detail sieht das Ergebnis wie folgt aus:

Lineare Erhöhung
·  2011: 360 Euro Einmalzahlung und ab dem 1. April 1,5 Prozent lineare Erhöhung.
·  2012: Ab dem 1. Januar 1,9 Prozent lineare Erhöhung und darauf eine zusätzliche soziale Komponente von monatlich 17 Euro.
·  Für Azubis gelten die gleichen linearen Erhöhungen in 2011 und 2012, die Einmalzahlung beträgt 120 Euro und ab 2012 ein Sockel von sechs Euro.
·  Das bedeutet in der Summe für 2011 eine Erhöhung von 2,3 Prozent und für 2012 von 2,6 Prozent. Rechnet man den materiellen Wert für die Umsetzung der Entgeltordnung 2012 hinzu, kommt man auf ein Volumen von 2,8 Prozent.
·  Die Laufzeit beträgt 24 Monate, bis zum 31. Dezember 2012.


Entgeltordnung
·  Die neue Entgeltordnung tritt zum 1. Januar 2012 in Kraft. Gegenstand der jetzigen Einigung ist Schritt 1 der Tarifeinigung vom 1. März 2009. Dieser erste Schritt beinhaltet die Bereinigung der bisherigen Eingruppierungsmerkmale und Integration dieser Merkmale in die Entgeltgruppen des TV-L.
·  Kern der Einigung ist der Erhalt der bis zu sechsjährigen BAT-Aufstiege für seit Inkrafttreten des TV-L neueingestellte und umgruppierte Beschäftigte mit Tätigkeitsmerkmalen bis BAT Vc mit Aufstieg nach BAT Vb. Hier erfolgt mit Inkrafttreten eine sofortige Neuzuordnung in die jeweils höhere Entgeltgruppe.
·  Auch die „Drittelaufstiege“ für Techniker und Ingenieure werden in der neuen Entgeltordnung abgebildet. Auch hier erfolgt eine Neuzuordnung in die jeweils höhere Entgeltgruppe.
·  Ebenfalls konnte der Erhalt der Vergütungsgruppenzulagen, die eine bis zu sechsjährige Wartezeit vorsehen, erzielt werden.
·  Techniker-, Meister- und Programmiererzulagen bleiben erhalten.


Entgeltordnung Lehrkräfte
·  Eine Tarifierung im Lehrkräftebereich wurde noch nicht erreicht. Diese Aufgabe bleibt. Doch ist für den Tarifbereich Ost ohne Nachwirkung eine Kündigung des tarifvertraglichen Verweises auf die  Arbeitgeberrichtlinien zum 31. Dezember 2011 möglich. Das versetzt die Kolleginnen und Kollegen dort zeitnah in die Lage, die Tarifierung einer Entgeltordnung für Lehrkräfte durchzusetzen.
·  Die Vordienstzeiten von Lehrkräften werden kumulierend anerkannt. Das bedeutet, dass bei einem Länderwechsel eines Beschäftigten die im alten Land geleisteten Arbeitsjahre im neuen Arbeitgeberland anerkannt werden.
·  Die Aufstiege von Lehrkräften bis EG 9 werden analog zur übrigen Entgeltordnung gestaltet. Dazu ändern die Arbeitgeber ihre Richtlinien.


Vorarbeiterzulage

·  Die Vorarbeiterzulage nimmt ab 1. April 2011 an linearen Steigerungen teil. Gefahrenzulagen und Bereitschaftsdienstentgelte
·  Bei Straßenwärtern und dem Küstenschutz werden alle Zulagen pauschaliert und darauf ab dem 1. Januar 2012 25 Euro zusätzlich gezahlt.
·  Die Bereitschaftsdienstentgelte im KR-Bereich steigen ab 1. April 2011 um 1,5 Prozent und ab 1. Januar 2012 um weitere 1,9 Prozent.

