HPHV - Hessischer Philologenverband

Die Gewerkschaft der Gymnasiallehrrerinnen und Gymnasiallehrer in Hessen

dbb-Mitteilungen

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dbb Nachrichten Januar und Februar 2011

vom 14.02.2011

52. dbb Jahrestagung in Köln – Thema Staatsfinanzen

Eine nationale konzertierte Aktion zur Sanierung der Staatsfinanzen in Deutschland hat der Bundesvorsitzende des dbb, Peter Heesen, anlässlich der diesjährigen Jahrestagung des dbb im Januar in Köln gefordert. Wir haben kein akutes Ausgabenproblem – so der Bundesvorsitzende –, sondern das Kernproblem liegt in den fast 1,8 Billionen Altschulden der Gebietskörperschaften. Heesen bezweifelte, ob die Schuldenbremse die richtige Antwort auf die Bewältigung der viel tiefer gehenden Haushaltsproblematik sei. Heesen unterbreitete zugleich konkrete Lösungsvorschläge. So müsse über die Ausgliederung der Schulden der öffentlichen Haushalte in Altschuldenfonds, die Zinsendienst und Tilgung übernehmen sollten, nachgedacht werden. Diskutiert werden müsse über die Umwidmung des Solidaritätszuschlags als Zahlung in diesen zweckgebundenen Fond und an die Einführung einer Vermögensabgabe auf hohe Privat- und Betriebsvermögen. Auch eine Beteiligung der an der Krise maßgeblich beteiligten Finanzmärkte durch Einführung einer Finanztransaktionssteuer sei geboten.

Die Jahrestagungen des dbb stellen zum Jahresauftakt traditionsgemäß brennende gesellschaftspolitischer Themen in den Mittelpunkt und sind Treffpunkt und Forum des Meinungsaustausches für Vertreter und Vertreterinnen aller im dbb vertretenen Mitgliedsgewerkschaften und Landesbünde aus dem ganzen Bundesgebiet.

Die politische Prominenz war stark vertreten. Neben Repräsentanten des Deutschen Bundestags, der Landesparlamente und Vertretern der Wirtschaft und der Verbände waren mit Redebeiträgen der Bundesinnenminister Thomas de Maizère (CDU), der Vorsitzende der SPD – Bundestagsfraktion, Frank-Walter Steinmeier und der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger vertreten. Eine Expertendiskussion zur Finanzlage der Kommunen rundete die interessante Tagung ab.

Einkommensrunde 2011 – Auftaktverhandlungen für den TdL-Bereich am 4. Februar begonnen  –  Fortsetzung in zweiter Verhandlungsrunde am 24.2.2011 in Potsdam – Verhandlungen für Hessen finden zeitversetzt statt

Startermin für die Einkommensrunde der Beschäftigten der Länder, die im TdL-Verbund zusammengeschlossen sind, war der 4.2.2010. Die dbb tarifunion vertritt gemeinsam mit ver.di die Einkommensforderungen im Gesamtvolumen von im Schnitt 5 Prozent. Aufgeschlüsselt zielt die Forderung auf die Gewährung eines Sockelbetrags von 50 Euro für alle Entgeltgruppen, eine lineare Anhebung der Tabellenentgelte um 3 v. H. und die Übernahme der Auszubildenden bei einer 14-monatigen Laufzeit des Tarifvertrags.

Der materielle Gehalt der Tarifeinigung – so die Forderung von dbb und dbb tarifunion – muss dann auch zeit- und inhaltsgleich auf den Beamtenbereich übertragen werden.

