HPHV - Hessischer Philologenverband

Die Gewerkschaft der Gymnasiallehrrerinnen und Gymnasiallehrer in Hessen

dbb-Mitteilungen

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dbb Nachrichten Juli-August 2011

vom 16.08.2011

„Auf zur Demo am 23.08.2011 nach Wiesbaden ab 12.00 Uhr vor dem Hessischen Landtag!“

Im Rahmen seiner Aktionen gegen die Weigerung der Regierungsmehrheit, das in der Einkommensrunde 2011 ausgehandelte Ergebnis 1 : 1 auf den Beamtenbereich zu übertragen, ruft der dbb Hessen seine Mitgliedsorganisationen auf, am Dienstag, dem 23.08.2011 mit einer repräsentativen Anzahl von Teilnehmern aus ihrem jeweiligen Organisationsbereich in Wiesbaden vor Ort präsent zu sein. An diesem Tag findet die Erste Sitzung des Landtags nach der Sommerpause statt. Wir treffen uns ab 12.00 Uhr auf dem Dernschen Gelände in Sichtweite des Hessischen Landtags. Mit dieser Aktion wollen wir erneut unseren Unmut ausdrücken, dass den hessischen Beamtinnen und Beamten erneut Sonderopfer durch die sechs- und siebenmonatige zeitverzögerte Übernahme der linearen Besoldungserhöhungen und die flächendeckende Verweigerung der Einmalzahlung von 360 Euro - im Ausbildungsbereich 120 Euro - auferlegt werden sollen. Daneben sollen die Pensionärinnen und Pensionäre noch zusätzlich durch Kürzung der Sonderzahlung zur Ader gelassen werden. Die hessischen Abgeordneten sollen wissen, dass sich die Unruhe im öffentlichen Dienst Hessens über diese Ungerechtigkeit nicht gelegt hat und es nun an ihnen liegt, die richtigen politischen Signale im Rahmen der Gesetzesberatung auszusenden.
 
Am 17.08.2011 wird der dbb Hessen in der mündlichen Anhörung vor dem Innenausschuss des Hessischen Landtags die Gelegenheit nutzen, seine Argumente gegen diese Ungleichbehandlung der Beschäftigten des Landes Hessen vorzutragen.

Die schriftliche Stellungnahme kann auf unserer Homepage unter www.dbbhessen.de eingesehen werden.

Neue Weichenstellungen im Beamtenrecht Hessens


Neben der Verabschiedung des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2011/2012 stehen im Herbst 2011 weitere grundlegende Weichenstellungen für Rechtsänderungen im hessischen Beamtenbereich an.

Der dbb Hessen rechnet damit, dass das Zweite Dienstrechtsmodernisierungsgesetz als Regierungsvorlage in den Hessischen Landtag eingebracht wird und hierzu die Spitzenorganisationen offiziell angehört werden.

Es ist damit zu rechnen, dass faktisch alle Rechtsgebiete im Beamtenbereich von dieser umfassenden Novellierung betroffen sein werden.

Grob skizziert ist folgendes vorgesehen:

Eine generelle Überarbeitung der allgemeine beamtenrechtliche Regelungen im Hessischen Beamtenrecht.

Eine grundlegende Neustrukturierung und Straffung des Hessischen Laufbahnrechts, auch unter Berücksichtigung der neuen Bildungsabschlüsse (Master, Bachelor).

Ein neues Besoldungssystem mit neuer Besoldungstabelle, in die alle hessischen Beamtinnen und Beamten, aber auch die Versorgungs-
empfängerinnen und -empfänger übergeleitet werden. Die neue Tabellenstruktur dürfte eine Abkehr vom altersbezogenen Einstieg in die Tabelle bringen und beim Aufstieg dürften die Dienstalterstufen von Erfahrungsstufen abgelöst werden. Auch soll der Rhythmus des Verweilens in den Stufen verändert werden.

Aktuelle Leistungsanreize bei der Bezahlung sollen flächendeckend an Bedeutung gewinnen.

