HPHV - Hessischer Philologenverband

Die Gewerkschaft der Gymnasiallehrrerinnen und Gymnasiallehrer in Hessen

DPhV-Mitteilungen

Hier lesen Sie Pressemitteilungen des Deutschen Philologenverbandes

 

Arbeitszimmer: Freibetrag für Lehrer!

vom 07.10.2009

Finanzämter müssen es zunächst akzeptieren, wenn die voraussichtlichen Kosten für das heimische Büro von maximal 1250 Euro als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Das geht aus einer Anweisung des Bundesfinanzministeriums an die Ämter hervor. Betroffene Arbeitnehmer hätten bei Anträgen dann sofort mehr Geld in der Tasche. Sie tragen aber auch das Risiko einer Nachzahlung. Damit reagiert das Finanzministerium auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH). Die obersten Steuerrichter hatten einem Lehrer zunächst Recht gegeben, der sich den früheren Freibetrag auf seiner Lohnsteuerkarte eintragen lassen wollte. In dem Eilverfahren äußerte der BFH Zweifel an dem seit 2007 geltenden Verbot.
 

Quellenhinweis: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/abgabenordnung/077.html?__nnn=true


Mit freundlichen Grüßen
Eva Hertzfeldt
Pressesprecherin

 

 

zurück zurück