Da Hessen aus der TdL ausgetreten ist, sind hier gesonderte Verhandlungen erforderlich. Diese werden seitens der dbb-tarifunion in enger Abstimmung mit dem dbb Hessen geführt.  Im Grundsatz gehen die Gewerkschaften auch hier in Hessen mit entsprechenden Forderungen in diese – um Tage zeitversetzte – Verhandlungen. Nach Vertagung der Verhandlungen in der ersten Runde werden nun die Verhandlungen im Tdl-Bereich in der zweiten Verhandlungsrunde am 24.2. 2011 in Potsdam fortgesetzt. Hier erwartet die dbb tarifunion ein verhandlungsfähiges Angebot aus dem Arbeitgeberlager. In „Einsatztagen“ des öffentlichen Dienstes unter dem Motto „Wir machen das. Wer sonst?“ hatten Krankenhausbeschäftigte, Straßenmeistereien, Lehrerinnen und Lehrer, Hochschulbeschäftigte, die Steuerverwaltung und die Polizei auf die unverzichtbaren Dienstleistungen des öffentlichen Dienstes im Vorfeld der Tarifrunde aufmerksam gemacht.  Der Verhandlungsleiter der dbb tarifunion, Frank Stöhr, machte deutlich, dass sich die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Anbetracht der Reallohnverluste der Vergangenheit nicht mit dem Verweis auf leere öffentliche Kassen abspeisen lassen. 

GKV-Finanzierungsgesetz ab 1.1.2011 in Kraft

Am 1. Januar 2011 trat das Gesetz vom 22.12.2010 (BGBl. I S. 2309) zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FinG) in Kraft.

Maßnahmen des GKV-FinG

Das GKV-Finanzierungsgesetz enthält eine Mischung von Maßnahmen, mit der die Ausgaben im System begrenzt und die Einnahmen stabilisiert werden sollen. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes ist neben den Regelungen zur Ausgabenbegrenzung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen auch die Einführung eines Sozialausgleichs.

Maßnahmen zur Einnahmenstabilisierung

Zur Stabilisierung der Finanzen der Gesetzlichen Krankenversicherung enthält das GKV-FinG folgende Maßnahmen.

Das frühere Beitragsniveau von 15,5 Prozent wird wiederhergestellt. Im Rahmen der Wirtschafts- und Finanzkrise hatte die Bundesregierung im Rahmen des Konjunkturpaketes II den Beitragssatz vorübergehend abgesenkt.

Der Beitragssatz wird auf dieser Höhe gesetzlich festgeschrieben. Damit werden die Arbeitskosten von der Entwicklung der Gesundheitskosten weitgehend entkoppelt.

Weitere unvermeidbare über die allgemeine Lohn- und Gehaltsentwicklung hinausgehende Ausgabensteigerungen werden künftig über einkommensunabhängige Zusatzbeiträge finanziert.

Um die Mitglieder der GKV vor einer Überforderung durch die Erhebung von Zusatzbeiträgen zu schützen, führt das GKV-FinG einen Sozialausgleich aus Steuermitteln ein. Übersteigt der vorab ermittelte durchschnittliche Zusatzbeitrag zwei Prozent der
individuellen beitragspflichtigen Einnahmen, erhalten die Versicherten einen Sozialausgleich, indem ihr einkommensabhängiger Beitragsanteil entsprechend reduziert wird. Dies kann in der Regel automatisch direkt über Arbeitgeber und Rentenversicherungsträger umgesetzt werden.

Maßnahmen zur Ausgabenbegrenzung

Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen zur Konsolidierung der Ausgabenentwicklung in der GKV vorgesehen:

Die Verwaltungskosten der Krankenkassen dürfen in den nächsten beiden Jahren im Vergleich zum Jahr 2010 nicht ansteigen.

Der Zuwachs der Krankenhaus-Ausgaben wird durch Anpassung der für die Preisbildung relevanten Grundlohnrate sowie durch Abschläge für Mehrleistungen begrenzt.

Der Ausgabenzuwachs bei der Vergütung in der vertragsärztlichen Versorgung wird ebenfalls gedrosselt.

Das Vergütungsniveau in der hausarztzentrierten Versorgung wird begrenzt. Es soll sich künftig grundsätzlich am Niveau der hausärztlichen Regelversorgung orientieren. Bestehende Verträge haben Bestandsschutz.

Zur Eindämmung der besonders dynamisch wachsenden Arzneimittelausgaben hat die Bundesregierung neben dem GKV-FinG weitere Maßnahmen, z. B. über das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz, eingeleitet.