Die Beamtenversorgung der hessischen Beamtinnen und Beamten wird kompakt im Hessischen Beamtenversorgungsgesetz geregelt. Als neues
Element soll die Mitnahme von Versorgungsansprüchen beim Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis die bisherige Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung ablösen. Aus der damit erhalten bleibenden Versorgungsanwartschaft soll dann die Zahlung eines Altersgeldes resultieren.

Es ist davon auszugehen, dass diese umfassende und umfangreichen Lesestoff bietende Novellierung des Hessischen Beamtenrechts einer gründlichen Beratung bedarf. Deshalb geht der dbb Hessen davon aus, dass die endgültige parlamentarische Verabschiedung des jetzt zu erwartenden Gesetzesentwurfes nicht mehr in diesem Jahr erfolgt. Dafür haben wir auch Verständnis, denn in diesem Fall gilt der Grundsatz: „Gründlichkeit vor Schnelligkeit!“.

Sobald uns der Gesetzesentwurf im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 110 HBG vorliegt, werden unsere Fachgewerkschaften und -verbände im Detail über die vorgesehenen Änderungen informiert und kontinuierlich - auch im Rahmen der Beratung des Themenkomplexes in unserem „Dienstrechtsausschuss“ - in die Meinungsbildung einbezogen sowie ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Schneller wird es mit der Novellierung der Hessischen Beihilfenverordnung gehen. Die derzeit gültige Hessische Beihilfenverordnung tritt zum 31.12.2011 außer Kraft.

Nach dem dem dbb Hessen zur Stellungnahme vorliegenden Entwurf einer Neufassung sieht der Hessische Verordnungsgeber zum 01.01.2012 eine in Kernfragen neue Konzeption des Hessischen Beihilfenrechts vor.

So soll der bisher familienbezogene Bemessungssatz auf einen personenbezogenen Bemessungssatz umgestellt werden. Pro Person (Beihilfeberechtigter und berücksichtigungsfähiger Ehegatte) sollen künftig 50% der jeweils entstandenen beihilfefähigen Aufwendungen im Wege der Beihilfe erstattet werden.

Allerdings kann nach Entwurfslage die Berücksichtigung von mindestens einem Kind, die Höhe des Bemessungssatzes des Beihilfeberechtigten (im Falle der Elternzeit) und des berücksichtigungsfähigen Ehegatten beeinflussen. Dieser soll sich dann von 50 % auf 70 % erhöhen. Für berücksichtigungsfähige Kinder selbst soll der Bemessungssatz 80 % betragen. Für Pensionäre/innen und deren berücksichtigungsfähige Ehegatten ist ein Bemessungssatz von 70 % vorgesehen.

Im Falle von Zuschussgewährungen aus einem Beschäftigungsverhältnis soll der Bemessungssatz halbiert werden.

Der erhöhte Beihilfebemessungssatz von 15 % bei stationärer Behandlung soll entfallen.

Gleichzeitig soll eine 100 % Grenze eingeführt werden, d. h. die Beihilfe darf zusammen mit den Erstattungen der Krankenversicherung die beihilfefähigen Aufwendungen nicht übersteigen.

Schon diese Vorgaben werden in einer Vielzahl von Fällen die Umstellung der mit privaten Krankenversicherungen abgeschlossenen Verträgen noch in diesem Kalenderjahr mit Wirkung zum 01.01.2012 erforderlich machen, um eine beihilfenkonforme Vertragsgestaltung herbeizuführen.

Auch sonst sind weitere gravierende Änderungen vorgesehen.

So ist nach der Entwurfsfassung nach einem Übergangszeitraum von 2 Jahren mit dem Wegfall
des Beihilfeanspruchs der Tarifbeschäftigten generell, also auch der Tarifbeschäftigten und ihrer Angehörigen, die nach der bis zum 30.4.2001 geltenden Fassung der HBeihVO noch beihilfeberechtigt waren,der Sachleistungsbeihilfe, also des Beihilfeanspruchs von Beamtinnen und Beamten und ihrer Angehörigen, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, soweit die Aufwendungen durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt werden, zu rechnen.