Übernahme Azubis
Entsprechend der tarifvertraglichen Regelung des Jahres 2009 wirken die Tarifvertragsparteien darauf hin, dass Azubis nach erfolgreich bestandener Prüfung für mindestens zwölf Monate in ein  Arbeitsverhältnis übernommen werden.

Altersteilzeit
Hier wurde eine landesspezifische Öffnungsklausel vereinbart, die vorsieht, in den einzelnen Ländern Verhandlungen zu führen.

Übergangsversorgung bei Justiz und Feuerwehr
Auch hierzu wurde eine Verhandlungszusage von den Arbeitgebern erzielt. Weitere Details, insbesondere zur Entgeltordnung, werden nun in umfangreichen Redaktionsverhandlungen geregelt.

Das ausgehandelte Tarifergebnis zählt nicht für Hessen, weil Hessen seit geraumer Zeit aus der TdL ausgetreten ist. Die Verhandlungen in Hessen dauern noch an. Die Gewerkschaftsseite fordert im Kern eine ungeschmälerte Übernahme des erzielten Tarifkompromisses auch für die Hessischen Beschäftigten. Der dbb Hessen fordert – wie auch die gesamte Gewerkschaftsseite – im Nachgang eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der Einkommensverbesserungen auf die hessischen Landes- und Kommunalbeamten.

 

8. Forum Personalvertretungsrecht
Das 8. Forum Personalvertretungsrecht, das am 28.2.2011 und 1.3.2011 erneut im DBBHaus in Berlin stattfand, stand dieses Jahr unter dem Motto „Personalvertretungen – selbstverständlich mitbestimmen“.
Nach Begrüßung und Einstimmung der Teilnehmer durch den Bundesvorsitzenden Peter Hessen, ergriff die Staatsekretärin im BMI, Cornelia Rogall-Grothe, das Wort und wies auf die wichtige Rolle des öffentlichen Dienstes, seiner Mitarbeiter und die konstruktive Rolle ihrer Personalvertretungen hin.

Im ersten Vortragsblock „Recht haben und Recht bekommen – Durchsetzung von Personalratsrechten“ wurden Stufen- und Einigungsstellenverfahren sowie der gerichtliche Rechtsschutz unter rechtlichen und praktischen Aspekten beleuchtet und auf ihre Tauglichkeit zum Ausgleich der unterschiedlichen Standpunkte geprüft. Die Problematik des Arbeitnehmerdatenschutzes in der Dienststelle und die Frage
danach, wie Personalratsarbeit kommuniziert werden kann, bewegten die Zuhörer ebenso nachhaltig wie insbesondere die den Personalratsmitgliedern abverlangte Gratwanderung zwischen Schweigegebot und Informationspflicht gegenüber den Beschäftigten.

Am Ende des ersten Veranstaltungstags stand die Auseinandersetzung mit den Folgen der Privatisierung öffentlicher Aufgaben für Personalvertretungen und Beschäftigte.


Der Morgen des zweiten Veranstaltungstags war den vielfach beklagten strukturellen Defiziten des Personalvertretungsrechts gewidmet, die u.a. an der gesetzlich unzureichend geregelten  Wahlberechtigung und Wählbarkeit bestimmter Beschäftigtengruppen insbesondere bei Einsatz von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in privatrechtlich organisierten Einrichtungen sichtbar werden und sich schwerlich mit dem Recht auf Mitbestimmung in Einklang bringen lassen. Der Blick auf die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zum Personalvertretungsrechts sowie  personalver-tretungsrechtliche Probleme aus dem Bereich des Tarifrechts bildete den Abschluss der Vortragsreihe. Im Rahmen der anschließenden Podiumsdiskussion über Fragen, die Personalvertretungsrechtler in
diesen Zeiten bewegen, wurde insbesondere die Befugnis des Personalrats zu allgemeinpolitischen Äußerungen diskutiert.
Durch die Tagung führte der Vorsitzende der Grundsatzkommission Personalvertretungsrecht und Vorsitzender des dbb Hessen, Walter Spieß.
Das Fazit der Veranstaltung zog in seinem Schlusswort der Vorsitzende der dbb akademie, Willi Russ, der die Teilnehmer zur Fortsetzung des gewinnbringenden Erfahrungsaustauschs für das Frühjahr 2013 zum 9. Forum Personalvertretungsrecht nach Berlin einlud.
In den nächsten Ausgaben der von der Bundesleitung des dbb herausgegebenen „Zeitschrift für Personalvertretungsrecht (ZfPR)“ bzw. Zeitschrift für Betriebsverfassungsrecht (ZBVR online) werden sukzessive auf dem Forum gehaltene Vorträge veröffentlicht.