Innenminister Boris Rhein beantwortet Kleine Anfrage der Abgeordneten Enslin, Erfurth und Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Umsetzung der NVS in der hessischen Landesverwaltung

Der hessische Innenminister Boris Rhein hat unter Datum vom 2.12.2010 (Drucksache 18/2174) eine Kleine Anfrage der drei o.g. Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Umsetzung der Neuen Verwaltungssteuerung (NVS) in der hessischen Landesverwaltung mittels der Informations- und Kommunikationstechnik beantwortet.

Interessierte können hier die Entwicklung und den Sachstand des Einzugs der neuen Technologie in den öffentlichen Dienst Hessens nachvollziehen.

Nach dem ersten "E-Government-Masterplan für die Jahre 2003 - 2008", stehen wir mitten in der Realisierung des zweiten Masterplans "E-Government und Verwaltungsinformatik" der in den Jahren 2009 - 2014 umgesetzt werden soll.

Nur auszugsweise sei hierzu aus der ausführlichen Antwort des Innenministers, der auch Anlagen zu den einzelnen Projekten, ihrer Umsetzung, Nutzern und Nutzen sowie ihren Gesamt- und Folgekosten beigefügt wurden, zitiert:

Der zweite Masterplan "E-Government und Verwaltungsinformatik" der Hessischen Landesverwaltung für den Zeitraum 2009 bis 2014 wurde vom Kabinett am 02. Juli 2009 gebilligt. Nachdem im Rahmen des ersten E-Government-Masterplanes die bereitgestellten Mittel im Wesentlichen zur Konsolidierung der
heterogenen IT-Infrastruktur, zur Entwicklung zentraler IT-Verfahren sowie zum Aufbau von Strukturen und Standards verausgabt wurden, stehen im Zentrum des derzeitigen E-Government-Masterplans Maßnahmen, die die Anforderungen von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Unternehmen an eine serviceorientierte, agile und effizient arbeitende Verwaltung umsetzen und Verbesserungen in den internen Verwaltungspro­zessen ermöglichen. Hierzu gehören zum Beispiel die Bereitstellung einer einheitlichen Behördennummer 115 (Projekt D115) unter Federführung Hessens und des Bundes, die Bereitstellung des "Hessen-Finders" (Zustän­digkeitsfinder) und die Umsetzung der europäischen Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLRL) (RL 2006/123/EG) in nationales Recht durch die Mitgliedstaa­ten. Die Umsetzung der EU-DLRL wird zukünftig als Grundlage genom­men, um darüber hinaus weitere Verwaltungsprozesse zu optimieren und deren Umsetzung in IT-Verfahren voran zu treiben. Auch die im Haushaltsaufstellungsschreiben vom 09. Februar 2010 genannte Einführung des neuen Geschäfts- und Abrechnungsmodells "Hessen-PC" zum Haushaltsjahr 2011 ist Ausdruck wirtschaftlichen Verwaltungshandelns. Durch die Integra­tion landeseinheitlicher Standardverfahren (HCN, DMS, Portal u. a.) zu zusammengefassten Diensten im Hessen-PC werden die PC-Arbeitsplätze der Landesverwaltung mit einem standardisierten Leistungspaket ausgestat­tet. Ein weiterer Beitrag bei der Effizienz- und Qualitätssteigerung verwal­tungsinterner Prozesse ist im Zuge der weiteren Optimierung der Personal­verwaltung in der Hessischen Landesverwaltung zu erwarten. Hierbei soll in der Personalverwaltung des Landes der Weg der Umstellung auf moderne elektronische Geschäftsprozesse weitergegangen werden.

Der dbb Hessen hat wiederholt darauf hingewiesen, dass Kosten und Nutzen der Neuen Verwaltungssteuerung im angemessenen Verhältnis zueinander stehen müssen und nicht über das neue Instrumentarium im öffentlichen Dienst mehr statt weniger Bürokratie Einzug hält.