Daneben enthält der Entwurf noch eine Vielzahl weiterer beabsichtigter Rechtsänderungen, die wir an anderer Stelle (Rundschreiben an unsere Mitgliedsorganisationen) bereits dargestellt haben bzw. noch darlegen werden.


Sie sollten nun - wenn Sie nun diese nicht ins Detail gehende Vorinformation lesen - noch nicht sofort mit Ihrem Versicherer oder der Beihilfestelle Kontakt aufnehmen. Wir befinden uns noch im Entwurfsstadium. Änderungen im Verlauf der Beratung sind nicht ausgeschlossen.  Warten Sie erst einmal ab, bis die neue Verordnung verabschiedet ist, weil erst dann eine verlässliche Basis für einen veränderten Vertragsabschluss gegeben ist.

Der dbb Hessen wird auch zu diesem Verordnungsentwurf unter Berücksichtigung der Stellungnahmen seiner Mitgliedsgewerkschaften und -verbände zeitnah Stellung nehmen und seine Organisationen ausführlich über die neue Rechtslage und die Konsequenzen informieren, damit diese ihre Mitglieder kompetent unterstützen und beraten können.

dbb Hessen fordert Kurskorrektur von Brüssel
       
„Die EU-Kommission ignoriert die sozialen Folgen ihres Tuns“, sagt die stellvertretende Vorsitzende des dbb Hessen, Ute Wiegand-Fleischhacker, über das geplante „Flughafenpaket“. Bald nach der Sommerpause will Brüssel mit diesem Maßnahmenbündel Gesetzesinitiativen starten, die unter anderem eine weitere Marktöffnung der Bodenverkehrs-, der Flughafenvorfeld- und Abfertigungsdienste, zur Folge hätten. Groß sind die Sorgen vor allem unter den Beschäftigten des größten deutschen Flughafens. Die Mitarbeiter der Bodenverkehrsdienste werden dort bisher nach dem Tarifvertrag Öffentlicher Dienst (TVöD) bezahlt. Denn gemeinsam mit dem Land Hessen ist die Stadt Frankfurt am Main Eigner von 51 Prozent der FRAPORT AG. „Wir erwarten, dass das so bleibt“, sagt Wiegand-Fleischhacker. „Lohn- und Sozialdumping darf es hier nicht geben, zumal in diesem hochsensiblen, sicherheitsrelevanten Bereich.“

Mit einer Änderung der Richtlinie 96/67/EG des Rates vom 15. Oktober 1996 über den Zugang zum Markt der Bodenabfertigungsdienste auf den Flughäfen der Gemeinschaft will die Kommission mehr Raum für Wettbewerb schaffen. „Mehr Wettbewerb bedeutet hier ganz konkret Lohndrückerei“, kritisiert Ute Wiegand-Fleischhacker. Die Kosten für die Dienste seien im Wesentlichen Personalkosten. Wettbewerb ohne Tarifbindung führe hier zu niedrigeren Löhnen und unsicheren Arbeitsplätzen. „Dabei sind die Kolleginnen und Kollegen ja auch jetzt schon nicht überbezahlt“, sagt die dbb-Frau und fragt: „Können wir uns schlechte Arbeitsbedingungen an einem Ort leisten, wo es in Zeiten des internationalen Terrorismus massiv auf Sicherheit ankommt?“

Zusammen mit der komba gewerkschaft will der dbb Hessen Druck auf die Politik ausüben, die Marktöffnung zu überdenken. „Bevor der europäische Gesetzgeber hier weitere Schritte ergreift, muss es Folgenabschätzungen geben“, fordert Wiegand-Fleischhacker. Dies betreffe sowohl die sozialen Folgen für die Beschäftigten als auch die sicherheitsrelevante Seite dieser Flughafendienste. „Es muss gewährleistet sein, dass hier qualifiziert gearbeitet wird, Sicherheitsstandards müssen hochgehalten werden“, so die Vize-Chefin des dbb Hessen. Die komba gewerkschaft wird nach Angaben eines Sprechers Gespräche mit EU-Abgeordneten führen, um Unterstützung im Parlament zu finden, das dem Flughafenpaket zustimmen muss.
 

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