Wahlaufruf : Nicht vergessen – am Sonntag, den 27.3. 2011 ist Kommunalwahl
und Abstimmung über die Verankerung der Schuldenbremse in der Hessischen Verfassung


Während der dbb Hessen keine Wahlempfehlungen für irgendwelche Parteien oder bestimmte Kandidatinnen und Kandidaten anlässlich der Kommunalwahl ausspricht, plädiert er jedoch ohne wenn und aber für ein „Nein“ zur Aufnahme der Schuldenbremse in die Hessische Verfassung.
Lassen Sie sich nichts erzählen!


Einer gesonderten Aufnahme der Schuldenbremse in die Hessische Verfassung bedarf es chon deshalb nicht, weil diese bereits im Grundgesetz verankert ist und damit automatisch für Hessen gilt. Erforderliche Ausnahmen vom absoluten Verschuldungsverbot abzuweichen, können unstreitig in Hessen auch einfach gesetzlich geregelt werden.
Die vier etablierten Parteien (CDU,FDP,SPD und Bündnis 90/Die Grünen) sind zwar gemeinsam für die Festschreibung der Schuldenbremse in der Hessischen Verfassung. Auf die Frage, wie sie dieses Instrument nutzen wollen, erhalten Sie aber von diesen Parteien völlig widersprüchliche Aussagen.
Was ändert sich durch die Änderung der hessischen Verfassung? Der Rechtfertigungsdruck für die Regierungspolitik im nächsten Jahrzehnt!
Eine hessische Bürgerin und ein hessischer Bürger, der „Ja“ sagt, muss damit rechnen, dass seine Zustimmung von der jeweiligen Regierungsmehrheit in dem nächsten Jahrzehnt als Freibrief für die Umsetzung der jeweils einseitigen politischen Sichtweise reklamiert wird. Gewichtige Gegenargumente können von der jeweiligen parlamentarischen Mehrheit mit dem Verweis auf das für das von ihre Politik vereinnahmte Votum der Hessen leichter „abgebügelt“ werden. Stellen Sie einen solchen Blankoscheck nicht aus!

Nein, verantwortungsvolle Haushaltspolitik kann jede politische Mehrheit auch ohne eine Änderung der Hessischen Verfassung betreiben!
Wir wollen aber keine automatische Rechtfertigungsgrundlage für Einspargesetze ohne Ausgewogenheit und Augenmaß liefern.
Deshalb appellieren wir an die mündigen Bürgerinnen und Bürger Hessens und an alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst: Bilden Sie sich ein eigenes Urteil darüber, warum die etablierten Parteien die
hessenspezifische verfassungsrechtliche Absicherung der Schuldenbremse ohne Not neben der grundgesetzlichen Verankerung wollen.
Wenn auch Sie – wie wir – mehr Gefahren als Nutzen sehen: Machen Sie Ihr Kreuz bei Nein!

Herausgeber: dbb Hessen • Eschersheimer Landstr. 162 • 60322 Frankfurt
Telefon: 069 / 28 17 80 • www.dbbhessen.de • mail@dbbhessen.de
Verantwortlich: Walter Spieß - Landesvorsitzender

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