dbb Hessen: Länderfinanzausgleich gerechter ausgestalten  


Im Gegensatz zur Positionierung in Fragen der Festschreibung der sogenannten „Schuldenbremse“ in der Hessischen Landesverfassung stimmt der dbb Hessen mit der Landesregierung überein, dass der Länderfinanzausgleich neu verhandelt und notfalls auch auf den verfassungsrechtlichen Prüfstand gestellt werden muss. Zwar seien einvernehmliche Regelungen zwischen den Geber- und Nehmerländern der Vorzug zu geben. Wenn aber die Nehmerländer ohne Kompromissbereitschaft zu zeigen, aufgrund ihrer erdrückenden Stimmenmehrheit an der Festschreibung der derzeitigen Finanzverteilung nicht rütteln ließen, bliebe leider keine andere Möglichkeit, als alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Ob dies letztlich zum Ergebnis führt, ist zwar auch ungewiss. Das Land Hessen muss sich aber dann wenigstens von seinen Bürgern nicht den Vorwurf gefallen lassen, es habe nicht alles versucht. Nach Angaben des Finanzministeriums hat Hessen
in den Jahren 1999 – 2010 insgesamt 24,6 Milliarden Euro in den Länderfinanzausgleich  eingezahlt und musste gleichzeitig Kredite in Höhe von netto 13,3 Milliarden aufnehmen. Nach dem derzeitigen System fällt das finanzstärkste Geberland Hessen nach dem Länderfinanzausgleich hinter das finanziell schwächste Nehmerland Berlin zurück.


Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung bei Konkurrentenklage


Nach bisheriger höchstrichterlicher Rechtsprechung blieben bei Auswahlverfahren erfolgte Ernennungen auf Dauer wirksam, auch wenn sie unter eklatanter Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruches anderer Bewerberinnen oder Bewerber zustandegekommen waren. Es blieb eigentlich nur die Möglichkeit durch eine vergleichbare Ernennung Betroffene schadlos zu stellen oder dem oder der Betroffenen blieb der Weg einer Schadensersatzklage.

Nunmehr hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 4.11.2010 - 2 C 16.09 - die Rechtsprechung geändert.

Hiernach scheitert eine Anfechtungsklage gegen die Ernennung nicht bereits am Grundsatz der Ämterstabilität. Es ist möglich, die Ernennung eines rechtswidrig Ernannten mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen und seine Einweisung in die dazu gehörige Planstelle rückgängig zu machen.

Das Bundesverwaltungsgericht stellt fest:

Die Ernennung des in einem Stellenbesetzungsverfahren erfolgreichen Bewerbers ist ein Verwaltungsakt mit Drittwirkung, der in die Rechte der unterlegenen Bewerber aus Art. 33 Abs. 2 GG eingreift.

Der Grundsatz der Ämterstabilität steht der Aufhebung der Ernennung der Klage eines unterlegenen Bewerbers nicht entgegen, wenn dieser daran gehindert worden ist, die Rechtsschutzmöglichkeiten zur Durchsetzung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs vor der Ernennung auszuschöpfen.

Generell gilt:

Es muss sichergestellt sein, dass ein unterlegener Bewerber die Auswahlentscheidung des Dienstherrn vor der Ernennung in einem gerichtlichen Verfahren überprüfen lassen kann. Nur wenn der unterlegene Bewerber Gelegenheit hatte, die Rechtschutzmöglichkeiten - in der Praxis im Wege eines einstweiligen Anodnungsverfahrens nach § 123 VwGO -  auszuschöpfen, wurde seinen Ansprüchen aus Art. 33 Abs. 2, Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG Genüge getan. Dies gilt im Übrigen unabhängig davon, ob den gerichtlichen Entscheidungen materiell-rechtliche oder prozessuale Mängel anhaften.

Wurde aber der Rechtsschutz verhindert, indem der Dienstherr

die Ernennung ohne vorherige Mitteilung an die unterlegenen Bewerber vornahm,
die Ernennung vornahm, obwohl dies gerichtlich untersagt war,
die Ernennung vor Ablauf von einzuhaltenden Wartefristen vornahm,

ist gerichtlicher Rechtschutz im Wege der Anfechtungsklage zu gewähren.

Verstößt die Ernennung gegen die Rechte des Klägers aus Art. 33 Abs. 2 GG, so ist sie mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben. Die Aufhebung mit Rückwirkung scheidet aber aus.
 

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