HPHV - Hessischer Philologenverband

Die Gewerkschaft der Gymnasiallehrrerinnen und Gymnasiallehrer in Hessen

Tipps und Hinweise

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Befristung von Hessischen Gesetzen

vom 22.05.2009

Immer wieder erregt es bei unseren Mitgliedern Argwohn, dass die Geltungsdauer von Hessischen Gesetzen befristet wird und diese damit automatisch zu einem bestimmten Zeitpunkt außer Kraft treten.
Wir hatten diese Anfragen anlässlich der Novellierung des HPVG verbun-den mit der Befürchtung “Schafft die Hessische Landesregierung mit diesem Trick die Personalvertretungen durch Entzug der Rechtsgrundlage in fünf Jahren ganz ab?“
Nein- diese Sorge ist natürlich nicht begründet. Schon eher, dass es nicht zu einer gründlichen Überarbeitung des Hessischen Personalvertretungsrechts unter Erweiterung der Beteiligungsrechte kommt.

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