HPHV - Hessischer Philologenverband

Die Gewerkschaft der Gymnasiallehrrerinnen und Gymnasiallehrer in Hessen

Tipps und Hinweise

Hier stellen wir Ihnen nützliche Informationen zur Verfügung.

Mitglieder finden viele weitere Informationen im Mitgliederbereich.

 

EuGH: BAT-Vergütungstabelle war unwirksam – Folgen für Beamte?

vom 14.12.2011

Das Bundesarbeitsgericht hat einem Angestellten im Ergebnis die Vergütung aus der Endstufe seiner Vergütungsgruppe zugesprochen, weil der Europäische Gerichtshof die Bemessung der Grundvergütung nach Lebensaltersstufen im BAT als unwirksam erachtet hat.

Inzwischen gilt in Hessen für Angestellte der TV-H, der mit einer altersunabhängigen Entgelttabelle den rechtlichen Vorgaben einer „diskriminierungsfreien“ Tabelle entspricht. Was könnten diese Urteile für die Beamtenbesoldung bedeuten?

Personalratswahlen 2012

vom 15.12.2011

Am 22. und 23. Mai 2012 finden in Hessen die Personalratswahlen statt. Der dlh (Deutscher Lehrerverband Hessen) stellt Ihnen wichtige Informationen für die Personalratswahlen zur Verfügung die wir ständig aktualisieren.

 

Novellierung des Hessischen Beihilferechts erst Mitte 2012

vom 06.12.2011

Der dbb-Hessen teil mit, dass die zum 1. Januar 2012 geplante grundlegende Novellierung des Hessischen Beihilferechts zu diesem Zeitpunkt nun doch noch nicht in Kraft tritt. Es ist beabsichtigt, die Geltungsdauer der derzeit gültigen Hessischen Beihilfenverordnung um sechs Monate zu verlängern.

DLH-Ratgeber auf USB-Stick

vom 15.11.2011

Für unsere Mitglieder bieten wir ab sofort unseren bewährten DLH-Ratgeber auch als pdf-Version auf einem HPhV-USB-Stick an - Sie können den Stick ab sofort zum Preis von 5,00 Euro zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten hier bestellen.

 

Profil - Das Magazin für Gymnasium und Gesellschaft - ist online

vom 18.10.2011

Verehrte Profil-Leser,
ich freue mich, dass es dank des Engagements unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Verlag und Verband gelungen ist, jetzt auch mit einem interessanten, vielfältigen Informationsangebot unserer Zeitschrift Profil online zu gehen.

Eine verstärkte Online-Präsenz ist für alle gesellschaftlichen Akteure das Gebot der Stunde. Nur wer auch im Internet gut unterwegs ist, wird entsprechend von der Öffentlichkeit, der Presse, der Politik und Wirtschaft, aber insbesondere auch von den eigenen Mitgliedern besser und umfassender wahrgenommen.

Änderungen im Hessischen Beihilferecht

vom 12.11.2011

Die Anfragen zu den beabsichtigten Änderungen im Beihilferecht häufen sich. Der Entwurf der neu konzipierten Beihilfeverordnung wurde bereits am 22.08.2011 im Ausschuss "Recht des öffentlichen Dienstes und Besoldungsrecht" der Landespersonalkommission beraten. Inzwischen liegen uns weitere Informationen vom dbb-Hessen vor.

Verwaltungsgericht Osnabrück bestätigt Streikverbot für Lehrer - dbb begrüßt die Entscheidung

vom 24.08.2011

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat bestätigt, dass verbeamtete Lehrer
nicht streiken dürfen. Das Gericht wies die Klagen zweier verbeamteter
Lehrer aus Nordhorn ab, die sich im Februar 2009 an einem Streik beteiligt
hatten, deshalb ihrer Unterrichtsverpflichtung nicht nachgehen konnten und
unter anderem eine Geldbuße zahlen sollten (Aktenzeichen 9 A 1/11,
9 A 2/11).

Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 21.07.2011 zum Verbot der Diskriminierung wegen Alters im Zusammenhang mit der zwangsweisen Versetzung von Beamten in den Ruhestand mit Vollendung des 65. Lebensjahres (Az.: C-159/10 und C-160/10)

vom 04.08.2011

Der Europäische Gerichtshof hat in einem Vorabentscheidungsverfahren mit o. g. Urteil festgestellt, dass die Ablehnung zweier Anträge von Beamten auf Hinausschieben des Ruhestandes um ein weiteres Jahr nach Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze und damit deren zwangsweise Versetzung in den Ruhestand europäischen Regelungen nicht widerspricht.

Grundlegende Änderung des Hessischen Beihilfenrechts geplant

vom 05.07.2011

Wir wollen nun auf einige Kernpunkte der beabsichtigten Änderungen gesondert aufmerksam machen.

Von großer Auswirkung dürfte insbesondere der Wechsel des Bemessungssatzsystems sein.

Anstelle des bisherigen familienbezogenen Bemessungssatzes soll nun – analog dem Bundesrecht und dem Recht der Mehrzahl der Bundsländer – auf den personenbezogenen Bemessungssatz umgestellt werden.

Anzumerken ist jedoch hier, dass nicht ohne weiteres die Bundesregelung übernommen wird. So sieht die Bundesregelung beispielsweise vor, dass bei mind. 2 berücksichtigungsfähigen Kindern, der Bemessungssatz für den Beihilfeberechtigten 70 % beträgt. Der hessische Entwurf sieht dies jedoch nicht vor.

Verbeamtung trotz Vollendung des 50. Lebensjahres

vom 07.06.2011

Wir berichteten bereits vor Monaten, dass das Verwaltungsgericht Frankfurt (Az. 9K2578/09) in seinem Urteil vom 01.03.2010 die Ansicht vertrat, dass die hessischen Regelungen, die eine Übernahme einer Lehrkraft nach Vollendung des 50. Lebensjahres in ein Beamtenverhältnis ausschließen, nicht rechtmäßig seien.

Tipps und Hinweise
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