HPHV - Hessischer Philologenverband

Die Gewerkschaft der Gymnasiallehrrerinnen und Gymnasiallehrer in Hessen

Tipps und Hinweise

Hier stellen wir Ihnen nützliche Informationen zur Verfügung.

Mitglieder finden viele weitere Informationen im Mitgliederbereich.

 

Erfolglose Klage einer teilzeitbeschäftigten Lehrerin auf zusätzliche Besoldung für die Teilnahme an einer Klassenfahrt

vom 01.07.2010

Das OVG NRW hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob eine verbeamtete Teilzeitlehrkraft für die Zeit einer Klassenfahrt einen Anspruch auf Vollzeitbezahlung hat. Die Klägerin steht als teilzeitbeschäftigte Lehrerin im Beamtenverhältnis im Dienst des beklagten Landes. Sie beantragte, für die Dauer der Teilnahme an einer Klassenfahrt wie eine vollzeitbeschäftigte Lehrkraft besoldet zu werden. Die nach erfolglosem Vorverfahren erhobene Klage blieb in zwei Instanzen ohne Erfolg.

BVerfG entscheidet pro Lehrkräfte: steuerliche Regelungen zum Arbeitszimmer verfassungswidrig

vom 20.07.2010

Endlich: Das Bundesverfassungsgericht bestätigt die Rechtsansicht des Philologenverbandes: die eingeschränkte Absetzbarkeit von Arbeitszimmern ist verfassungswidrig!

Änderung der Pflichtstundenverordnung - Amtsblatt 2/2010

vom 09.04.2010

Einführung eines „Lebensarbeitszeitkontos“ wird vom Hessischen Philologen­verband als falscher Schritt abgelehnt – HPhV fordert Pflichtstunden­reduzierung!                  
Von Stephan F. Dietz

(hier finden Sie die aktuelle Pflichstundenverordnung und die Richtlinien zum Arbeitszeitkonto)

Beamtenversorgungsgesetz – Bundesverwaltungsgesetz hält Quotelung ruhegehaltfähiger Dienstzeiten bei Teilzeitbeschäftigung und/oder Freistellung für rechtswidrig

vom 31.03.2010

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil vom 25. März 2010 entschieden, dass die mit einem Kürzungsfaktor belegte Gewährung von Ausbildungs- und Zurechnungszeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeiten in der Beamtenversorgung im Falle längerer Freistellungszeiten rechtswidrig ist und nicht weiter angewendet werden darf.

Mit dem HPhV - Keine Einheitslehrer! Keine Einheitsbesoldung

vom 08.01.2010

Der HPhV ist DIE Interessenvertretung der Lehrerinnen und Lehrer allein mit gymnasialem Lehramt - und distanziert sich in seiner Info Januar 2010 von den Forderungen der GEW und des VBE nach Einheitsschulen und Einheitsbesoldung.

Zeckenbiss bei Klassenfahrt ist Dienstunfall

vom 01.12.2009

Lehrerin gewinnt vor Gericht - Zeckenbiss bei Klassenfahrt ist Dienstunfall

Münster - 30.11.2009 - Eine Lehrerin hat am Montag vor dem Verwaltungsgericht Münster Recht bekommen. Die Frau war im Mai 2008 während einer Klassenfahrt im Sauerland von einer Zecke gebissen und später an Borreliose erkrankt - an jener Infektionskrankheit, bei der häufig Gelenkentzündungen auftreten und auch das Nervensystem in Mitleidenschaft gezogen werden kann. Wieder zu Hause, wollte die Frau, dass der Zeckenbiss als Dienstunfall eingestuft wird. Doch die Bezirksregierung lehnte die Anerkennung und damit eine Übernahme der Kosten ab. Die Frau aus Münster zog vor das Verwaltungsgericht.

dbb - Brief zur Personalratsarbeit

vom 27.11.2009

Personalratsmandat und Teilzeitbeschäftigung

dbb-Info zur Beihilfeleistung der Heilpraktiker

vom 27.11.2009

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 12. November 2009 festgestellt, dass die Begrenzung der Beihilfeleistung der Heilpraktiker rechtswidrig ist.

Angestellte Lehrkräfte - TV-H und TVÜ-H treten ab 1. Januar 2010 in Kraft

vom 28.10.2009

Ab Januar 2010 ist es so weit: in Hessen gilt der Tarifvertrag-Hessen (TV-H). Dieser TV ist ein Sonderweg für Hessens Tarifangestellte, da das Land aus dem TdL ausgestiegen ist. Daher gilt in Hessen der TV-L nicht. Der TV-H ist jedoch in vielen Teilen mit dem TV-L identisch. Lesen Sie hier Hinweise über Sonderregelungen für Lehrer:

dbb-Info für Angestellte - Grundvergütungen aus höchster BAT-Lebensaltersstufe verlangen

vom 13.10.2009

Wichtiger Hinweis für angestellte BAT-Lehrkräfte: nachdem das LAG Berlin einem Angestellten Recht gegeben hat, dass die tarifvertragliche Vergütungsstaffelung nach Lebensalter eine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters darstellt, sollten Angestellte einen Antrag auf Eingruppierung in die höchste Lebensaltersstufe stellen.

Tipps und Hinweise
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