HPHV - Hessischer Philologenverband

Die Gewerkschaft der Gymnasiallehrrerinnen und Gymnasiallehrer in Hessen

Tipps und Hinweise

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dbb-Info für Angestellte - Grundvergütungen aus höchster BAT-Lebensaltersstufe verlangen

vom 13.10.2009

Das Landesarbeitsgericht hat einem beim Land Berlin beschäftigten Angestellten Recht gegeben, dass die tarifvertragliche Vergütungsstaffelung nach Lebensalter eine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters darstellt. Nach dem Urteil vom 11. September 2008 hat der 39jährige Angestellte Anspruch auf die Vergütung entsprechend der höchsten Lebensaltersstufe seiner Vergütungsgruppe. Das Gericht sieht in den aufsteigenden Lebensaltersstufen des BAT-Vergütungssystems, das im Land Berlin über den Anwendungs-TV gilt, einen Verstoß gegen das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz): Die auf Grundlage des Alters festgelegte Vergütung sei unwirksam, so dass tatsächlich die höhere Vergütung (im Sinne der Grundvergütung, der Ortszuschlag bleibt unverändert) zu zahlen ist (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.09.2008, Az 20 Sa 2244/07). Das LAG hat die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen. Das Land Berlin hat angekündigt, Revision einzulegen.

 

Unsere Mitglieder im Landesdienst Hessen, die als Angestellte dem BAT unterliegen, sollten unverzüglich ihre individuellen Ansprüche wahren. Dies gilt für alle Angestellten, die in ihrer Vergütungsgruppe noch nicht die Grundvergütung aus der höchsten Lebensaltersstufe erhalten. Die dbb tarifunion bietet dafür ein Musterschreiben (untern klicken) an. Damit sollte zunächst gegenüber der Dienststelle schriftlich verlangt werden, die Grundvergütung ab Oktober 2008 aus der jeweils höchsten Lebensaltersstufe und die Differenz rückwirkend ab April 2008 (Ausschlussfrist) zu zahlen. Wird dies abgelehnt, wird das dbb-Dienstleistungszentrum in diesen Fällen Rechtsschutz gewähren und in einer begrenzten Anzahl Muster-Verfahren führen. Damit kann sicher gestellt werden, dass niemand seine Ansprüche verliert, sofern das Bundesarbeitsgericht das Urteil des Landesarbeitsgerichts bestätigt (Ulrich Hohndorf Leiter Geschäftsbereich Tarif). Beachten Sie, dass ab dem 1. Januar 2010 automatisch der TV-H gilt!

Ein Formschreiben zur Geltendmachung der Grundvergütung finden Sie hier.

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