HPHV - Hessischer Philologenverband

Die Gewerkschaft der Gymnasiallehrrerinnen und Gymnasiallehrer in Hessen

Tipps und Hinweise

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BVerfG entscheidet pro Lehrkräfte: steuerliche Regelungen zum Arbeitszimmer verfassungswidrig

vom 20.07.2010

Seit 2007 konnten Lehrkräfte ihre Kosten für ihr häusliches Arbeitszimmer nicht mehr steuerlich geltend machen. Der Philologenverband ist dagegen vorgegangen und hatte die Bundesregierung aufgefordert, Lehrkräfte nicht weiter zu benachteiligen. Das interessierte nur wenig und daher kam es zu mehreren vom dbb unterstützten Prozessen gegen diese steuerlichen Regelungen zum Nachteil der Lehrkräfte. Ein umfassendes Rechtsgutachten des DPhV kam schon damals zum Ergebnis, dass diese Regelungen verfassungswidrig seien.
Das Bundesverfassungsgericht hat heute (29. Juli 2010) seinen Beschluss vom 6. Juli 2010 mitgeteilt.
Die geltenden Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeitszimmern sind verfassungswidrig. Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer müssen umfangreicher steuerlich absetzbar sein.
Somit können auch Lehrer und andere Arbeitnehmer, die nur einen Teil ihrer Arbeit zuhause erledigen, ihre Arbeitszimmer steuerlich geltend machen. Dies gilt grundsätzlich, wenn ihnen der Arbeitgeber für diese Tätigkeiten keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt, entschied das Bundesverfassungsgericht. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, rückwirkend ab dem 1. Januar 2007 eine Neuregelung zu erlassen (Az.: 2 BvL 13/09).
Ein großartiger Erfolg der Lehrerverbände für seine Mitglieder!

Weitere Details zur Entscheidung des Bundesverfassunsgerichtes entnehmen Sie dem Schreiben des dbb-Bundesvorsitzenden Peter Heesen an den HPhV.

 

Als Lehrer müssen Sie weiterhin dem Finanzamt nachweisen, dass Ihnen in der Schule kein entsprechender Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Hierfür benutzen Sie das beigefügte Formular, dass Sie mit Unterschrift und Stempel der Schule Ihrer Steuererklärung beifügen.

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